Diskussion:Hans Baluschek

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Koschi73 in Abschnitt Name
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Bildrechte 2006[Quelltext bearbeiten]

Das Bild ist eigentlich erst ab dem 28. September gemeinfrei, dann sind es 70 Jahre. Wen es stört, der kann es für die 2 Monate noch rausmachen... -Molle (!?!) 01:28, 25. Jul 2005 (CEST)

Auch falsch, es ist erst seit heute gemeinfrei (1. Januar des Jahres, das auf den 70. Todestag folgt). Ich habe daher noch ein weiteres Bild des Malers eingefügt, das die sozialkritische Komponente seiner Kunst zeigt. --AndreasPraefcke ¿! 13:53, 1. Jan 2006 (CET)

Benutzer:Achim Raschka/test[Quelltext bearbeiten]

Dies ist ein deutlich ausführlicherer Artikel über H. Baluschek. Vielleicht könnte man den Text ja übernehmen? LG Stefan 02:04, 10. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Name[Quelltext bearbeiten]

Moin,
den hier durch Benutzer:Castizo.de eingesetzten Namen habe ich heute Nacht zurückgesetzt. Dieser Name wurde belegt mit einem Link, der auf eine Seite führt, die mir ein kostenpflichtiges Abo verkaufen will, jedoch nicht auf einen wirklichen Nachweis für den Namen - ich gehe davon aus, dass die angekündigte Geburtsurkunde hinter einer paywall liegt, damit ist der Beleglink allerdings im Minimum wertlos und im Maximum zu vermeidende Werbung/Spam.

Unabhängig davon taucht der eingesetzte Name offensichtlich nicht in der Sekundärliteratur auf (oder zumindest nicht in der mir als Hauptautor des bisherigen Textes bekannten), lässt sich also nicht ohne original research belegen. Baluschek ist breit rezipiert und erforscht, damit sollte ein Zugriff auf nicht öffentlich verfügbare (und überprüfbare) nicht notwendig sein. Sollte der Name über valide Sekundärliteratur zu belegen sein, kann er natürlich eingesetzt werden. -- Achim Raschka (Diskussion) 07:42, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten

@Achim Raschka
Heiratsurkunde, eine standesamtliche Geburtsurkunde kann bei seinem Jahrgang logischerweise nicht vorliegen.
Ich zitiere mal aus Wikipedia:Belege "Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg". Wenn ich aus neuen Büchen zitiere, die noch in keiner Bibliothek sind, oder keiner die fußläufig erreichbar ist, müssten andere auch Geld bezahlen, um die Angabe zu prüfen. Oder wenn ich durch meinen Studentenstatus Zugang zu kostenpflichtigen Fachartikeln habe, kann das auch nicht jeder kostenlos überprüfen.
Auf die kompletten Vornamen, kann die Welt vielleicht verzichten, aber im Text steht auch eindeutig eine Falschinformation. Er hat nicht ein Jahr nach seiner Scheidung 1913 geheiratet, sondern einen Monat danach. Ich bin nicht der einzige hier, der Zugang zu Ancestry hat, es gibt genug Leute, die das bestätigen könnten. --Castizo.de (Diskussion) 20:37, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten
@Achim Raschka Ich kann die Angaben, die von Castizo.de anhand des Ancestry-Links belegt wurden, bestätigen. Auf Wunsch kann ich den Scan der Urkunde gern auch per E-Mail zuschicken. Dass die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle kein Ausschlusskriterium darstellt, ist ebenso zutreffend. Ich ersuche daher, den Revert rückgängig zu machen. Danke und Gruß – Matthäus Edinger (Diskussion) 21:04, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ich wurde gebeten, zu dieser Diskussion Stellung zu beziehen. Zwei Aspekte:
  1. Zuerst zu Ancestry: Es handelt sich um einen seriösen Anbieter, der zudem Teil von The Wikipedia Library ist. Bewährte Mitarbeitende der Wikipedia können die Information also jederzeit ohne weitere Kosten einsehen, ich habe das gerade probiert (trotz eigenem bezahlten Ancestry-Zugang). Ob der Link im Beleg notwendig ist, kann man so oder so sehen, ich vermeide ihn in ähnlichen Situationen eher, aber man kann auch Argumente dafür finden. Da Ancestry aber ohnehin nur den Zugang zu amtlichen Matriken anbietet, den man auch anderweitig bekommen könnte, und – zumindest in diesem Modul – keine weiteren Informationen bereitstellt, geht es in erster Linie darum, ob Primärzitate zulässig sind.
  2. Zur Verwendung von Primärzitaten: WP:OR meint bekanntlich: „Als Theoriefindung (originäre Forschung) gelten Aussagen in Artikeln der Wikipedia, die nicht in anerkannter Fachliteratur veröffentlicht sind. Das betrifft insbesondere unveröffentlichte Theorien, Daten, Aussagen, Konzepte, Methoden oder Argumente, aber auch eigene Interpretationen veröffentlichter Daten und Analysen (Stichwort Privattheorie).“ Nach meinem Dafürhalten dient diese Richtlinie in erster Linie der Crackpot-Abwehr – man soll nicht auf der Basis beliebiger (mehr oder weniger belegter) Einzelfakten eigene historische Interpretationen anstellen dürfen. Im Umkehrschluss sind aber m.E. Bezüge auf Primärliteratur dann unproblematisch, wenn sich das dort belegte Faktum einerseits ohne weitere Interpretation zwanglos ergibt (wie das bei Geburtsdaten, vollständigen Namen o.ä. oft der Fall ist) und andererseits mit der Sekundärliteratur in Einklang zu bringen ist. Soweit ich die Sekundärliteratur (auf WBIS) eingesehen habe, spricht nichts gegen diese weiteren Namen. Komplexer ist die Situation bei den Informationen zu den Ehen: Aufgrund der Matriken scheint zwar auf den ersten Blick recht sicher, dass die eine Ehe 1913 rechtskräftig geschieden wurde und die andere 1913 geschlossen wurde. Sind wir sicher, dass Bröhan einen anderen zeitlichen Verlauf explizit beschreibt? Wie genau steht das in der Veröffentlichung von 2002?
--emu (Diskussion) 21:17, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ich habe den Revert erstmal zurückgenommen vorbehaltlich inhaltlicher Prüfung, dabei den Link auf die Abofalle entfernt. Ich halte weiterhin wenig von Primärquellenfischerei und es gibt gute inhaltliche Gründe, warum wir Sekundärliteratur den Vorzug geben und auf eigene Auswertung der Primärquellen verzichten - auch wenn es dazu Ausnahmen gibt. Insofern also erstmal o.k. -- Achim Raschka (Diskussion) 07:54, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Aus dem gegebenen Anlass der Hinweis, dass Einträge in Ancestry in vielen öffentlichen Bibliotheken für Nutzer kostenfrei abgerufen werden können. (Ich nutze z. B. den Zugang der SLUB Dresden.) Insofern ist der Hinweis auf eine generelle Kostenpflicht nicht zutreffend. --Koschi73 (Diskussion) 17:07, 17. Jan. 2023 (CET)Beantworten