Diskussion:Hans Hamelau (Admiral)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Verifizierer in Abschnitt Deutsches Kreuz in Silber
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Deutsches Kreuz in Silber[Quelltext bearbeiten]

@Verifizierer: Es wäre interessant zu erfahren, wer nach Kriegsende noch die Berechtigung hatte, Hamelau am 28. Mai 1945 das Deutsche Kreuz in Silber zu verleihen. Diese Verleihung ist rechtsunwirksam, da sich ab dem 9. Mai 1945, 00:00 Uhr MESZ alle deutschen Soldaten als Kriegsgefangene zu betrachten hatten. Gemäß einer Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 27. September 1944 war die Verleihung von Auszeichnungen an Kriegsgefangene grundsätzlich verboten. Ich habe den Passus daher aus dem Artikel entfernt. --Nimro (Diskussion) 10:44, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Guten Abend. Danke für die interessante Rückmeldung. Ich habe mir den Sachverhalt noch mal angeschaut. Anders als bei einigen Heeresoffiziere, die dann zu Kriegsende noch irgendwelche Beförderungen oder Auszeichnungen als quasi Eigenerklärung abgegeben haben, hatte ich zu dieser Person keinen Anhaltspunkt für eine solche "Ungereimtheit" gefunden, außer das Datum 28. Mai 1945. Da aber sowohl Hildebrand als auch Scheibert dieses Datum angegeben haben, hatte ich das Datum übernommen. Es gibt ja auch Hinweise auf Auszeichnungen anderer Personen mit diesem Datum...Zusätzlich habe ich mal im passenden Kriegstagebuch der Seekriegsleitung geschaut und dort zum Kapitulationszeitpunkt und danach keinen Hinweis über irgendwelche Auszeichnungen/Beförderungen gefunden, aber durchaus zu vereinzelten militärischen (Personal-)Maßnahmen, welche durchaus auf ein eigenständiges Handeln von ehemaligen Kriegsmarineeinheiten hindeuten. Dies ist aber wirklich zu wenig, um irgendwelche weitergeführte Verleihungspraxis daraus abzuleiten. Daher finde ich das Entfernen vollständig angemessen/geeignet.Verifizierer (Diskussion) 20:37, 25. Jan. 2022 (CET)Beantworten