Diskussion:Hans Heinrich Redlhammer

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Bei der Einweihung des wieder aufgebauten großen Kurhaus-Saales in Wiesbaden am 21. Dezember 1951 wurde der Oberbürgermeister durch seinen Stellvertreter ersetzt. Durch Recherche beim Munzinger-Archiv erfuhr ich, daß Ende Sept. 1951 gegen Redlhammer ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurde, das Anfang Okt. zur Erhebung der Anklage w/ versuchten Vergehens gegen § 49 des hessischen Entschädigungsgesetzes in Tateinheit mit Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung führte. Die Erhebung der Anklage führte zur Suspendierung von seinem Amt als Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden. Die II. Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden verurteilte ihn am 30. Nov. 1951 zu 3 Monaten Gefängnis. Gegen dieses Urteil wollte Redlhammer Berufung einlegen. Über den Fortgang des Verfahrens weiß ich nichts.