Diskussion:Hans Peter Bull

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2001:9E8:8F52:D500:74CB:80C0:2851:C30B in Abschnitt Fehlende Referenzen
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Fehlende Referenzen[Quelltext bearbeiten]

Zu folgendem Abschnitt fehlen die Referenzen:

"Heute nimmt er eine im Vergleich zu amtierenden Datenschützern eher moderate Haltung ein, was nicht zuletzt auf seine Tätigkeit als Landesinnenminister zurückzuführen sein mag. Datenschutz sieht er nicht als Wert an sich an, sondern lediglich als Gegengewicht und Korrekturmittel gegen eine missbräuchliche Datenverarbeitung. Den extensiven Datenschutz, wie ihn beispielsweise Simitis, Bäumler und Weichert vertreten, lehnt er als Bevormundung und Entmündigung des Bürgers ab. Stattdessen betont er die Stellung des Einzelnen als gemeinschaftsbezogenes Wesen und weist auf das Erfordernis eines sozialadäquaten Informationsflusses hin." --80.187.99.185 18:30, 16. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Gibt es denn substantiierte Zweifel an der Richtigkeit? --Gmünder (Diskussion) 18:47, 16. Okt. 2022 (CEST)Beantworten


Der Abschnitt ist nicht nur gänzlich unbelegt, er trieft von Anti-Bürgerrechts- bzw. Anti-Datenschutzideologie. Bestimmt ganz unabsichtlich und nur zufällig ... ;-)
1.
Implizit zu unterstellen, die andere Ansicht vertrete einen Datenschutz um seiner selbst willen ("als Wert an sich"), ist eine bekannte rhetorische Formel, um eine Gegenposition zu beschädigen.

Denn wer eine Position/Meinung/ein Recht "um seiner selbst Willen" oder "als Wert an sich" schützen, erhalten will, ist natürlich ein ideologischer Depp, dem wir Bürger, um die es eigentlich gehen sollte, egal oder wenigstens nachrangig, sind. Bürger sind bei Bürgerrechten aber niemals nachrangig, sondern Grund für die Existenz des konkreten Bürgerrechts. Ähnlich "bauernschlau" ist die häufig genutzte Formulierung, die andere Meinung "habe Angst um" ihre Daten/ihre Freiheit/Eigentum etc. etc., "Angst abgehört zu werden" etc.: Indem ich der anderen Ansicht eine irrationale Motivation (Angst = Gefühl) unterstelle, gewinne ich selbstverständlich als vorgeblich "rational" Argumentierender. Die andere Seite verliert, weil sie gefühlig, also irrational motiviert ist.

Das kann jederzeit natürlich umgedreht werden: Jemand, der den Datenschutz als echtes Bürgerrecht wegreden will, hat Angst (!), dass seine Lobbyisten-Gelder nicht mehr zu kräftig fließen, anerkennt er die Notwendigkeit von Datenschutz für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde.
2.
Zu behaupten andere verträten einen "extensiven Datenschutz" ist ebenso seltsam wertend.
Und sachlich-inhaltlich unbegründeter und unbelegter Unfug.
Auch widersprüchlich: Wie kann ein Recht, dass mir erteilt wird, mich "bevormunden", gar "entmündigen"?
3.
"Stattdessen betont er die Stellung des Einzelnen als gemeinschaftsbezogenes Wesen und weist auf das Erfordernis eines sozialadäquaten Informationsflusses hin."
Hier wird unbelegt suggeriert, das Individualgrundrecht ("Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung") stünde der Stellung des Einzelnen als gemeinschaftsbezogenem Wesen entgegen und behindere einen "sozialadäquaten Informationsfluss"!
Das ist so ein Schmarrn, da ist noch nicht einmal das Gegenteil richtig.
Ich schlage vor, den ganzen Absatz zu löschen; Zuvor vielleicht mal schauen, wer den Schmarrn gedichtet hat. Scheint ja gezielt geschehen zu sein.
Helmut
-10:12, 17. Jan. 2024 (CET) --2001:9E8:8F52:D500:74CB:80C0:2851:C30B 10:12, 17. Jan. 2024 (CET)Beantworten