Diskussion:Hansestadt Bremisches Amt

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Quarz in Abschnitt Zuständigkeit
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Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

In den letzten Jahren (mehr als zehn) wurden die Zuständigkeiten des HBH erheblich beschnitten. Von der Allzuständigkeit (z.B. Hafenkapitän als "oberster Beamter" im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven) sind nur noch hafenspezifische Aufgaben geblieben. Insofern ist die einleitende Aussage auf [1] missverständlich. Im Detail wird es aber klarer. Hinter "Gemeindeverwaltung" steckt im Wesentlichen die Kooperation mit den zuständigen Stadtteilbeiräten. --Quarz 15:10, 7. Dez. 2017 (CET)Beantworten