Diskussion:Hauptuntersuchung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 91.67.152.38 in Abschnitt Diesel vs Benziner
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Was wird untersucht?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt doch einen Prüfbericht, so ne Art Ankreuzliste wo die Mängel angekreuzt werden. Weiss jemand was alles geprüft wird? (nicht signierter Beitrag von 84.164.15.133 (Diskussion | Beiträge) 13:44, 1. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Wie liest man die Plakette?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

kam hierher um zu lernen, wie man die Plakette zu lesen hat. Da schon ein schönes Beispielbild vorhanden ist, wäre eine kurze Erklärung über die einzelnen Symbole (schwarze Balken links und rechts einer Zahl, obenstehende Zahl) nützlich. Z.b. bei mir steht die 2 oben und die schwarzen Balken um die 12 herum versetzt-heisst das bis Februar, und wenn ja, Anfang oder Ende?

Grüße!

Es zählt der Monat, der sich am obersten Punkt der Plakette befindet. Ist dies die 4, so bedeutet das, dass der TÜV/AU noch bis einschließlich 30. April gültig ist ("gültig bis zum Ablauf des Monats"). Die schwarze Markierung befindet sich immmer an der "12". Hintergrund hierfür ist, dass man aus der Entfernung schon erkennen, wie lange die Plakette gültig ist (Polizei, die z. B. hinter einem herfährt). Befindet sich diese Markierung z. B. ganz rechts, so ist das Ende März. Nebenbei: Das US-Militär in Dtld. scheint das System aber nur schwer zu begreifen, daher haben die ein Loch gezwickt, wann deren Zulassung abläuft (nebenbei gibt es wohl auch Schwierigkeiten den Monat den richtigen Zahlen (Mai=5) zuzuordnen, daher gibt bei denen Buchstaben) siehe dazu: Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland -Toshi. 20:31, 18. Feb 2006 (CET)

TÜV nicht mehr umgangssprachlich?[Quelltext bearbeiten]

Wie sagt man denn heute? Bin schon so lange aus Deutschland weg, dass ich die neueren Sprachentwicklungen in diesem Bereich verpasst habe.-Elchjagd 16:55, 2. Mär 2006 (CET)

TÜV sagt man weiterhin in der Umgangssprache, da hat sich nicht viel geändert. Nur in sachlich-korrekten Zusammenhang (beim schriftlichen Festhalten) spricht man von der Hauptuntersuchung, da diese auch von anderen Firmen wie der Dekra durchgeführt werden können. Der Begriff TÜV tritt auch in anderen Bereichen auf, z. B. Aufzüge werden vom TÜV (oder anderen anerkannten Prüfinstituten) regelmäßig geprüft. Man verwendet den Begriff TÜV umgangssprachlich meist im Sinne von technische Überprüfung/Abnahme. -Toshi. 19:58, 2. Mär 2006 (CET)

Komplette Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte gerade ein paar Kleinigkeiten geradebiegen, aber beim Lesen fallen einem dann doch in so ziemlich jedem Satz sachliche Mängel auf. Ich bin daher dafür, den Artikel nur auf die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen zu beschränken (darauf wird ja bereits hingewiesen) und außerdem komplett neu zu schreiben. Ich kopier mir den Inhalt mal raus und arbeite das dann offline mal aus. --Ourewäller 11:12, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Artikel verschoben --Norbirt 11:54, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bild "Bremsweg"[Quelltext bearbeiten]

Das Bild mit den zwei Wegweisern zu TÜV und DEKRA in der Straße "Bremsweg" kann in Verbindung mit dem Kommentar "für die HU ist der Bremsweg wichtig" nur als Scherz aufgefasst werden.--Mb87 18:52, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde das Bild und die Bildunterschrift klasse. Lockert das ganze ein wenig auf. Dass es ein (IMO gelungener) Scherz ist, ist glaube ich auch jedem klar, der das liest. IP-Adresse 12:47, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten

TÜV-Plakette auch für Polizei-Streifenwagen ?[Quelltext bearbeiten]

TÜV-Plakette (Pflicht) ist auch für Polizei-Streifenwagen und andere Polizeifahrzeuge ???

Ja, auch die Einsatzfahrzeuge der Polizei müssen zur HU. Allerdings machen die Behörden das in ihren eigenen Werkstätten und fahren nicht zum TÜV, zur DEKRA oder KÜS.--Fraro 00:51, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Die Behörden untersuchen sich selbst? Halte ich für eine gute Idee.

Hier sollte ich was richtigstellen die Behörden, wenn sie eine Annerkennung für die Hauptuntersuchung haben können die Prüfung nach §29 StvZo in ihren eigenen Werkstätten durchführen, seid ca. 1999 werden diese Anerkennungen nicht mehr genehmigt. Deswegen werden Behörden Fahrzeuge auch von den Prüforganisationen (TÜV DEKRA usw...) geprüft. Hier noch eins zu den Fristen für die Hauptuntersuchungen Feuerwehr und Katastrophenschutz können bei der Landesregierung Außnahmen von den Plakettenlaufzeiten beantragen.Das heißt ein 60 Tonnen bekommt dann alle 2 Jahre sein Hauptuntersuchung und im Versatz dann die Sicherheitsprüfung. (nicht signierter Beitrag von 93.218.95.19 (Diskussion) 13:21, 4. Mär. 2020 (CET))Beantworten

Überarbeitung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel müßte wirklich überarbeitet werdenn. Jedes Jahr werden neue Regelen für die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen verabschiedet. Bsp. ohne gültige Abgasuntersuchung keine HU, aufleuchtende Airbaglampe auch keine HU usw. Falls mein Beitrag von einem Prüfingeneur gelesen wird der ein wenig Zeit hat, sollte sich mal die mühe machen sein Fachwissen hier einzutragen. Eine vielzahl von Usern wird nämlich nach dem Kriterum TÜV oder HU suchen, um sich ein wenig Sicherheit zu holen oder eben mal einen Vergleich zu der Aussage einer Fachwerkstatt zu holen oder eben zu schauen wie hoch eine Mindesprofiltiefe sein sollte wobei das von mir genannte Bsp. schon ein wenig zu tief geht meiner Meinung nach. Der freundlichen KFZ-Meister von nebenan.

"ohne gültige Abgasuntersuchung keine HU" ist ziemlicher Quatsch, da HU und AU praktisch immer zur gleichen Zeit durchgeführt wurden, demnach hätte also immer zuerst die AU und dann (es geht hier um Minuten) die HU stattfinden müssen, und daß es für eine aufleuchtende Airbaglampe keine HU gibt, muß nun wirklich nicht in den Artikel!--79.236.53.41 15:47, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

HU bei Kraftfahrzeugen in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre doch auch ein klitzekleiner Hinweis auf (den/die/das) WOF angebracht, die 'Warrant of Fitness, a compulsory yearly or six-monthly test of motor vehicles in New Zealand' (aus en:Warrant_of_Fitness). -- 193.196.166.161 09:15, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

HU an Kraftfahrzeugen sowie Polizeifahrzeugen[Quelltext bearbeiten]

In NRW unterliegen auch die Polizeifahrzeuge (öffentlich oder zivil) den regelmäßigen Fristen der Hauptuntersuchung.

Desweiteren muß bei einer noch gültigen Abgasuntersuchung (AU) bei der Vorstellung zur fälligen Hauptuntersuchung (HU) die aktuelle AU-Bescheinigung den Überwachungsorganisationen vorgelegt werden. --195.145.184.178 10:18, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Daß auch Polizeifahrzeuge den regelmäßigen Fristen der Hauptuntersuchung unterliegen, ist ja wohl selbstverständlich, oder? Das hättest Du nicht schreiben brauchen. Da HU und AU praktisch immer zur gleichen Zeit erfolgten, als sie noch getrennt waren, ist auch dein zweiter Satz nicht wirklich Erkenntis bringend.--79.236.53.41 15:32, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Artikel ein klein wenig undifferenziert. Vielleicht nicht gerade tendentiös, da er recht wenige (aber richtige) Informationen enthält, aber an der Durchführung (insbesondere in Deutschland) gibt es doch den ein oder anderen Ansatzpunkt, beispielsweise der wenig transparente Prüfvorgang an sich (zumindest für Außenstehende), fehlende Nachvollziehbarkeit gewisser Mängel (und auch deren Abstufung - z.B. wenn eine lose Batterie schon ein schwerer Mangel ist, dann müsste eine durchgerostete Bremsleitung ja eigentlich eine mittelschwere Katastrophe statt ebenfalls "nur" ein schwerer Mangel sein) oder die Wilkür des Prüfers - so ordnet der eine bei einigen leichten Mängeln gleich eine Nachuntersuchung an, während der andere geflissentlich darüber hinwegblickt oder im besten Fall selbst schnell zum Schraubenschlüssel greift um den Defekt zu beheben. Mir ist klar, dass kein Prüfer auch nur eine Schraube anziehen muss (es ist natürlich sehr freundlich wenn sie es tun), aber mir persönlich fehlen, sowohl für Prüfer als auch für Kunden, klare Regelungen und eine differenzierte Richtlinie über diverse Mängel.

-- 84.56.57.151 11:46, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

"Undifferenziert": sehe ich auch so. Auch die ganze Realität und Problematik der Qualitätssicherung bezüglich der Prüfungen fehlt. Ebenso die Abhängigkeiten der PrüfOrg von den Werkstätten sowie die "Akkord"-arbeit der Prüfer und ihre Umsatzbeteiligung!--Güwy (Diskussion) 13:13, 8. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Richtig, auch mir fehlt hier die Kritik. In den VSA sind in etwa 30 Staaten die technischen Untersuchungen nicht vorhanden, bzw. sogar wieder abgeschafft worden, weil man festgestellt hat, daß die Unfallzahlen sich nicht meßbar gegenüber anderen Bundesstaaten unterscheiden, die diese Untersuchungen nicht haben.
Technisches Versagen ist demnach nur für rund 1 % der Unfälle verantwortlich. Dafür dieser riesige und kostenintensive Apparat? In den VSA gilt der "TüV" deshalb als versteckte Steuer. Wäre mal interessant zu erfahren, wie viel der Staat in Deutschland an der HU verdient.

HU/AU wird zu Einzelgenehmigungsabnahme! Wann kommt die neue Bezeichnung?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, wann sich diese Änderung ergibt? Leider habe ich diese bevorstehende Änderung nur am Rande mitbekommen und dachte, hier würde schon mehr darüber stehen. Wenn der Artikel sowieso neu geschrieben wird, sollten dazu Informationen in der Neufassung stehen. Vielleicht hat jemand Infos darüber? Würde mich sehr interessieren. Vorallem, ob dann wieder eine Anhebung der Prüfgebühren ansteht. (nicht signierter Beitrag von 91.47.85.122 (Diskussion | Beiträge) 15:21, 14. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Bremsweg?[Quelltext bearbeiten]

Was soll der Bildtext beim dritten Bild des Artikels? "Wichtig für die HU: Der Bremsweg". Nur weil die Strasse so heisst, gehört das noch lange nicht in die Bildunterschrift.--Killingfreak 19:50, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist ein Scherz, oh du schwer-von-Begriff-Seiender. :-)--79.236.53.41 15:35, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

"Der Bremsweg" ist ein netter Scherz. Damit er nicht zum Unsinn wird, muß "Wichtig für die HU" gestrichen werden. Wenn keine seriöse Bildunterschrift gewünscht ist, könnte das ersetzt werden durch "Wichtig im Straßenverkehr: ..." o.ä. --Güwy (Diskussion) 12:57, 8. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Untersuchungsintervall[Quelltext bearbeiten]

Warum wird das Intervall und nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Untersuchung durch die Plakette besiegelt? Beispiel: TÜV-Termin im Februar, HU verschlampt, hingegangen im Juni. Die neue Plakette zeigt also Februar an. Damit wird doch rückdatiert. Ist das rechtlich überhaupt möglich? --91.62.113.129 11:50, 19. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Als Ausweg bietet sich die „Tagesabmeldung“ an. Das Fzg. wird abgemeldet, zur HU vorgeführt und erhält dann für das komplette Intervall eine Prüfbescheinigung. Das Fzg. kann dann umgehende wieder angemeldet werden. -- ST 21:03, 21. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
"Rückdatierung" ist nicht nur rechtlich möglich, sondern sogar vorgeschrieben, Anlage VIII Ziff. 2.2 StVZO. -- 91.64.115.206 08:15, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Willst Du dafür belohnt werden, daß Du den Termin verschlampt hast???? Das war eigentlich schon richtig so, ist ab 2012 aber sowieso wieder so wie es vorher war.--79.236.53.41 15:50, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Seit dem 01.01.2012 wird wieder ein 24 Monat Intervall datiert. Muss der Wagen also z. B. am 01/2020 zur HU, wird aber erst am 03/2020 vorgeführt so wird bei bestandener Prüfung das Prüfsiegel wieder für den 03/2022 geklebt. Dies geschah auf Drängen der Prüforanisationen weil diese ganz richtigt kritisierten, dass der Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung bestätigt wird und dann eine 24 Monat Plakette vergeben wird und es nicht möglich ist rückwirkend einen Zustand zu bescheinigen. Genau dies hat man ja getan ... Rückwirkend für einen Zeitraum (in diesem Beispiel 2 Monate) einen mängelfreien Zustand testiert. Außerdem ist es nicht Auftrag und Sache einer Prüforganisation eine "Bestrafung" durch zuführen. https://www.strassenverkehrsamt.de/magazin/aus-fur-ruckdatierung-der-hauptuntersuchung-ihres-kraftfahrzeugs (nicht signierter Beitrag von 94.219.24.101 (Diskussion) 22:10, 14. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Nicht amtlich annerkannte Prüforganisation sondern ...!!![Quelltext bearbeiten]

Die HU an Fahrzeugen nach §29 StVZO wird von technischen Prüfstellen (kurz TP's, neue Bundesländer: Dekra, alte Bundesländer: TÜV) durch amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) oder von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (kurz aaÜO, alte Bundesländer: Dekra, neue Bundesländer: TÜV , sowie in ganzer BRD: GTÜ, FSP, KÜSS, u.a.) durch Prüfingenieure (PI) durchgeführt! Aus TP oder aaÜO ergeben sich verschiedene Befugnisse, z.B. Anwendung §21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) nur durch TP. (Quelle: Strassenverkehrsrecht Beck) (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.8 (Diskussion | Beiträge) 21:46, 17. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Ab 1. Juli 2010 ist das Svensk Bilprovning AB nicht mehr Monopolbesitzer. Ich bitte, dass jemand, der die deutsche Sprache besser beherrscht, den Abschnitt ändere. Die neue Ordnung: Swedac (Swedish Board for Accreditation and Conformity Assessment, http://sv.wikipedia.org/wiki/Swedac) akkreditiert die Untersuchungsstellen. (nicht signierter Beitrag von 80.217.97.111 (Diskussion) 14:30, 27. Jul 2010 (CEST))

Blubb@Island[Quelltext bearbeiten]

Moin,

für Island steht da folgender Satz: „Der Monat der Inspektion ergibt sich aus dem letzten Zeichen des Nummernschildes: Ziffer = Monat (1 = Januar bis 0 = Oktober), falls das Zeichen ein Buchstabe ist, im Mai.“

Das ergibt keinen Sinn. Erstens ist in 1=Jan bis 0=Okt bereits die 5=Mai enthalten, zweitens gibt es 10 Ziffern und 12 Monate, so daß mehr als nur der Mai mit Buchstaben zu besetzen wäre. Ist es vielleicht in Wirklichkeit wie in Schweden geregelt, oder ganz anders?

Falls sich jemand findet, der den Satz mit Sinn füllen kann, wäre das toll! Ansonsten werde ich den Satz wegen Sinnlosigkeit entfernen.

MfG, —[ˈjøːˌmaˑ] 22:35, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hat sich in 16 Monaten nichts getan, hättest den Satz also löschen können!--79.236.53.41 13:28, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe den Satz mal auskommentiert.--79.236.53.41 13:35, 14. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Burkina Faso[Quelltext bearbeiten]

Was unterscheidet Burkina Faso von anderen afrikanischen Staaten, so dass es in den Artikel aufgenommen wird? - Freak5 (nicht signierter Beitrag von 138.246.7.72 (Diskussion) 00:32, 20. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Ganz einfach, weil noch niemand etwas zu den anderen afrikanischen Staaten schrieb. Du darfst es gerne ergänzen. --Filzstift  17:16, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

"Ab der zweiten"[Quelltext bearbeiten]

Der Ausdruck suggeriert, dass man zwischen der ersten und der zweiten Untersuchung ebenfalls 36 Monate hat, was wohl nicht der Fall ist. Vorschlag: "ab der ersten Untersuchung jeweils 24 Monate" oder z.B. so:

Fahrzeugart 1. Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungsintervalle
PKW 36 Monate 24 Monate
Taxen und Mietwagen 12 Monate 12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate
Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate 12 Monate

--85.195.69.112 09:46, 27. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

historische daten[Quelltext bearbeiten]

kann mich erinnern, dass "früher" der tüv alle 4 jahre war. bis wann war das so? wäre das kein wiki? --178.190.230.194 10:04, 25. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Englischer Link[Quelltext bearbeiten]

Kann das mal wer von MOT Test nach http://en.wikipedia.org/wiki/Vehicle_inspection aendern? --66.18.5.4 15:32, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Dreijahresintervall bei Nicht-Neuwagen?[Quelltext bearbeiten]

Bei meinem Haus steht ein Opel Astra H, gebaut spätestens Januar 2007 mit einer Plakette, die die nächste HU auf August 2018 datiert. Wie kann das bei einem so alten Auto möglich sein? --Plasmarelais (Diskussion) 15:10, 26. Aug. 2015 (CEST) Plasmarelais (Diskussion) 15:10, 26. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Möglicher Fehler beim Plakette kleben - oder: lies mal unter D - Qualitätssicherung.--Güwy (Diskussion) 12:51, 5. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 05:04, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Pkw/Pkws[Quelltext bearbeiten]

Zur Behauptung, „Pkws sei korrekt“ (siehe hier) muss ich sagen, dass es sich dabei nur um die halbe Wahrheit handelt. Der verlinkte Duden-Eintrag weist die Pkws-Variante offensichtlich als Möglichkeit, jedenfalls aber nicht als einzig richtige Variante der Mehrzahl von Pkw aus (siehe die eckige Klammer um das S). Im Hinblick darauf, dass im Artikel derzeit verschiedene Versionen des Pkw-Plural verwendet werden (mal Pkw, mal PKW, mal Pkws, mal PKWs), habe ich zumindest hinsichtlich der Pkw/Pkws-Frage (ohne die Groß-/Kleinschreibung) eine Vereinheitlichung - hin zur mMn weniger umgangssprachlichen und rein von der Herkunft der Abkürzung her logischeren Version ohne S (ausgesprochen heißt es eben gerade nicht Personenkraftwagens, aber die Unsitte des S-Hinzufügens zieht sich leider durch viele Abkürzungen, wie bspw. bei den AGB[s]) - versucht.
In der momentanen Version liest sich der Artikel jedenfalls, als hätte ihn ein Sonderschüler geschrieben, weil keine einheitliche Form durchgehalten wird, sondern 4 (!) verschiedene Varianten des Wortes wild reingestreut wurden. --Azby (Diskussion) 20:06, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Diesel vs Benziner[Quelltext bearbeiten]

Untersuchungsergebnisse nach beidem zu differenzieren kann man machen. Die Erklärung, dass gerade günstige (Klein-)Wagen eher nicht als Diesel verfügbar sind könnte die Qualitätsunterschiede begründen. Aber wie wäre es mit einer Statistik nach BEV vs Verbrenner, da könnte es größere Diskrepanzen in der Mängelstatistik geben?

91.67.152.38 19:00, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten