Diskussion:Hausarzt

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Hausärztliche Versorgung in der Schweiz
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Kernaussage des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Eindruck, hier geht es nur um den Verdienst eines Hausarztes, weniger um die Pflichten und Rechten jener. Der Artikel scheint mir wenig unvoreingenommen, objektiv, neutral.

Ich bitte dies hiermit zu prüfen und versuche es zur Diskussion zu stellen.--178.24.104.138 23:15, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten

NPOV[Quelltext bearbeiten]

Das was hier als Tatsache geschildert wird, ist in Wirklichkeit eine Wunschvorstellung der Gesundheitspolitiker und der Krankenkassen (was de facto sowieso das selbe ist). Darauf sollte man im Artikel hinweisen. In dieser Form ist er nicht NPOV. --Anathema 18:33, 20. Apr 2004 (CEST)


@Anathema: Nun gut, es wäre gesundheitspolitisch offenbar wünschenswert die primäre Inanspruchnahme von Fachärzten einzudämmen. Aber die traditionelle Sicht des Hausarztes wird in dem Artikel beschrieben. Wenn sie sich mit der Sicht von Interessengruppen deckt, kann das ja keine Verletzung des NPOV sein. Welche anderen Definitionen werden von wem vertreten? Bringe die doch dann bitte hier ein. Hinnerk 11:16, 22. Apr 2004 (CEST)

Ich habe den Artikel mal ein wenig umformuliert und die Neutralitätswarnung entfernt. Mwka 23:03, 14. Sep 2004 (CEST)


Hausärzte - und auch andere Ärzte - sind zu Hausbesuchen v e r p f l i c h t e t, wenn es die Krankheit erfordert. Daher ist der Hinweis "viele ... sind zu Hausbesuchen bereit" falsch. --81.173.148.44 19:28, 14. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Die Definition könnte entweder durch kurze Beschreibung oder Verlinkug auf entsprechende Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder einer Landes-KV präzisiert werden. "Hausarzt" ist nämlich heutzutage präzise definiert durch das erlaubte Abrechnungsmodell und das zugebilligte Honrorar wie in den Honorarverteilungsmasstäben der Kv'en beschrieben.

Vorsicht auch: Das von einigen Krankenkassen eingeführte "Hausarztmodell" ist nur eine Teilmenge bezogen auf die Gruppe der Hausärzte im Sinne der KBV. Dies sollte man sauber voneinander trennen.

Derzeit knapp an Zeit, ich könnte aber versuchen dieses leider sehr komplexe Thema in Bälde zusammenzufassen.

P.K.

Ich habe die assoziativen Verweise hierher verschoben, da sie sehr willkürlich scheinen. Bitte mit Bezug einarbeiten oder weglassen. Bei Leibarzt und Hausarztmodell habe ich es bereits gemacht [1].

Siehe auch: Ärztemangel, Gesundheitssystem, Health maintenance organization (HMO), Humanmedizin, Notruf, Rezept, Allgemeinmedizin,

--Siehe-auch-Löscher 10:39, 31. Okt 2005 (CET)

Hausarzt und Hautkrebs[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz wirkt völlig deplaziert. Löschen?--Mager 22:40, 25. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hausärztliche Versorgung in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz erfolgt die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung durch Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin, praktische Ärzte (med. pract. ohne entsprechende abgeschlossene Facharztausbildung) und Kinderärzte (Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin), diese drei Ärztegruppen identifizieren sich als ärztliche Grundversorger.

Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (Société suisse de médecine interne générale) entstand durch Fusion der Fachgesellschaften Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Medizin (SGAM) und Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) im Dezember 2015. Die neue Fachgesellschaft für Allgemeine Innere Medizin vertritt die in der Betreuung der Erwachsenen tätigen Hausärzte und ist mit über 8000 Mitgliedern die grösste ärztliche Fachgesellschaft der Schweiz (vgl. http://www.sgaim.ch/de/ueber-uns.html), die vertritt die Hausärzte in standespolitischen Belangen und organisiert die Weiterbildung der Schweizer Hausärzte.

Zur Erlangung des Facharzttitels für Allgemeine Innere Medizin sind gemäss dem Fortbildungsprogramm der Fachgesellschaft drei Jahre Basisweiterbildung (davon drei Monate auf einer Notfallstation, sechs Monate in der ambulanten Medizin, beispielsweise als Assistent bei einem praktizierenden Hausarzt und 12 Monate an einem grösseren Spital mit entsprechendem Leistungsspektrum (Klinik Weiterbildungskategorie A) sowie zwei Jahre Aufbauweiterbildung (in einer internistischen Subspezialität oder einem anderen Fachgebiet mit Bezug zur hausärztlichen Tätigkeit) Voraussetzung.
Zur Erlangung des Facharzttitels in Allgemeiner Innerer Medizin muss eine Facharztprüfung bestanden werden. Die Facharztprüfung für Innere Medizin wurde 1998 eingeführt, das alte Prüfungsverfahren mit einer schriftlichen und eine mündlichen Prüfung am Patientenbett wurde aufgrund des hohen Organisationsaufwands 2012 von einer schriftlichen Prüfung abgelöst.

Den Schweizer Grundversorgern war die Umsetzung einer strukturierten Weiterbildung mit einer abschliessenden Facharztprüfung ein Anliegen, um als "Spezialisten für umfassende Versorgung ihrer Patienten" als anderen Spezialärzten gleichwertig wahrgenommen zu werden. Ärzte, welche sich mit einer im Ausland absolvierten Weiterbildung in der Schweiz als Hausärzte niederlassen wollen, müssen bei der Schweizer Medizinalberufekommission (MEBEKO) einen Antrag um Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Weiterbildungstitels beantragen. Je nach Art und Qualität der Weiterbildung erhalten sie eine Anerkennung der Weiterbildung als "Praktischer Arzt / praktische Ärztin" oder als "Facharzt für Allgemeine Innere Medizin"; damit wird der unterschiedlichen Dauer und Qualität der Ausbildung zum Hausarzt in Europa Rechnung getragen.

Voraussetzung zur Niederlassung als Hausarzt in der Schweiz ist die vom Kanton des Praxisstandorts erteilte Praxisbewilligung (Berufsausübungsbewilligung, teils bestehen zur Umsetzung des Praxisstopps zur Versorgungssteuerung kantonal unterschiedliche Voraussetzungen) und die beim Krankenkassenverband zu beantragende Zulassung zur Abrechnung über die soziale Krankenversicherung notwendige ZSR-Nummer.

Mit der Praxisbewilligung und der Erteilung der ZSR-Nummer ist in der Schweiz jeder Arzt zur Abrechnung von Leistungen mit sämtlichen Kranken- und Unfallversicherungen zugelassen, dieser Zustand wird als Kontrahierungszwang bezeichnet. Seitens der Krankenversicherer und gewisser politischer Kreise wird seit Jahren die Abschaffung des Kontrahierungszwangs gefordert; mit dem Zugeständnis an Versicherungen, Abrechnungsverträge nur noch mit ausgewählten Ärzten abschliessen zu können, wird durch leichtere Steuerung des Bezugs ärztlicher Leistung eine Reduktion der Gesundheitskosten abgestrebt. Seitens der Ärzteschaft und auch von Patientenorganisationen wird am Kontrahierungszwang festgehalten und auf allfällige politische Vorstösse mit einer Referendumsdrohung (indem die Vorlage einer Volksabstimmung unterstellt wird) reagiert.

Auf die subjektiv erlebte ungenügende Wertschätzung und Tendenzen zur finanziellen Schlechterstellung durch den damaligen Gesundheitsminister reagierten die Schweizer Hausärzte mit der Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin". Der daraufhin vom Parlament erarbeitete Gegenvorschlag, mit der die hausärztliche Grundversorgung und die Verpflichtung des Bundes zu ihrer Förderung in einem Verfassungsartikel verankert wurde, wurde am 18.5.2014 in der Volksabstimmung mit 88% Ja-Stimmenanteil angenommen (http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen/hausarztmedizin/deutliches-ja-zur-hausarztmedizin-vorlage).


Dies mein Vorschlag für einen Abschnitt zum Thema der hausärztlichen Versorgung in der Schweiz, welche sich doch deutlich von der Situation in D (keine Kassenärztlichen Vereinigungen, etc.) und A unterscheidet, einmal als Diskussionsgrundlage. Lieber Gruss Martin - Mboesch (Diskussion) 11:51, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Den vorgeschlagenen Text findet ich sehr gut, obwohl er ziemlich lang und ausführlich ist. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:53, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten