Diskussion:Hausgeld (Strafvollzug)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 80.245.147.81 in Abschnitt Wirkung des § 850c ZPO bei Eigengeld
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Wirkung des § 850c ZPO bei Eigengeld[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrte Autoren,

Ich bitte Sie im betreffenden Artikel die Formulierung "[...] oder aus der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO ergibt [...]" zu prüfen bzw. auf die Trennung zum Eigengeld einzugehen.

Siehe auch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IX%20ZB%2050/12&nr=65213

Vielen Dank für Ihre Arbeit Mit freundlichen Grüßen (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 15:20, 25. Nov. 2013 (CET))Beantworten