Diskussion:Haustürgeschäft

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 188.107.174.252 in Abschnitt Haustürgeschäft
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Haustürgeschäft[Quelltext bearbeiten]

Ist ein mündlicher Abo Vertrag an der Haustür Rechtsgültig? Ist er "Nichtens" oder kann er "Angefochten" werden?

Mfg (nicht signierter Beitrag von 217.234.194.50 (Diskussion) 21:11, 13. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Mündliche Verträge sind gültig und können vor Gericht angefochten werden. --Phgalla (Diskussion) 22:01, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Artikel nicht auf dem aktuellen Stand, §§ 312ff. BGB haben sich geändert. (nicht signierter Beitrag von 188.107.174.252 (Diskussion) 17:05, 23. Okt. 2014 (CEST))Beantworten