Diskussion:Haustierbestattung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Mamicale in Abschnitt Beleg???
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Beleg???[Quelltext bearbeiten]

Da war ja wieder einmal ein ganz eifriger am Werke, der Unrat witterte, weil Belege fehlen…

Hier kommen sie:

Punkt 1 (Gründe) Induktive Beweisführung der Behauptungen. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung und ist etabliertes Wissen.

Punkt 2 (Bestattungsformen) Induktive Beweisführung der Behauptungen. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung und ist etabliertes Wissen. Beobachtungen der Praxis dürften überzeugend wirken.

Das Körper toter Tiere auf Grund ihrer Beschaffenheit und Eigenschaften eine Gefahr darstellen können, entspricht allgemeiner Lebenserfahrung und ist etabliertes Wissen.

Das Ablegen, Vergraben, etc. jedweder Dinge ist stets nur mit Einverständnis des Grundeigentümers/Nutzungsberechtigten zulässig. Dies ist unabhängig von der geltenden Gesetzeslage (die dies bestätigt) etabliertes Wissen.

Der Hinweis auf das TierKBG – Tierkörperbeseitigungsgesetz,
Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen vom 11. April 2001
(BGBl. I 2001 S. 523; 25.6. 2001 Artikel 18 S. 1215)
( aufgehoben BGBl. I Nr. 4 vom 28.1.2004 S. 82 - s. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) hinsichtlich des Vergrabens von Tierkörpern dürfte für den Beschwerdeführer hinreichend sein. s. hierzu auch (TierKBG): § 3 Grundsatz (1) Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass 1. die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet, 2. Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt, 3. schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt, 4. die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden.

Das Gesetz steht im zur Ansicht und Verwendung nach Zahlung von € 95,00 hier zur Verfügung: http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/tier/tierkbg_ges.htm

-- sleepytomcat 20:57, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich denke, die Anfrage zum Quellennachweis kann entfernt werden. Meine Lebenserfahrung und der Hinweis auf das Tierkörperbeseitgungsgesetz reichen mir für diesen Artikel völlig aus. --Borsi112 08:34, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Lebenserfahrung ist keine gute Basis für einen Artikel. Der Artikel ist weitgehend eine Zusammenstellung unbelegter Thesen. --Mamicale (Diskussion) 20:03, 27. Mai 2013 (CEST) OK ;-)Beantworten