Diskussion:Hebesatz (Steuerrecht)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von SKraemer in Abschnitt Fiktive Hebesätze
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Falsche Darstellungslogik des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellungslogik des Artikels enthält am Anfang einen Kardinalfehler - er erklärt seinen Gegenstand, indem er das zu Erklärende in die Erklärung aufnimmt:

"Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden ... beeinflussen können. Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes...".

Zumindest eine Beschreibung dessen, woraus der Hebesatz gebildet wird und was durch ihn dem Worte nach "angehoben" wird, gehört in den Artikelkopf. So liest ein Steuerrechtslaie wie ich über die folgenden Sätze hinweg und versteht von Mal zu Mal immer weniger.

Bitte entsprechend umschreiben! Shoshone 18:45, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Seit wann gibt es den Hebesatz?[Quelltext bearbeiten]

Seit dem Gewerbesteuergesetz aus dem Jahr 1936?--kopiersperre (Diskussion) 12:07, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Hebesatz der Grundsteuer B und Schlüsselzuweisungen[Quelltext bearbeiten]

Bezüglich des Zusammenhanges zwischen Hebesatz der Grundsteuer B und den Schlüsselzuweisumngen des Landes für eine Kommune fehlt mir jede Klarheit. Hierzu sollten noch Angaben gemacht werden. Insbesondere muß transparent und klar dargelegt werden, welche Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen eine Erhöhung bzw. Absenkung der Grundsteuer B gegenüber dem fiktiven Hebesatz hat. --Skraemer (Diskussion) 15:17, 15. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Probleme bei der Hebesatzjustierung Grundsteuer B ab 2025 nach der Grundsteuerreform[Quelltext bearbeiten]

könnte es geben bei der Anhebung des Hebesatzes aufgrund der Aufkommensneutralität der Summe der Grundsteuer der Kommune. In einigen Gemeinden (NRW) ist zu konstatieren, dass die (alten) Einheitswerte im Verhältnis der realen Verkehrswerte, im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr viel höher waren. Teilweise über 100 Prozent! Was ab 2025 wieder ein schiefes Bild, sprich: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gem. GG, nach sich ziehen wird oder könnte. --Hopman44 (Diskussion) 12:28, 18. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ergänzend und passend hierzu das Statement eines Stadtrates: "Tatsächlich sagt der Hebesatz nichts aus!" Wo er Recht hat, hat er Recht.--Hopman44 (Diskussion) 09:24, 17. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Fiktive Hebesätze[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "fiktiver Hebesatz" sollte im Artikel noch erkäutert werden, da er für die Festlegung des Hebesatzes einer Gemeinde und der Gemeindefinanzierung eine wesentliche Rolle spielt. --SKraemer (Diskussion) 21:30, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten