Diskussion:Heimeinkaufsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Itu in Abschnitt Bilder
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Enteignung[Quelltext bearbeiten]

Die 11. DVO verknüpfte die Enteignung der Opfer mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 <14> und die Vielzahl der ihm folgenden Verordnungen und Erlasse hatten zwar in sich ständig verschärfender Form die Rechte der Juden bis zur Unkenntnis verstümmelt. Als besonders groteskes Beispiel sei hier das Ausgabeverbot für Rasierseife an Juden erwähnt, um „Männer durch Bärte als Juden erkennbar zu machen“ <15>. Bisher war den Juden aber die deutsche Staatsangehörigkeit und damit ein Minimum an Rechtsstatus belassen worden. Das hatte in der Vergangenheit schon zu Verwicklungen geführt. 1940 waren 6500 badische und pfälzische Juden in den nicht besetzten Teil Frankreichs abgeschoben worden. Als die französische Regierung feststellte, dass es sich um deutsche Staatsbürger handelte, verlangte sie – selbstverständlich vergeblich - die Rückführung nach Deutschland und Ersatz der verauslagten Kosten <16>. Bisher war der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit von der Feststellung der „Volks- und Staatsfeindlichkeit“ im Einzelfall abhängig <17 § 2 Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.7.1933, RGBl. 1933 I, S. 480 >. Das hätte aus der Sicht der Täter für die knapp 670 000 zu vertreibenden deutschen Juden <18> einen unnötigen und daher zu vermeidenden bürokratischen Aufwand verursacht.

Deshalb bestimmte § 2 der Verordnung, dass Juden, die am 25. November 1941 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten oder ihn danach dorthin verlegten, die deutsche Staatsangehörigkeit qua Rechtsvorschrift verloren. Den Begriffswechsel aus den früheren Entwürfen vom Wohnsitz zum gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt begründete Stuckarts Stellvertreter Ministerialdirigent Hering damit, dass für den gewöhnlichen Aufenthalt allein objektive vom Willen des Betroffenen unabhängige Gesichtspunkte maßgebend seien, so dass auch in das Generalgouvernement, wo sich die im Ausbau befindlichen Vernichtungslager befanden, abgeschobene Juden staatenlos wurden <19>. Im Gegensatz dazu blieben die nach Theresienstadt oder ins Ghetto von Litzmannstadt verschleppten Juden Deutsche, weil die Verordnung auch im Protektorat Böhmen und Mähren sowie in den eingegliederten Ostgebieten galt.

Die entscheidende Rechtsfolge des Staatsangehörigkeitsverlustes war die Enteignung der Deportierten <20Browning Entfesselung S. 544 „Zuerst sollten die deutschen Juden Staatsbürgerschaft und Eigentum verlieren und danach erst ihr Leben“. >. Nach § 3 I 1 VO verfiel das Vermögen des staatenlos gewordenen Juden dem Reich, und zwar im Augenblick des Grenzübertritts. Das war einer der Gründe, warum die Deportationszüge zwischen Abfahrt und Ankunft nicht verlassen werden durften. Wer auf dem Transport verstarb, dessen Tod konnte mangels anderer Feststellungen als im Ausland eingetreten fingiert werden. Im übrigen mussten die Bewacher befürchten, dass zahlreiche Insassen angesichts der unmenschlichen Transportbedingungen in den Viehwagen und des ihnen drastisch vor Augen geführten entsetzlichen Schicksals, das sie erwartete, sich noch auf deutschen Boden das Leben nehmen würden. Sie hatten ja schon genug Ärger mit den 7000 Berliner Juden <21>, die nach Erhalt des „Abwanderungsbefehls“ Selbstmord begingen wie z.B. die 84-jährige Witwe von Max Liebermann, als sie mit einer Krankenbahre abgeholt werden sollte <22>. Für die Enteignung dieser Toten war weiterhin die Feststellung von „Volks- und Staatsfeindlichkeit“ erforderlich. Das Problem wurde erst 1 ½ Jahre später mit der letzten, der 13. DVO zum RBüG vom 1. Juli 1943 <23> endgültig bereinigt, wo es schlicht heißt: „Nach dem Tode eines Juden verfällt sein Vermögen dem Reich.“ Theresienstadt, das – wie dargestellt - nicht unter die 11. DVO fiel, wurde über sogenannte „Heimeinkaufsverträge“ finanziert. Die Deportierten mussten ihr Restvermögen auf diese Weise an die Reichsvereinigung der Juden übertragen, nachdem sie außerdem noch eine „Sammellagergebühr“ von 120,-- RM zu entrichten hatten <24>. Aus: forum justizgeschichte - Holgerjan 00:07, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

Eine solche gedruckte Vermögensbeschlagnahme ist als Dokument abgedruckt bei H.G. Adler: Die verheimlichte Wahrheit. Theresienstädter Dokumente. Tübingen 1958, Seite 61:

"Auf Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 ... in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks-und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 ...[folgen weitere Bestimmungen für Österreich] wird in Verbindung mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl 1941 I 303) das gesamte Vermögen entzogen der Jüdin XY..." --- Aus dem Wortlaut der angeführten Bestimmungen lässt sich eine rechtliche Begründung IMO nicht ableiten. Holgerjan 14:35, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bemerkungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Holgerjan, habe deinen Artikel mit Interesse gelesen. Ein paar Bemerkungen:

In dem Kap. Planungen erwähnst du Heyderich. Ist es nicht sinnvoller, hier auch den Tagebucheintrag von Goebbels zu nennen?

Ein Satz gibt keinen Sinn und zwar der folgende: „Im Vertrag enthielt außer einer Leerzeile, um den Betrag einer Barzahlung einzufügen, eine weitere für die urkundlich vollzogene Abtretung von Vermögen wie Wertpapieren, Bankguthaben und Hypotheken vorgehalten.“ Müsste wahrscheinlich heißen: „Im Vertrag war außer einer Leerzeile, um den Betrag einer Barzahlung einzufügen, eine weitere für die urkundlich vollzogene Abtretung von Vermögen wie Wertpapieren, Bankguthaben und Hypotheken vorgehalten.“

Es gibt einen Roman einer Hamburgerin, in der sie die Praxis der Heimeinkaufsverträge, ihre Deportation und ihr Leben in Theresienstadt schildert. Autorin und Titel sind für mich im Augenblick nicht greifbar. Werde den Titel später eintragen. Schöne Grüße--Leonce49 09:23, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Danke für deine Hinweise. Die Satz-Korrektur ist ein Selbstgänger und jetzt erledigt. - Für die Planung schien mir die Erwähnung Heydrichs ausreichend; Goebbels bestätigt dies ja nur. Aber wenn du es für angebracht hältst: Trage es ein, it's a Wiki! - Ich kenne in diesem Zusammenhang nur das Buch von Miriam Gillis-Carlebach, das ich vor einiger Zeit gelesen habe, bei mir aber keinen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Es gibt allerdings gesammelte Zeitzeugenberichte vom Hamhurger Forschungszentrum für Zeitgeschichte; einige Zeitzeugen traten vor wenigen Wochen bei der Buchvorstellung von Beate Meyer auf. MfG Holgerjan 16:13, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Verlinkung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgende Wikilinks angeklickt, die Lemmata gelesen, keinen "Mehrwert" bezüglich des Lemma Heimeinkaufsvertrag oder für das Leseverständnis erforderlich gefunden und daher gelöscht: Deutsch, Unterkunft, Bargeld, Bank-Guthaben, Eigentum, Verpflegung. Auch die Verlinkung zu Jude wird nur sinnvoll mit einem gezielten Link z.B. mit Anker (Link zu Abschnitt: Artikel#Anker:Xyz, wobei an der gesuchten Stelle {{Anker|Xyz}} stehen muss) oder falls möglich [[Jude#Antijudistische und antisemitische Definitionen|Jude]] Bitte Wikipedia:Verlinken beachten: "Links sollten sparsam und sinnführend sein. Zu viele Links lenken von den wichtigen Links ab, geben ein unruhiges Schriftbild und erschweren das Querlesen, da zu viel Aufmerksamkeit auf Unwichtiges gelenkt wird. Gute Links sollten tatsächlich nur dorthin führen, wo es entweder Erläuterungen (Fremdwörter, Fachbegriffe) oder weiterführende Informationen zum Thema gibt. So werden auch Allgemeinbegriffe und klare Begriffe, die jeder kennt, nicht verlinkt" -Holgerjan 11:58, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten

„So werden auch Allgemeinbegriffe und klare Begriffe, die jeder kennt, nicht verlinkt“ - Vielleicht hat schon jeder mal was von diesen Begriffen gehört, dass sie aber alle von allen gekannt werden, bezweifele ich dann doch sehr, s. z. B. die Begriffsverwirrung Eigentum/Besitz in dem von dir erstellten Artikel Judenhaus, die noch bis vor kurzem existierte. Ich werde daher einige der Verlinkungen wieder neu setzen. --Asthma 12:40, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Meine Bitte an dich bleibt: Bitte etwas sparsamer... -Holgerjan 13:05, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bilder[Quelltext bearbeiten]

Wenn jemand mal nach commons holen möchte https://www.google.de/search?q=Heimeinkaufsvertrag&tbm=isch --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 11:46, 29. Nov. 2015 (CET)Beantworten