Diskussion:Heimerziehung

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Jjkorff in Abschnitt Einleitung
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Anfang[Quelltext bearbeiten]

So ein Anfang ist gemacht! Naja, mit der einen oder anderen Formulieren bin ich nicht zufrieden. Und es fehlt auch noch Einiges, aber ich bin ja Gott sei dank nicht allein. -- Aineias 16:12, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Hallo Aineas, ich wollte mit meiner Ergänzung darauf hinweisen, dass die Heimunterbringung -im Gegensatz zu früheren Zeiten- heutzutage nur noch letzte Alternative für fremduntergebrachte Kinder darstellt. War es früher üblich, ein Kind zuerst in ein Heim zu geben und dann erst einmal in Ruhe weiter zu schauen, gehen die Jugendämter heute dazu über, sich eine Liste von Pflegeeltern aufzustellen, die Kinder (auch in akuten Situationen) vorübergehend oder dauerhaft aufnehmen. (bin selber damit befasst) Und dies ist für mich durchaus Thema einer Heim-Seite... Nb 15:46, 18. Jul 2004 (CEST)

Hallo Nb. Ich bestreite das ja auch nicht, meine Änderungen waren eher in die Richtung Allgemeineiner. Aber meines Erachtens sollte ein Artikel über die Heimerziehung seinen Schwepunkt auf der Heimerziehung haben. Da ich selber eher Erfahrungen mit der ambulanten Jugendhilfe habe, ist dieser noch kurz - irgenwie hatte ich dann auch keine Lust mehr in alten Studienunterlagen zu kramen und was zur Geschichte zu schreiben.
Übrigens würde ich mich freuen, wenn sich jemand den Artikeln Fremdunterbringung, Inobhutnahme und Vollzeitpflege annimmt. Diese Artikel mit Inhallt zu füllen fällt mir mangesl praktischer Erfahrung mächtig schwer. Vollzeitpflege besteht eigendlich aus einen nix sagenden BlaBla (Ein Urlalt-Verlegenheist-Stub von mir) und dem Gesetzestext (hat irgendwer mal angefügt) mit Verweisen auf Pflegeverhältnis, Pflegekind, Pflegeeltern. Hier die richtige Trennung bzw. Beziehung zwischen den Begriffen... irgendwie nicht ganz mein Thema. Vieleicht hast du ja Lust einen Anfang zu wagen. Gruß --Aineias 16:29, 18. Jul 2004 (CEST)
PS: Deinen einen Gedanken hier auf der Disk.-Seite habe ich in den artikel eingefügt, weil er den Inhalt besser weidergibt, als vorher.
  • Hallo Aineas, die Artikel zu Pflegeverhältnis, Pflegekind + Pflegeeltern (ebenso wie Herkunftseltern) hatte ich angefangen und zur Vollzeitpflege überlegt, ob diese von der Systematik nicht eigentlich eher ein Unterpunkt von Pflegeverhältnissen ist; dort gibt es schließlich die Auflistung der gängigen Pflegeverhältnisse. Die Inobhutnahme ist sicherlich noch eine wichtige Ergänzung, aber dazu müsste ich mir auch noch ein paar Fakten aufarbeiten (Gesetzestext halte ich für problematisch, da sie ständiger Pflege bedürfen und daher wenn überhaupt, besser direkt unter KJHG genannt (besser: verlinkt) werden sollten).
Über die Hilfen zur Erziehung und die Jugendhilfe (beide derzeit die Zentralen Artikel) ist im gewissen Sinne die Systematik bereits vorgegen - die ich für Sinnvoll erachte, da dies das allgemein und gesetzlich vorgeschreibne Verfahren ist. Von hier sind auch alle anderen Artikel der Jugendhilfe im Kontext des KJHGs schnell zu erreichen. Ich sehe es als wichtig an, dass die einzelnen HzE-Maßnahmen als Einheit da stehen - das ist schließlich die Änderung gegenüber dem JWG - und nicht gegeneinander Antreten (finanziel leider). Ich sehe dies auch als kleine Werbung (nicht im dem Sinne, eher als Aufklärung), für die Einzelnen Hilfen. Jugendhilfe ist eben nicht immer Heim oder SPFH.
Das KJHG als Artikel ist dabei nur auf das Wesentlichste beschrängt. Gesetztestexte gehören eigendlich nicht in ein Lexikon (hier praktizieren einige eine exteren Verlinkung auf die offizielle Seite -was ich mir auch schon überelgt habe), allerdings ändern die sich langsamer als die Praxis. Insofern kommt man um eine Flege der Artikel sowieso nicht herum. --Aineias 18:51, 18. Jul 2004 (CEST)

Der erste Abschnitt unter "Rechtsgrundlage" ist für mich widersprüchlich formuliert. Einem Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung wird erst zugesimmt, im letzten Satz aber wieder relativiert. Die Zustimmung zum Rechtsanspruch sollte entfernt werden. (Kann ich natürlich auch machen, aber ich bin noch mit der Inobhutnahme beschäftigt ;-) --Rene Suck 10:48, 12. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Das Problem ist in der Praxis noch viel komplizierter. Der Rechtsanspruch besteht, wie im Artikel beschrieben auf die geeignetste Hilfe, welche wird nicht gesagt. Ist die geeignetste Hilfe das örtliche Heim, so ist diese zu gewähren. Wenn nicht, dann kannst du klagen. - Viel Spaß, denn wenn das JA nicht will, konstruiert sie eher ein Hilfe, die vor dem Gericht als geeigneter da steht als das Heim. Ist eine andere Hilfe gleich gut geeinget so setzt sich auch hier meist das JA durch, in dem sie die Leistungsberechtigten gesetzeswiedrich nicht entsprächend über ihr Wunsch- und Wahlrecht aufklären oder andere Konstruktionen (speziele exklusiev Verträge - die auch gesetzteswiedrich sind) als verhältnismässiger präsenteren. --Aineias © 21:17, 12. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Weisst du das genau? Ich bin mir da nicht so sicher, dass man einklagbaren Rechtsansruch auf eine bestimmte Hilfe hat. Sicher gibt es JÄ, die es mit der Aufklärungspflicht nicht so genau nehmen, aber ich habe oft genug erlebt, dass auch gut aufgeklärt wird und eher partnerschaftlich gehandelt wird. Ich bin der Meinung, dass -egal wie es in der Praxis manchmal aussehen mag- Hast du eine Quelle für die Einklagbarkeit? Momentan bin ich der Meinung, das man nicht klagen kann. --Rene Suck 18:37, 13. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Hallo René, klagen kann man (fast) immer - man benötigt nur einen Gutachter, dem das Gericht eher glaubt als dem JA ;-). Man hat das Recht auf die geeignete Hilfe, diese muss nur hinreichend sicher definiert werden können. Und da beginnt das Problem... --NB > + 18:50, 13. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Ja gut, klagen kann man immer, aber trotzdem sehe ich das mit dem Rechtsanspruch anders. Kindergartenplätze können z.B. eingeklagt werden. Die Kommune muß dann z.B. auch Plätze schaffen, selbst wenn z.B. die Kassen leer sind. Weil es eine Mußvorschrift ist. Hilfe zur Erziehung ist eine Sollvorschrift. Das heißt zwar, dass eine Hilfe nicht aus finanziellen Aspekten abgelehnt werden darf (mal unabhängig davon was in der Praxis tatsächlich gemacht wird) , es aber einen Ermessensraum gibt. Hilfe zur Erziehung ist einklagbar, aber welche das ist, ist kaum einklagbar. Kritisieren kann man auf jeden Fall, dass JÄ sehr wohl nach finanziellen Aspekten abwägen, in der Praxis sich sowieso manch merkwürdiges eingebürgert hat. Nach wie vor meine ich, dass auf z.B. eine Heimunterbringung kein einklagbarer Rechtsanspruch im Sinne einer Mußvorschrift besteht. Möglicherweise nun als kleinkariert geltender ;-) --Rene Suck 09:19, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Hast Du mitbekommen, wie viele wohlhabende Familien ihre Kinder auf Staatskosten in ein Internat gegeben hatten? Sie hatten den Rechtsanspruch aus der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (z.B. nach OVG Lüneburg, 19.3.03, 4LB111/02.) wohlinformiert ausgenutzt (obwohl da der Begriff Internat IMHO gar nicht vorkommt), was ja mittlerweile zu einer Gesetzesänderung geführt hat. Es ist -wie gesagt- nur eine Frage, ob ich den Richter von der Notwendigkeit genau dieser MAßnahem überzeugen kann... --NB > + 11:47, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Nun gut, möglicherweise bin ich da wirklich auf dem falschen Dampfer. --Rene Suck 16:55, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Formen der Heimerziehung[Quelltext bearbeiten]

Was mir noch fehlt im Artikel sind die verschiedenen Formen (Teil-, Vollstationär, Geschlossen, Wohngruppe, etc.) Ich könnte damit mal anfangen. Kriegt man einen auf den Deckel, wenn man vorab schon mal eine Liste reinsetzt, damit Struktur erkennbar wird? ;-) --Rene Suck 17:13, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ja ;-) --NB > + 17:45, 14. Mai 2005 (CEST) Nein, im Ernst: es wird nicht gerne gesehen, da man ja schließlich in seinem Benutzerbereich eine 'Werkstattseite' für solche Sachen anlegen kann und danach erst den 'voll entwickelten' Artikel wieder einstellt. Sieht schließlich für den Leser etwas komisch aus...Beantworten
Den Tipp mit der Werkstattseite werde ich glatt aufgreifen. --Rene Suck 17:55, 14. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Leider wurden die Unterteilungen unkorrekt vorgenommen. Die diversen Angebote unterscheiden sich zu sehr. Eine Heimgruppe umschreibt in diesem Fall nicht die diversen stationären Angebote innerhalb einer Einrichtung, sondern ist eine Gruppe die mit bis zu Zehn Kinder und Jugendlichen belegt ist, deren ErzieherInnen im Schichtdienst arbeiten. Eine Erziehungsstelle befindet sich in der Regel außerhalb einer Einrichtung, ist jedoch angegliedert an jene. Eine Erziehungsstelle befindet sich im Normalfall in einer normalen Wohnung oder in einem Einfamilienhaus. Wohngruppe mit innewohnender alternierender Betreuung (auch kurz WAB genannt) kann sowohl in einer Heimeinrichtung, sowie in einer normalen Wohnung praktiziert werden. Wobei Wohngruppe nicht für eine WG steht. Hier wohnen die ErzieherInnen mit den Kindern zusammen, leben und bewältigen den Alltag (typisch für das innewohnende Angebot) - jedoch jeweils nur wenige Tage (meistens eine Woche) im Wechsel, plus ZuarbeiterIn. Das Leiten hat hier mehr Priorität als das Begleiten und Unterstützen einer WG. Auch Erziehungswohngruppe und Erziehungsstelle haben unterschiedliche Problemzonen und Leistungen. Will also damit sagen, eine Einteilung so wie sie vorgenommen wurde, würde ich nicht machen.

g Ecco

Ergänzung: Desweiteren bin ich nicht der Meinung, dass man große (ist ggf. relativ) fertige (ist ggf. relativ) Artikel schreiben muss, damit diese in Wikipedia veröffentlich werden können. Ein kleiner Artikel (wenn auch Verbesserungs- & Ergänzungswürdig) ist besser als gar kein Artikel zum entsprechendem Thema - kann auch als Motivation verstanden werden, selbst seinen Teil zum Artikel beizutragen. Viele kleine Einträge können auch ein großes Ganzes abgeben, oder nicht? (sofern die kleinen Einträge als solche von ihrer Erklärung her vollständig sind)

Hallo Ecco, Du kannst gerne die Unterteilung noch anders strukturieren. Alllerdings finde ich es ziemlich egal, ob der §34 in einer Wohnung, in einer Villa, einem Kindergarten oder in einem spezielen Haus, das als Kinderheim gebaut wurde, umgesetz wird. Im Grundegenommen gibt es nur vier Formen, das ist die Heimerziehung, das das Betreute Wohnen, die Kurzunterbringung (Clearing) und die Familien aktivierende Gruppe, bobei letztere eher über den §22 umgesetzt werden und deshalb hier eigendlich nicht dazu gehören. Alles andere sind Varianten dieser Formen und sind den unmittelbaren Umständen zuzusprechen wie: Mach aus der Not einen Tugen (nur eine Wohnung steht zur verfügung, nur Geld für Erzieherhelfer und einen Erzieher, nur pädg. Tagesbetreuung); den Drang sich in der Heimlandschaft abzuheben (spezialisiere dich auf Kleinkinder, auf ADSH, auf Drogenabhängige, ...) und der Notwendigkeit zusätzliche Angebote bereitzuhalten ("Gästezimmer" für Eltern, Therapeutische Angebote). auch die Entwicklung der Letzten Jahre zu kleineren Gruppen und insgesammt kleineren Einrichtungen ist besser innerhalb eines Artikels (Heimerziehung) zu beschreiben als in vielen kleinen Artikeln. Das schwierige ist, je genauer man versucht einen Begriff, wie z.B. Wohngemeinschaft mit erhöhtem Betreuungsbedarf zu beschreiben und zur Sozialtherapeutisches Wohnen abzugrenzen um so falscher wird man. Die Ausgestaltung des KJHGs ist Ländersache, und auch die Begriffshoheit (soweit sie überhaupt existert), aber selbst innerhalb der Länder existert keine Konsistenz, und die konkrete Umsetzung ist sehr fleißend zwischen den Konzepten - eine ziehmliche Verwustelung der Artikel ist vorprogramiert. Auch halte ich es für schwierig klientenzentrierte Konzepte (Kleinkindgruppe, Familien aktivierende Gruppe) mit Arbeitszentrierten Konzepten zu mischen (Wohngruppe mit alternierend innewohnender Betreuung, Sozialtherapeutisches Wohnen).
Noch was ganz anderes, Unterschreiben kannst du mit ~~~~ , so wie ich jetzt auch. --Aineias © 09:49, 12. Aug 2005 (CEST)

Es geht um die Begriffserklärung mit Inhalt. Sicher ist, dass Gruppenvarianten durch die Umstrukturierung der Heimlandschaft und Nachfrage entstehen und untergehen. Sollte man deswegen diverse Begriffe der Kinder- und Jugendhilfe deshalb erst gar nicht aufnehmen? Besonders wenn es allgemein umgängliche Begriffe sind?

Wohngemeinschaft mit erhöhtem Betreuungsbedarf: Altergruppe: von 15 aufwärts (jünger möglich). WG-Charakter mit erhöhter Anwesenheit eines Pädagogen - für Probleme, Leitung usw... mehr die Begleitende Funktion mit Orientierungscharakter. Also ein Angebot das sich mit Jugendlichen beschäftigt, die kurz davor sind ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Stationäre Unterbringung nach § 27 in Verbindung mit §§ 34 u. 41 SGB VIII Unterbringungen für den Personenkreis nach § 35 a SGB VIII und § 39 BSHG ist möglich, falls das federführende Jugendamt den erzieherischen Hilfebedarf auf der Grundlage des § 34 SGB VIII festgestellt hat.

Sozialtherapeutisches Wohnen: Altergruppe: Jugendliche und junge Volljährige. Zielgruppe hier sind Jugendliche die mit anderen Angeboten nicht mehr erreicht werden (zB Trebegänger), Rand- und Risikogruppen, ethische Minderheiten, in einer akuten Lebenskriese befinden, massive Abwehr gegen jede Form einer Gruppenbetreuung haben. Personenzentrierte stationäre Unterbringung für Jugendliche und junge Volljährige nach § 27 in Verbindung mit §§ 34 und 35a SGB VIII und §§ 72 und 39/ 40 BSHG (also zusätzliche Paragraphen erforderlich)

Finde also schon, dass es erhebliche Unterschiede gibt, obwohl die Beschreibungen ähnlich klingen. Völlig unterschiedliche Zielgruppe und Arbeitsansätze. Daher auch keine Untergruppe von oder nach. Auch könnte man anhand deiner Worte den Eindruck gewinnen, dass die diversen Spezialisierungen im Grunde genommen Fassade einer eigentlichen üblichen Heimunterbringung sei. Sozusagen: Heimunterbringung mit dem Plus von irgendeinem Etwas. Mag sein, dass es Einrichtungen gibt, wo dies der Fall ist. Ich selbst habe eine andere Erfahrung gemacht.

Die Familienaktivierende Gruppe in einer "Heimunterbringung" findet nicht nach §22 statt, sondern nach § 27 in Verbindung mit (wer hätte das gedacht) § 34 SGB VIII. Ist kein ambulantes, sondern stationäres Angebot.

Selbstverständlich erkenne ich deinen Grundgedanken: Heimunterbingung ist gleich Heimunterbringung - egal wie lange sie dauern möge und wie sie heissen mag. Aber gerade in Wiki sehe ich eine Möglichkeit zur Begriffserklärung/-differenzierung mit Zusammenhang, History und Verweise. Daher sollten auch Kategorien der Heimlandschaft mit aufgenommen werden - ist ja auch eine (nicht nur finanzpolitische) Beschreibung der pädagogischen und politischen Entwicklung.

Also ruhig weiter Löschen, Ändern und Ergänzen bzw völlig Neu schreiben. Ich will hier nur wirken, nicht bewirken ;)

Gruß Eccomania

PS: Danke für deine aufopfernde Zeit und dem Newbie-Service. Auch wenn ich mich vielleicht angriffslustig ausdrücken mag, so bin ich von deinem Einsatz hier begeistert. Vielleicht wird es dir eher klar, worum es mir hier geht, wenn ich die Perspektive verändere: Unter welchen Bedingungen und Hilfen, Lebensumfeld und Problemen... wird gewohnt, gelebt und vor allem Erzogen. Wenn also einer meiner Schützlinge jemanden erzählt, er wohne in einer Erziehungsstelle... dieser dann in Wiki nachschaut, eher ein Eindrück dessen gewinnt, unter welchen Umständen mein Schützling lebt - befindet.

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Hallo,ich war mal mutig und ich habe das ganze Lemma mal überarbeitet. Die Liste der Heimformen habe ich entfernt, da sie a) zum Teil keine Formen waren, oder b) falsch waren. Die Grobeinteilung die ich vorgenommen habe ist natürlich auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Kritik zur Heimerziehung habe ich neu formuliert, da die vorherige, jedenfalls nach meinem Eindruck, so nicht zu halten war, und auch sehr dünn. Den historischen Exkurs habe ich entfernt, da ich finde, dass dieser mit Allgemeinplätzen belegt, ohne genauere Zeitangaben war. Auf keinen Fall ausreichend für jemanden, der sich Wissen über die Historie der Heimerziehung aneigenen möchte. Die Überschrift habe ich stehen lassen, da ich schon finde, dass das Lemma darauf eingehen sollte. Möglicherweise bin ich über das Zeil hinausgeschossen, oder habe dem ein oder anderen zuviel umgestellt, daher höre ich mir gerne Kritik an und hoffe, dass der Artikel wenn daran weitergearbeitet bald das Prädikat "hilfsbedürftig" verliert. Gruß --Rene Suck 20:42, 25. Aug 2005 (CEST)

Ich fand gut. das da einer mal ran getaut hat, das gibt immer einen Aufhänger, sich mal wieder nöher damit zu schäftigen und einges (Verlorengegangenes) zu ergänzen. --Aineias © 23:21, 25. Aug 2005 (CEST)
Ich hätte gerade eben fast wieder was gelöscht, was du wieder reingesetzt hast, aber das wäre ja quatsch, wenn die Entwicklung des Artikels durch "Rein-Raus-Schlachten" gestört würde. Daher hier eine Bemerkung von mir: Ich finde, dass der Inhalt des dritten Abschnitts unter "Rechtsgrundlage" so nicht zu halten ist. Heimerziehung sollte stets eines der letzten Mittel der Wahl sein. Außerdem ist es nicht richtig, dass "ersteinmal" ins Heim gegeben wurde und dann "in Ruhe weitergesehen wurde" Noch dazu hätte der Abschnitt eher was mit Kritik zu tun, als mit der Rechtsgrundlage. Da gibt es noch ein paar Sachen im Artikel, mit denen ich so nicht einverstanden bin, aber vielleicht fangen wir lieber Schrittweise an. Was hälst du von meinem Einwand? Gruß --Rene Suck 16:42, 28. Aug 2005 (CEST)
Der Einweind stimmte, ich es ein wennig anders formuliert. Allerdings ist dieser Abschnitt eher ein Kritik am nicht immer praktizierten Rechtsanspruch auf geeignete Hilfe, als am Heim an sich. Die Sozialarbeiter der JÄ neigen dazu zaghafter an manche Probleme heranzugehen, als es ihre eigenen fachlichen Diagnosen verlangen würde - eben weil das Geld knapp ist. Das kann man bei jeder Hilfe schreiben. --Aineias © 23:06, 28. Aug 2005 (CEST)
Ok, dann handelt es sich aber an einer Kritik der Durchführung. Ich habe jetzt mal noch einiges überarbeitet und zum Teil auch verschoben. Guck es dir mal an. Gruß --Rene Suck 12:06, 29. Aug 2005 (CEST)
auf den ersten Blick eine ordenliche Straffung, des Artikels. Es sind zwar ein par Kleinigkeiten verlorengegangen, aber ich weis z.Z: nict so richitg wohin.. (es ist gleich Mitternacht und ich werde langsam müde). Also dann schöne Grüße --Aineias © 23:56, 29. Aug 2005 (CEST)

Hallo Aineias und Rene, ich wollte mal sagen, das macht Ihr toll! Habe wikipedia gerade erst entdeckt und zuerst mal bei "Jugendhilfe" reingeschaut, weil mein täglich Brot... schön, was es da schon gibt. Habe auch ein paar kleine Ergänzungen vorgenommen, wo ich mir sicher war, was zu wissen (z.B. bei geschlossener Unterbringung oder Fachkräfte, die mit ihrer Wohngruppe fest zusammenleben). Ich hoffe, es ist in Eurem Sinne. Wenn es meine Zeit zuläßt, will ich Eure Arbeit gern unterstützen, indem ich auch ab und zu was hinzufüge. Gern beteilige ich mich im Zweifel auch an notwendiger Diskussion. Macht weiter so und seid gegrüßt von Ulli.

Hallo nochmal kurz: wie Ihr viellicht feststellt, bin ich noch etwas ungeübt auf dieser Diskussionsebene - wie geht das mit dem Veröffentlichen undso... aber ich übe. Also nicht zu laut lachen und mir etwas Zeit geben. Bis dann. Ulli

Geschlossene Unterbringung[Quelltext bearbeiten]

Also ich bin der Meinung, dass der Text zur geschlossenen Unterbringung nicht mehr stimmt. Soweit ich das weiß, hat die Unterbringung IMMER irgendwas mit Strafrecht zu tun. (z.b. um vor weiteren Straftaten zu schützen) Aber nur weil ein Kind in einer andereen Einrichtung oft entweicht, heißt das nicht, dass es dann gleich in eine geschlossene E. kommt, denn das müßte ein Richter anordnen. Was meint der Rest? --Rene Suck 20:19, 30. Aug 2005 (CEST)

Freiheitsentziehnde Maßnahmen sind nur auf ärtzlicher Anordnung (Pspychatrie) oder auf richterlichen Beschluss zulässig. die Begründungen sind zwar faktisch richtig, aber halt nur, weil ein Richter in der Regel davon absieht eine Geschlossene zu verordnen, wenn "Freiwilligkiet" noch möglich ist.
Na ja, das sehe ich als Zustimmung. Ich werde mal noch genauer gucken und dann den Absatz ändern wenn es nötig ist --Rene Suck 02:13, 31. Aug 2005 (CEST)

geschlossene Unterbringung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Rene, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Dein Kommentar meine Änderung von gestern meint - aber Du warst nach mir da (ich wußte da noch nicht, wie man seine Signatur hinterläßt undso), insofern nehme ich es an. Zunächst hast Du recht, was den strafrechtlichen Zusammenhang betrifft, darunter fällt ja auch fremdgefährdendes Verhalten, denn dies äußert ich ja oft in Form von Straftaten (Schäden an Personen oder Sachen...). Wichtig ist aber auch der Zusammenhang zu selbstgefährdendem Verhalten und dazu wird (neben Drogenkonsum, Ritzen, Suicidalität usw.) - je nach Auslegungart - öfter auch ständiges Entweichen/Nichterreichbarkeit gezählt. Meine Hinzufügung bzgl. entweichender Jugendlicher speist sich aus praktischer Erfahrung; ich habe öfter mit genau diesen Jugendlichen bzw. dieser Entwicklung bis zum Beschluß zu tun. Ich hatte daher den Eindruck, daß die in diesem Absatz vorgenommene Ergänzung den Sachverhalt etwas abrundet. Was meinst Du? --Ullimai 18:37, 31. Aug 2005 (CEST)

Ja, das ist so korrekt. Generell hast du recht, aber ich finde, dass durch den Text für den Unkundigen der Eindruck entsteht, dass man durch ein paar Entweichungen fast schon automatisch Gefahr läuft in eine geschlossene Einrichtung kommen kann, was aber nicht der Fall ist. Ich werde morgen mal gucken wie man das umschreiben kann, außer du hast eine Idee. Ich freue mich jedenfalls, dass hier mal wieder leben im Artikel ist. Gruß --Rene Suck 23:37, 31. Aug 2005 (CEST)

Habe nochmal nachgedacht; ich glaube, ich habe verstanden, was Du meinst. Vielleicht ist es noch komplizierter, wenn das Ziel ist, "Unkundige" sollen möglichst in aller Kürze informiert werden und es möglichst nicht falsch verstehen. Nochmal in Ruhe: Straftaten an sich sind kein Grund für geschlossene Unterbringung - sondern für Strafen, im Zweifel auch Jugendarrest und Jugendknast. Es sei denn, es wird gutachterlich eine Strafunfähigkeit festgestellt - dann muß der/die Richter im Strafverfahren überlegen, ob er/sie sich 1. der gutachterlichen Sichtweise anschließt und 2. die Gesellschaft vor weiteren Straftaten des/der Jug. zu schützen sei (z.B. durch geschlossene Unterbringung); dies ist aber nur verhältnismäßig, wenn "erhebliche" weitere Straftaten zu erwarten sind... Noch schwieriger wird´s vielleicht dadurch, daß im Jugendstrafrecht eigentlich vor Strafe immer noch Erziehung kommen soll, so daß, wenn ein geeignetes Erziehungsmittel gefunden wird, dieses einer reinen Bestrafung vorzuziehen ist. Formal ist der einzige Grund für geschlossene Unterbringung Eigen- oder Fremdgefährdung - die ein/e PsychiaterIn kurz und ein/e RicherIn auch länger anordnen kann. Hier bildet sich der Gedanke Erziehung vor Strafe auch nochmal ab, denn die Unterbringung erfogt ja dann in einer Erziehungseinrichtung. Insofern legen auch nicht alle Straftaten den Gedanken an g. U. nahe, sondern nur solche, die erhebliche Fremdgefährung (an Personen oder Sachen) beinhalten. Sich selbst zu gefährden ist ja keine Straftat und manche Eigengefährdungen sind für alle einleuchtend welche (Selbstverletzungen, Suicidversuche...); andere sind es "einmal um die Ecke gedacht" - wenn jemand eigene Entwicklungschancen und Chancen auf Hilfe und Unterstützung damit torpediert, daß er/sie dauernd wegläuft, kann ich dies schon selbstgefährdend finden, wenn ich davon ausgehe, daß der/die Jugendliche aufgrund seines/ihres Entwicklungsstandes manches noch ncht aussschließlich selbst überblicken und entscheiden sollte (dieser Gedanke hier sehr verkürzt, natürlich...). Nur damit keine Mißverständnisse entstehen: ich habe nicht viel übrig für g. U. an sich; wir finden dazu auch durchaus methodische und sächliche Alternativen. Kleiner Exkurs: Im übrigen ist nicht festgelegt, daß die Geschlossenheit durch Gitter, abgeschlossene Türen und ähnliches abgebildet werden muß; dies ist eigentlich Definitionsssache z.B. der betreffenden Einrichtung und könnte auch z.B. durch genügend Menschen bzw. durch geeignete Arbeitsmethoden gewährleistet werden; kostet im Zweifel nicht mal mehr, wie einige Psychiatrien ohne geschlossene Abteilung (und auch Jugenhilfeeinrichtungen) mit trotzdem solchen KlientInnen inzwischen zeigen. Soweit meine Überlegungen. Wenn Du folgen kannst, können wir ja überlegen, wie man das geeignet als Text darstellen kann. Oder weiterdiskutieren... Grüße von --Ullimai 10:55, 1. Sep 2005 (CEST)

Ja, ich finde Wikipedia hat die Aufgabe Unkundigen eine verständliche Erklärung zu geben. So benutze ich sie auch. Es ist ja kein Fachforum. Ich hatte übrigens nicht behauptet, dass Straftaten an sich einen Grund für die geschlossene U. liefern, sondern eher umgekehrt. Was kann dazu führen, dass gschl. untergebracht wird? - Eine Straftat muss nicht vorliegen, es kann sich aber z.B. um delinquentes Verhalten handeln, aber auch das muss nicht ausreichend sein. In der Gesamtheit der Gründe für eine Unterbringung in geschl. Heime ist aber meines Wissens nach immer etwas davon dabei. Es wird eben im Sinne einer sekundären Prävention versucht zu verhindern, dass der Jugendknast ansteht. Plakativ gesagt: Die verhaltensauffälligen Jugendlichen die z.B. durch Schulverweigerung, opposotionelles Verhalten, etc. auffallen, wird man in einer geschlossenen Einrichtung kaum antreffen. Aber ehrlich gesagt kenne ich mich trotdem nicht genug aus. Ich selbst habe in einem offen Jugendheim gearbeitet. Ansonsten gebe ich dir recht, auch ich bin nicht gerade ein Freund von g.U., auch dem Grundsatz, dass Erziehung vor Strafe kommen sollte, kann ich folgen, sowie der Meinung, dass Gitter nicht notwendigerweise vorhanden sein müssen. So denke ich, dass jetzt einer von uns mal den Text ändert und dann gucken dann, in wie weit der Rest mit dem Text einverstanden ist - ganz normales Wikipedia ;-) Gruß --Rene Suck 16:01, 1. Sep 2005 (CEST)
So, ich habe das mal so geändert, dass ich damit leben kann. Noch dazu habe ich mal ein bisschen nachgeguckt und wenn ich ehrlich bin steht formal nirgendwo, dass Strafrecht oder so eine Voraussetzung ist, sondern so, wie du es ganz richtig formuliert hast. Gruß --Rene Suck 16:39, 1. Sep 2005 (CEST)

Hallo Rene, ja so finde ich es auch ok. Ich glaube das ist kurz (im Verhältnis zur Diskussionsbandbreite, die ja gerade dieses Thema verursacht), aber verständlich genug - eben auch für Unkundige. Ich habe beim "ein-paar-mal-lesen-und-wirken-lassen" noch überlegt, ob der Unterschied zwischen tatsächlichen formalen Voraussetzungen/Gründen und praxiserfahrbaren Hintergründen (im Sinne von "was sind das für Jugendliche") noch deutlicher gemacht werden könnte bzw. sollte. Was meinst Du? Eine Frage noch zu Deinem Diskussionstext: Die oppositionellen, schulverweigernden... sind aus meiner Erfahrung genau die, die man dort antrifft... bzw. die, bei denen ich miterlebt habe, wie sie schließlich dort gelandet sind oder zumindest heftig darüber diskutiert wurde, ob sie da nicht hin sollten. (Und da sind wir ja dann auch sofort wieder in einer fachlichen Diskussion, ob für diese denn g.U. die passende "Hilfe" ist.) Hast Du andere Erfahrungen oder handelt es sich um ein Mißverständnis? Grüße von--Ullimai 19:25, 3. Sep 2005 (CEST)

Internetforum ehemaliger Heimkinder[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

dieses Thema ist zu komplex, um das als Außenstehender sinngemäß betrachten zu können. Im größten bekannten Internetforum für ehemalige Heimkinder unter www.imheim.de haben sich über 1.500 ehemalige Heimkinder versammelt, mit denen man sich austauschen kann, um einmal die Materie von innen nachvollziehen zu können.

Trotzdem sind Foren gemäß Wikipedia:Weblinks auf Grund ihres Aufbaus keine zu verlinkenden weiterführenden Angebote... --NB > ?! > +/- 13:56, 21. Jun 2006 (CEST)

DDR[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass in der DDR Kinderheime nur der politischen Umerziehung dienten. Meines wissens nach war das aber nur Fassade (analog zum Christentum im Westen) und die Heime waren in beiden Teilen Deutschlands viel ähnlicher als sie anfangs scheinen. Kann das jemand bestätigen oder hat jemand genauere Informationen? --Gronau 19:14, 17. Jun 2006 (CEST)

Ich habe es versucht zu verdeutlichen. --Aineias © 15:12, 18. Jun 2006 (CEST)

Zum Thema Kinderheim werden zum Beispiel bei der online-Ausgabe von WELT/ N24 gleich mehrere Artikel aufgeführt, u.a. mit Datum 17.11.2009. Dieses Medium steht mit Gewissheit nicht im Verdacht ein linkes oder gar DDR-freundliches Medium zu sein. Oben geäußerte Vermutung wird damit bestätigt. Warum gibt es bei Wikipedia.de keinen Artikel zu "Kinderheimen"??? Weil dann bei objektivere Betrachtung diese Seite näher beleuchtet werden müsste. So kann bei dwer Rubrik Erziehung voll die ideologische Seite gefahren werden - ODER ? Sprecht mal mit Betroffenen und nehmt die Infos nicht nur aus den Mainstreetmedien. (nicht signierter Beitrag von 195.37.187.225 (Diskussion) 18:21, 9. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Forumeinstieg über Heimliste[Quelltext bearbeiten]

Hier wurde -scheinbar neutral- eine Liste von Kinderheimen verlinkt, die von einem Forum geführt wird und deren Heim„treffer“ direkt zu den entsprechenden -negativen- Forenbeiträgen verlinkt sind. Unbestritten gab es Misshandlungen in Heimen - aber mit dieser Vorgehensweise habe ich auch Probleme. Ich habe es erst mal auskommentiert, um es hier zur Diskussion zu stellen... --NB > ?! > +/- 08:15, 22. Jun 2006 (CEST)

hm: Ist Zufall, meine 2 Stichproben waren neutrale oder positive Berichte. Schlecht ist die Idee eigentlich nicht. Bleibt dennoch deine Frage, ob wir diesen Link wollen. --Aineias © 20:58, 22. Jun 2006 (CEST)

Hallo. Vielleicht solte man die Betroffenen nicht allzu sehr ignorieren. :) (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 85.178.80.160 (DiskussionBeiträge) --NB > ?! > +/- 11:32, 8. Jul 2006 (CEST))

Hallo, vielleicht ist dies hier eine Enzyklopädie und keine Aktionsplattform (bei aller Anteilnahme hat Berichterstattung neutral zu erfolgen), außerdem gelten die Regeln (u.a. WP:WEB: keine Links auf Foren) ohne Ansehen der Person/Sachlage/etc. grundsätzlich gleich... --NB > ?! > +/- 11:32, 8. Jul 2006 (CEST)

Historischer Exkurs[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal den historischen Exkurs angefangen auszubauen, dieser eine Satz über die DDR war mir einfach zu wenig. Natürlich fehlt noch Vieles, vielleicht könnte beispielsweise jemand, der sich mit dem Heimskandal auskennt, den Abschnitt über die Nachkriegszeit verbessern. Ob man das Ergebnis jetzt noch "Exkurs" nennen sollte oder ob man statt dessen daraus weiter oben einen Abschnitt "Geschichte macht, sollte man mal überlegen. Was meint Ihr?

Ansonsten finde ich den Artikel als Ganzes gar nicht schlecht. --Ichichselbst 08:57, 14. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Nur leider fehlen zwischen "Bambule" und dem "Runden Tisch" rund 40 Jahre Entwicklung, kann sich mal jemand damit befassen? -- Bafibo (Diskussion) 18:50, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten

sind die Weblinks zum Thema nicht teilweise ein wenig subjektiv? Eine deutlichere Pro-Kontra-Neutral-Einteilung wäre da von Vorteil!

Wenn man die (wenigen) Fälle von Kindesmisshandlung sich herauspickt, ist es ja kein Wunder, dass die Öffentlichkeit denkt, dass ein Kinderheim was Schreckliches ist. Da ist die Linkliste mir zu wenig objektiv! Verhältnismäßigkeit sollte da doch gewahrt bleiben!

Kategorie Heime fehlt[Quelltext bearbeiten]

Die (schlechte) Heimerziehung vor Jahrzehnten ist nun endlich ein grosses Thema. Zugehörige Kategorien fehlen jedoch. Z.B. Heime, oder Heim-Misshandlung. Jedenfalls kann man das Thema in WP kaum recht erkunden... --Sonnenaufgang 00:23, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Sonnenaufgang, ich werde die Tage mal versuchen mich drum zu kümmern. MfG -- Elkawe 00:36, 18. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kategorie:Heimerziehung?[Quelltext bearbeiten]

Von Benutzer:Zaphiro vorgeschlagen: Diskussion:Zaphiro Ich denke wir sollten das hier diskutieren!? Grüsse --Sonnenaufgang 15:22, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Schon länger versuche ich in WP fehlendes Wissen über die katastrophale Heimerziehung zu ergänzen, dabei viel mir immer wieder auf, dass diese nun durch den runden Tisch des Parlamentes aktuell sehr bekannt Thematik hier nur in Einzelfällen zu finden ist. Eine Passende Kategorisierung fehlte. Nun schlug Zaphiro auf Nachfrage die Kategorie:Heimerziehung vor. (Siehe die Disk bei Ihm) Ich finde den Vorschlag gut. Meiner Meinung nach würden alle Artikel die die Heimerziehung u.a. zum Thema haben in dieser Kategorie Platz finden. Also Alle Heim und ähnliche Einrichtungen in deren Artikel die Heimerziehung positiv oder negativ erwähnt wird. Ebenso dieser hier. Damit wäre es einem WPuser möglich die Thematik kennen zu lernen ohne dass er sich die betroffenen Heime zusammengooglen muss... --Sonnenaufgang 17:09, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Es gibt bereits die Kategorie Jugendhilfe. Dort ist auch die Heimerziehung zutreffend einkategorisiert. Dort können auch alle anderen Artikel, die sich mit der Problmatik der Heimerziehung und ihrer negativen Auswüchse befassen, einkategorisiert werden. Die Jugendhilfe ist auch in der Fachdiskussion der übliche Oberbegriff. Eine eigene Kategorie Heimerziehung wird also gar nicht gebraucht. Der Begriff Heimerziehung ist schon zu speziell, als dass er sich als Bezeichnung für eine Kategrie eignen würde. --Zumhierodermit 19:22, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ich schließe mich Sonnenaufgang an. Die Kategorie Jugendhilfe empfinde ich als zu allgemein. Eine speziellere Kategorie Heimerziehung wäre eine Bereicherung.--Happygolucky 11:55, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Kategorie Jugendhilfe ist etwas ganz anderes als Kategorie Heimerziehung. In Jugenh. ist alles möglich drin z.B. Heime, in deren Artikel überheupt nicht steht was zum Thema Erziehung gehört. Da geht die Erziehungsproblematik komplett unter. Ausserdem gibt es noch einige Artikel, die nicht in Jugendhilfe gehören: Verein_ehemaliger_Heimkinder, Schwarze Pädagogik, Die unbarmherzigen Schwestern, Hermine Schneider, Peter Wensierski usw. Ist doch eindeutig oder? Grüsse --Sonnenaufgang 14:28, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Heimerziehung ist eine Form der Jugendhilfe. Also kann Heimerziehung in die Kategorie Jugendhilfe eingeordnet werden. Wenn dem so ist, dann können alle anderen Artikel, die in die vorgeschlagene Kategorie Heimerziehung eingeordnet werden sollen, ebenso in die Kategorie Jugendhilfe eingeordnet werden. --Zumhierodermit 22:01, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Elkawe hat genau das gemacht und Benutzer:Zaphiro hat sie wieder gelöscht. Ich wäre mit Dir schon einig. Aber Streit ist absehbar. Dann lieber eine zusätzlich Kategorie, die wirklich u.a. solche Artikel wie die genannten mit klar einschliest. Grüsse --Sonnenaufgang 18:12, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Wenn ich das richtig sehe, hat Zaphiro die Kategorie Jungendhilfe-Organisation gelöscht und die Kategorie Jugendhilfe unangetastet gelassen. In der Kategrgorie Jugendhilfe-Organisationen werden Einrichtungen und Vereinigungen zusammengefasst, die Jugendhilfe durchführen. Heimerziehung ist natürlich keine solche Organisation. --Zumhierodermit 18:56, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten





Der Satz: "Die Jugendlichen wurden als billige Arbeitskraft gebraucht, da ein Pflegschaftsverhältnis kein Arbeitsverhältnis sein kann, weil es sich gegenseitig ausschließt." ist weder sinnvoll noch schlüssig (ja, es gibt auch das eine ohne das andere!). Bitte abändern, danke! D.K. (nicht signierter Beitrag von 85.178.213.126 (Diskussion) 13:12, 23. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Wohnsitz[Quelltext bearbeiten]

Die Frage, wo ein im Wege der Heimerziehung betreutes Kind oder ein Jugendlicher seinen Hauptwohnsitz hat oder ob die Einrichtung zur Nebenwohnung wird, ist bisher völlig unbeachtet geblieben. Das könnte beim betreuten Wohnen und in der geschlossenen Unterbringung besonders interessant sein. Könnte das bitte ein Kenner der Materie nachtragen oder hier angeben, weshalb diese Informationen in den Artikel nicht aufgenimmen wurden? Danke. -- Datenralfi 14:29, 4. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Auslagerung (Splitten in D, A, CH, DDR, ...)[Quelltext bearbeiten]

Imo hat es viele Vorteile, den Artikel zu splitten. U.a. bei den Kategorien: der Artikel Heimerziehung in Deutschland bekommt (statt dem allgemeineren ) usw.

Die Abschnitte Weblinks und Literatur sind übersichtlicher usw.

Wenn die Versionsgeschichten auf die Teilartikel übertragen sind (hab ich beantragt (Wikipedia:Importwünsche/Importupload), dann kann man sie wieder bearbeiten;

bis dahin bitte die Füße stillhalten. --Neun-x (Diskussion) 21:48, 18. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Klar. -- Korkwand (Diskussion) 18:02, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ausgeklammerte Linksammlung[Quelltext bearbeiten]

Diese Links müssten mal ausgewertet werden, ausgeklammert nützen sie keinem was:

Grüße -- Theophilus Berger (Diskussion) 13:56, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

für einen Ezyklopädischen Artikel sehe ich keinen brauchbaren Link, lediglich als Reverenz für eine Aussage. Alle beschreiben schrekliche Ereignisse oder Zustände in Kinderheimen aber in einen Artikel über Autos gehöhrt auch keine Unfallstatistiken und im Artikel Mensch müssen auch keine Zeitungsartikel von Mördern oder Kinderschändern verlinkt werden. --Aineias © 23:12, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Erklärung[Quelltext bearbeiten]

Da steht jetzt nirgends, was ein Kinderheim (über den Link bin ich reingekommen) eigentlich ist, wie groß, wie organisert, Unterschied zwischen Großheim und Wohngruppen, Altersstruktur etc.--213.205.194.14 17:39, 12. Nov. 2016 (CET)Beantworten

habe mal Kinderheim ins Fett gesetzt und die jeweiligen landesspeziefischen Artikel zur Heimerziehug prominenter hervorgehoben

Löschungen von Peronen aus Liste Heimkinder[Quelltext bearbeiten]

Hallo Hahnenkleer,

ich bitte Dich Deine Löschungen zu Mario Adorf und Nina Ruge zurückzunehmen. Weitere Info´s zu Mario Adorf Schauspieler Mario Adorf (88) unterstützt unsere Initiative „Wir sind doch keine Heimkinder“ oder Ruge, N.: Der unbesiegbare Sommer in uns oder in ihrem Buch Sei DU der Leuchtturm deines Lebens: Selbstbestimmt und frei durch innere Führung--Jens Burkhardt-Plückhahn (Diskussion) 15:28, 1. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ach so, sehe ich erst jetzt. Jetzt habe ich schon wieder revertiert. Ein Hinweis beim Edit in der Zusammenfassungszeile auf die Diskussionsseite wäre natürlich hilfreich gewesen. Ich denke allerdings nach wie vor, dass diese Lebensphase zunächst einmal in den WP-Artikeln Nina Ruge und Maraio Adorf mit den oben angegebenen Belegen erwähnt sein sollten, ehe man das hier wieder einsetzt. Grüße --Hahnenkleer (Diskussion) 08:40, 4. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Ich habe jetzt die Heimerziehungszeit im Artikel Mario Adorf eingepflegt und ihn hier in die Liste eingefügt. Dies müsst so bei den beiden anderen Personen ähnlich gemacht werden.
Ich denke schon, bei allen hier genannten Persönlichkeiten sollte sich die Kinderheimzeit irgendwie in deren Artikeln wiederfinden. Denn natürlich wundert man sich mitunter beim Lesen dieser Liste ("Was, der auch?") und versucht dann, im Artikel über die Person Details dazu wiederzufinden. Grüße --Hahnenkleer (Diskussion) 08:52, 4. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich hoffe, es ist so OK für Dich. Deine Hinweise sind/ waren zutreffend. Danke Dir! HG --Jens Burkhardt-Plückhahn (Diskussion) 21:24, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die letzten beiden Sätze der Einleitung widersprechen sich etwas. Die Lockerung ist unbestritten, müsste aber im Detail belegt werden. Ich habe diesen Widerspruch durch die Löschung des letzten Satzes beseitigt. Der Begriff „Heimerziehung“ ist nach wie vor negativ konnotiert! --Kulturkritik (Diskussion) 12:58, 27. Mär. 2020 (CET)Beantworten

@Kulturkritik: Er war lange negativ konnotiert (und ist es wohl hier + da bis heute).
Ich habe (deshalb) Heimerziehung#Filme hinzugefügt. Gruß --Präziser (Diskussion) 20:24, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Nach dieser Änderung sind große Teile der Einleitung imho inakzeptabel povig, wie eine gegenderte Werbebroschüre. Mit Einleitung im Sinne von Definition und Zusammenfassung hat das auch wenig zu tun.--Berita (Diskussion) 15:28, 3. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ein klarer Fall von Theoriefindung. Ich verschiebe den Absatz deshalb zur Überarbeitung hier hin. Für diese Thesen und Argumente müssen Belege aus der Fachliteratur her. --Jejko (Diskussion) 13:07, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Das Handeln der Fachkräfte ist konsequent am Kind ausgerichtet und orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und ihren Familien. Das bedeutet:
• Das pädagogische Handeln basiert auf einem Bildungsverständnis, das allen Kindern die gleichen Rechte auf Bildung und jedem Kind die Entfaltung seiner Potenziale gewährleistet.
• Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.
• Pädagogische Fachkräfte finden in der Gestaltung ihrer pädagogischen Arbeit eine Balance zwischen dem „Recht des Kindes auf den heutigen Tag“ und einer Orientierung am späteren Leben.
• Pädagoginnen und Pädagogen handeln inklusiv.
• Die Fachkräfte schaffen immer wieder Möglichkeiten, in denen alle Kinder einen eigenen Beitrag für die Kindergemeinschaft leisten können und darin Anerkennung erfahren. So bringen sie die Potenziale der Kindergemeinschaft für die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes zur Wirkung.
• Sie stärken die Kinder in ihrer Ich- und Bezugsgruppenidentität, ermöglichen das Voneinander-Lernen von Jüngeren und Älteren und lassen alle ihre individuellen Stärken erfahren.
• Mit der Persönlichkeit ist der eigene Ausdruck untrennbar verbunden. Darum ist die Anerkennung verschiedener Sprachen und Dialekte genauso zentral, wie die Bildung in der deutschen Sprache.
• Eine ressourcenorientierte Dokumentation der Lernwege jedes Kindes wird in regulären Gesprächen mit den Erziehungsberächtigten (häufig das Jugendamt) genutzt, um die gemachten Entwicklungsschritte zu verdeutlichen und über aktuelle Herausforderungen zu sprechen.
• Eine zielgerichtete pädagogische Planung durchzieht den gesamten Tag eines Heims. Sie bezieht sich sowohl auf die Herausforderungen des Alltags und das Zusammenleben der Kinder als auch auf besondere Aktivitäten. Die Ziele der pädagogischen Arbeit basieren auf einer Analyse, welche Kompetenzen und Interessen die Kinder aktuell mitbringen und welche Anforderungen das Leben in dieser Gesellschaft in Zukunft an die Kinder stellen wird. So spiegeln die Ziele die Rechte der Kinder auf den heutigen Tag, auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und auf die Teilhabe an der Gesellschaft wider. Auf dieser Grundlage entscheiden die Fachkräfte gemeinsam mit den Kindern, welche Erfahrungen sie ermöglichen und welche Kompetenzen sie anregen möchten. Sie richten ihr pädagogisches Handeln danach aus.
• Sie analysieren, was Kinder können, wissen und erfahren wollen. Sie entwickeln konkrete Ziele des pädagogischen Handelns und diffe renzieren die allgemeinen Ich-, Sozial-, Sach- und lernmethodischen Kompetenzen entsprechend der Entwicklungsanforderungen der Kinder. In diesem Prozess verbinden die Fachkräfte ihr professionelles Wissen und Können in Sachen individuelle Förderung und Anregung des Kompetenzerwerbs mit der Flexibilität, Kindern auch ausreichend Freiräume zum vertieften Spiel und der langanhaltenden Auseinandersetzung mit ihren aktuellen Interessen zu bieten.
• Pädagoginnen und Pädagogen verfolgen gesellschaftliche Entwicklungen mit ihren Auswirkungen auf das Leben von Kindern und erkennen diese auch in deren Äußerungen. Sie entwickeln innerhalb des Teams dazu fachlich fundierte Umgangs weisen und reflektieren dabei auch die Erwartungen der Erziehungsberechtigten. Sie gehen auf Erwartungen der Eltern ein und machen ihnen transparent, wie sie die Balance halten zwischen aktuellen Interessen und Themen der Kinder sowie Impulsen, die für deren weitere Entwicklung in der Gesellschaft wichtig sind. --Jejko (Diskussion) 13:11, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten

"missbläulich"[Quelltext bearbeiten]

"Missbrauchsvorfälle in Heimen sowie der missbläuliche Umgang mit Betreuungsgeldern in den Einrichtung führte in das Australien[...]"

Ist das ein Fachbegriff, oder ein Tippfehler? --121.220.38.186 03:15, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Vermutlich ein Fehler. Erledigt, danke für den Hinweis! --j.budissin+/- 22:59, 11. Jan. 2022 (CET)Beantworten