Diskussion:Hein’s Mühle

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Spurzem in Abschnitt Lemma: Apostroph?
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Lemma: Apostroph?[Quelltext bearbeiten]

Nach den Rechtschreiberegeln gehört da kein Apostroph hin, weil kein Buchstabe ausgelassen wird (siehe Apostroph#Genitivbidung. Dass das auf der Website des Betreibers so geschrieben wird, ist kein Grund, es nachzumachen, Falschschreibungen (und andere seltsame Konstrukte) werden bei der Lemmaansetzung in der Regel korrigiert. Und selbst der Betreiber ist sich nicht so recht einig, wie er das schreiben soll: Der Verein nennt sich "Förderkreis Heins-Mühle e.V." [1]. Ich möchte das verschieben, falls es keinen Widerspruch gibt. --jergen ? 11:00, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten

@Jergen: Danke für die Belehrung. Ich hatte allerdings auch über das „Problem“ nachgedacht und mich schließlich an die vorwiegend gebrauchte Schreibweise dieses Namens gehalten. Im Übrigen schaute ich im für Wikipedia nicht maßgebenden Duden, Band 1, 27. Auflage, auf Seite 34 nach. Dort steht unter D 16 unter anderem: „Der Apostroph wird gelegentlich zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens gebraucht
  • vor dem Genitiv-s;
  • vor der Adjektivendung -sch (§ 97 E).
Aber wie gesagt: Was im Duden steht, ist für Wikipedia unbedeutend. Ändere also, wenn Du es für zwingend nötig bzw. wenn Du diesen Apostroph der ansonsten sprachlich so hervorragenden Enzyklopädie für abträglich hältst. Freundliche Grüße -- Lothar Spurzem 11:25, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten
PS: Hier noch ein Zitat aus „Regeln und Wörterverzeichnis, aktualisierte Fassung des amtlichen Regelwerks entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung 2016“, § 97: „Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie.“ -- Lothar Spurzem 11:35, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Spar dir bitte deinen Sarkasmus. Ich habe eine begründete Anfrage gestellt und beschrieben, dass die Schreibung unklar ist und selbst der Trägerverein nicht einheitlich schreibt - und auch die offensicht neuzeitliche Bauinschrift ist ohne Apostroph. Das Googleergebniss ist genauso uneindeutig, die Ergebnisse sind gleichauf (bei ca. 1000 Hits) und häufig werden auf einer Seite beide Schreibungen verwendet. Da kann man nicht von einer "vorwiegend gebrauchte[n] Schreibweise" sprechen.
Woran soll man sich dann festhalten, als an den Rechtschreiberegeln und unseren Regelungen (Wikipedia:Rechtschreibung#Eigennamen)? Und beide sehen als Regelfall die Schreibung ohne Apostroph vor. --jergen ? 11:39, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Mit Sarkasmus hat meine Antwort nichts zu tun. Ich bin alt und halte mich an die im Duden veröffentlichten Regeln und Empfehlungen, moderne Menschen regeln Rechtschreibung mithilfe von Google-Treffern oder Wikipedia. Aus Erfahrung weiß ich auch, dass Vereine ihre Namen oft falsch schreiben und dass sich daran nur schwer etwas ändern lässt, wenn eine solche Schreibweise beim Amtsgericht eingetragen ist. Manche verwenden später in Veröffentlichungen trotzdem eine korrekte Schreibweise. Nur damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich halte mich – und das mag anmaßend sein – für einen derjenigen Wikipedia-Benutzer, die Wert auf korrekte Orthografie und eine schlichte, klare Sprache legen – ohne Floskeln wie „zum heutigen Zeitpunkt“, „kein Geringerer als“ und dergleichen. Allerdings bin ich insbesondere mit Letzterem schon auf erheblichen Widerstand gestoßen. -- Lothar Spurzem 11:51, 18. Mär. 2020 (CET)Beantworten

In der bereits verlinkten Liste http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Mayen-Koblenz.pdf wird diese Mühle Heinsmühle genannt. Diese Liste hat offiziellen Charakter, daher fände ich diesen Namen am sinnvollsten für diesen Artikel. Vielen Dank für den Artikel! Viele Grüße --Christian1985 (Disk) 17:12, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Ich fände es nicht sinnvoll, „offizielle“ Schreibfehler zu übernehmen. Was dort steht, ist nicht so etwas wie ein „eingetragener Name“. Wenn Du die Denkmallisten gewissenhaft durchsiehst, wirst Du noch andere Fehler finden – nicht nur, was Rechtschreibung betrifft. -- Lothar Spurzem 19:29, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Ja Du hast Recht, ich habe in dne Listen schon öfters Fehler gefunden.--Christian1985 (Disk) 21:20, 26. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Hier gehört kein Apostroph hin. Es gibt hier auch keine Notwendigkeit, eine Grundform zu verdeutlichen. Heins Mühle ist die Mühle von Hein. Deshalb ein ganz normales Genitiv-S. Ich würde das also unbedingt zurechtrücken. (nicht signierter Beitrag von Tom Brenner (Diskussion | Beiträge) 22:21, 13. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Danke für die erneute Belehrung, vor allem, dass es die Mühle von Hein ist. Darauf muss man erst einmal kommen. ;-) Trotzdem: Der Duden lässt die Schreibweise mit dem Apostroph zu und die für die Mühle Verantwortlichen schreiben in ihrer Website „Hein’s Mühle“ ebenfalls mit Apostroph. Es gibt also keinen Grund, etwas „unbedingt zurechtzurücken“. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:33, 13. Mai 2021 (CEST)Beantworten