Diskussion:Heinrich I. (Braunschweig-Lüneburg)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D1:6723:1493:FD51:5273:3036:5864 in Abschnitt Rückkehr in das Fürstentum Lüneburg
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Grabstein[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich wollte mal fragen, woher die Info : "Etwa 1579 wurde ein Grabstein von Heinrich dem Mittleren angefertigt mit einer Höhe von 2,05 m und einer Breite von 1,24 m." stammt? Gibt es einen Quellenbeleg? Und wenn ja, könnte der bitte verwiesen werden? (mich interessiert bes. warum der Grabstein erst 1579 angefertigt worden sein soll, wo er doch schon 1532 verstarb!) Gruß M. (nicht signierter Beitrag von 93.240.98.104 (Diskussion) 15:27, 14. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Rückkehr in das Fürstentum Lüneburg[Quelltext bearbeiten]

Herzog Heinrich kehrte am 30.03.1528, also nicht im April 1527, in sein Fürstentum zurück. Vgl. http://www.st-marien-winsen.de/wp-content/uploads/St.-Marien-Quellen-2.-Auflage-Buch.pdf. Die alte Datierung beruht auf einer fehlerhaften Angabe in der Schomakerschen Chronik. Als Folge hat der Scharnebecker Landtag auch nicht am 18.04.1527, sondern am 09.04.1528 stattgefunden. Herzog Heinrich brachte sich am nächsten Tage (10.04.1528) in der Stadt Lüneburg in Sicherheit. Dort verblieb er bis 1531, als er nach Wienhausen umziehen musste. Von einem neuerlichen Aufenthalt in Frankreich ist nichts bekannt. Es gibt einige Briefe aus seiner Lüneburger Zeit, die es äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass er noch einmal nach Frankreich zurückgekehrt sein könnte.

Guinsensis --217.236.126.157 10:08, 19. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe eine Anmerkung hinzugefügt und auf die neuere Literatur verwiesen. Es wird leider in dem genannten Buch nicht darauf eingegangen, wie es zu der Neudatierung kam. Es wird lediglich behauptet Schomaker hätte sich geirrt, ohne dass dies näher erklärt wird. Woher stammt überhaupt die Jahresangabe und welchen Fehler hat Schomaker begangen? Wieso ist das bis jetzt niemandem aufgefallen (die Neudatierung hat für die regionale Geschichtsforschung ja durchaus eine gewisse Bedeutung)? Zwei, drei Sätze dazu als Erklärung in dem Buch wären hilfreich gewesen. Tönjes 14:45, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Eine Diskussion der fehlerhaften Daten, insbesondere derer in der Schomakerschen Chronik, die auch noch im 19. und 20. Jh. von fast allen Historikern kritiklos übernommen wurden und die auch heute noch Grundlage der meisten Veröffentlichungen zu diesem Thema sind, findet sich in https://www.st-marien-winsen.de/wp-content/uploads/Die-lutherische-Reformation-in-Winsen-an-der-Luhe.pdf, besonders in Kapitel 5 (Seiten 19-26). Sorry, hatte ich noch vergessen, aber wer sich mit dieser Frage beschäftigt, dürfte das Buch wohl gelesen haben.
Guinsensis --2003:D1:6723:1493:FD51:5273:3036:5864 17:15, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wieso die Fehler bisher nicht aufgefallen sind: 1.) die Quelle, die das richtige Datum der Ankunft Heinrichs in Winsen (30.03.1528) nennt, wurde erst Ende des 20. Jhs. erstmals im Schleswig-Holsteinischen Urkundenbuch publiziert, da hatte die falsche Datierung schon eine Jahrhunderte lange Tradition; und da schon so viel Falsches dazu geschrieben war, wagten die neueren Historiker nicht, daran zu rühren. Fragen Sie mal Prof. Otte in Hannover, der es auch nicht wollte. 2.) Schlimmer ist noch, dass auf dem Scharnebecker Landtag (nach neuer Datierung nicht 1527, sondern am 09.04.1528) gar nicht die Reformation des Fürstentums Lüneburg beschlossen wurde, auch das ist ja Unsinn. Allerdings ist das bis heute die Gründungslegende der ev.-luth. Kirche im Fürstentum, und auch daran will man aus begreiflichen Gründen nicht rütteln. Warum nicht? Weil die Legende ein so harmonisches Bild von der Einführung der Reformation in unser Gebiet bietet, ganz im Gegensatz zur Wahrheit: tatsächlich ging es nicht ohne Gewalt und gehörigen Streit ab. 3.) Das Buch von Wrede zur Reformation (seine Dissertation 1887) gilt bis heute als sakrosankt. Es brachte zwar gegenüber früheren Arbeiten dazu einen gewaltigen Fortschritt, allerdings sind auch dort noch Fehler enthalten, eben die in 1) und 2) diskutierten, obwohl Wrede selbst darin verneint, dass in Scharnebeck die Reformation beschlossen sei. Da sehen Sie mal, dass HEUTIGE Autoren noch hinter die Erkenntnisse von Wrede zurückfallen! 4.) Das ganze Thema lockt heute niemanden mehr hinter dem Ofen hervor. Ich hatte mein Buch zum Reformationsjubiläum 2017 geschrieben. Die Reaktion darauf war 0,0. Man wollte eben lieber auch zu diesem Anlass die alten Wohlfühl-Legenden hören, sie sind doch zu schön! So ist es auch heutzutage, im angeblich "aufgeklärten" Zeitalter mit vielen anderen Dingen: Die Legenden schlagen die nüchternen Tatsachen immer noch um einiges. Wenn man das erst einmal erkannt hat, wundert man sich über nichts mehr.
Herzliche Grüße von Guinsensis. --2003:D1:6723:1493:FD51:5273:3036:5864 17:37, 17. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Mit den ganzen Komplex haben sich neuere Autoren meines Wissens nicht beschäftigt. Der letzte war Adolf Wrede (1887). Er hat einiges aus früheren Arbeiten richtiggestellt, dies aber nicht, da er Schomaker für die einzige Quelle zum Scharnebecker Landtag hielt. - Es fängt damit an, dass Schomaker die Ankunft Heinrichs in Winsen auf "circa Palmarum 1527" datiert. Die Chronik wurde wahrscheinlich Mitte des 16. Jhs. kurz vor seinem Tod geschrieben, das Datum hat er wohl seiner Erinnerung entnommen. Nicht das einzige Datum bei Schomaker, das falsch ist. Siehe dazu mein Buch Quellen St. Marien Nr. 34 Anm. 1 (Seite 145 f.). Es ist völlig eindeutig, dass Heinrich nicht circa Palmarum 1527 in Winsen ankam, sondern am 30.03.1528. Der nachfolgende Landtag in Scharnebeck verschiebt sich infolgedessen auch, nämlich vom 18.04.1527 auf den 09.04.1528. Das geht schon daraus hervor, dass Schomaker die Dinge (außer dem Datum) sonst richtig beschreibt. Er nennt sogar die beiden teilnehmenden Lüneburger Bürgermeister (vgl. im Buch die Anhänge A1 und A2, Seiten 179-182). Es ist also bei Schomaker alles richtig, außer dem Datum. Schomaker verschiebt auch sonst andere Ereignisse aus dem Jahr 1528 in das Jahr 1527, ebenso von 1529 nach 1528. Allerdings gibt Schomaker nicht den Inhalt der Verhandlungen zu Scharnebeck richtig und vollständig wieder, diesen entnimmt man jedoch den Briefen (Buch, Anhänge A2-A5, Seiten 180-192). Sie haben im Übrigen Recht, wenn Sie den Befund für bedeutend halten. Ich habe jedoch eher die Erfahrung gemacht, dass sich gerade auch Regionalhistoriker nicht dafür interessieren, die Bedeutung kleinreden oder den Befund einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Das ist zugegebenermaßen die bequemste Möglichkeit, sich aus der Affäre zu ziehen, jedenfalls gerät man so nicht in Widerspruch zu vermeintlichen Autoritäten. Das ist den meisten wohl ein Hauptanliegen, weniger die korrekte Darstellung der geschichtlichen Ereignisse.

Bitte beachten Sie, dass die "Quellen" ein Urkundenbuch sind und keine geschichtliche Abhandlung, wohl aber die Grundlage für eine solche. Jedenfalls sollten sie das sein, also die Pflichtlektüre für jeden, der etwas zum Thema sagt oder schreibt. Sie sehen daran im Übrigen, dass leider viele Urkunden bis heute nicht publiziert sind. Es ist ein mühsames Geschäft. Ich trage keine Schuld daran, dass es damit so langsam voran geht, noch weniger, dass selbst die publizierten Urkunden von so wenigen Leuten gelesen werde. Dabei hat dieses Urkundenbuch den Luxus aufzuweisen, dass lateinische Texte übersetzt sind. Sie werden das fast sonst nirgends finden. Damit fällt auch die sonst übliche Ausrede der Heimathistoriker weg, sie könnten kein Latein lesen.

Um all das einmal im Zusammenhang darzustellen, habe ich eine neue Arbeit verfasst: Die lutherische Reformation in Winsen an der Luhe 1526-1530, Winsener Geschichtsblätter Neue Folge Heft 2 (2016). Herausgeber: Heimat- und Museumverein Winsen (Luhe), ISBN: 978-3-946053-08-8. Sie können das Heft dort zu einem sehr bescheidenen Preis ordern.

Guinsensis --217.236.102.200 12:47, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Aufenthalt in den letzten Lebensjahren[Quelltext bearbeiten]

Die im Artikel stehenden Ausführungen dazu sind nach meinem Wissen unrichtig. Richtig ist, dass er am 30.03.1528 aus Frankreich kam und auf dem Winsener Schloss seinen Wohnsitz nahm. Schon am 10.04.1528 flüchtete er aber nach Lüneburg und nahm im dortigen Fürstenhaus seinen Wohnsitz, nachdem er (wahrscheinlich von den Lüneburger Teilnehmern am Scharnebecker Landtag am Tag zuvor) erfahren hatte, was sein Sohn mit ihm vorhatte, nämlich ihn außer Landes zu weisen. In Lüneburg erhielt er Asyl. Bis 1531 ist es dabei geblieben, nach Aufhebung der Acht 1530 wohnte er also weiterhin dort. In diesem Jahr (1531) wollte der Lüneburger Rat ihn loswerden - wahrscheinlich im Zusammenhang mit der dort jetzt Platz greifenden Reformation. Von Reisen nach Frankreich gibt es zwischen 1528 und 1531 meines Wissens keine seriöse Nachricht. 1529 hatten sich aber Vater und Sohn schon versöhnt, daher wollte Herzog Ernst beim Lüneburger Rat erreichen, dass sein Vater im Fürstenhaus wohnen bleiben konnte, wiewohl vergebens. Er musste daraufhin im Herbst 1531 nach Wienhausen umziehen, wo er wenige Monate später (Feb. 1532) verstarb. Vgl. dazu Adolf Wrede, Die Einführung der Reformation im Fürstentume Lüneburg bis zum Jahre 1530 (Göttingen 1887), S. 77/78. Die dort in Anm. 3 angegebene Quelle ist von 1528, die in Anm. 4 (Havemann II S. 100) ebenfalls. Es handelt sich um den bei mir in Anhang A3 vollständig wiedergegebenen Brief vom 27.04.1528, der auch bei Havemann unter 1528 erscheint, der aber Wrede nur aus den bei Havemann stehenden modernisierten Auszügen bekannt war, und den Wrede offenbar unter 1527 einordnet. Warum? Wohl weil er vermeintlich besser in das Jahr 1527 mit dem angeblich 1527 gehaltenen Scharnebecker Landtag passt, der aber ja tatsächlich auch 1528 stattgefunden hat. Hier schließt sich gewissermaßen der Kreis. Die in Anm. 5 angegebene Quelle habe ich bisher wegen der veralteten Signatur nicht finden können. Keinesfalls kann sie besagen, dass Herzog Heinrich schon 1527 im Fürstentum gewesen ist. Propst Heino scheint Herzog Heinrich auch noch später sehr verbunden gewesen zu sein (siehe die umfangreichen Akten zu Heino im Hauptstaatsarchiv Hannover). - Anders als die Daten zum Leben Heinrichs sind also die Angaben zum Scharnebecker Landtag bei Wrede (und auch bei Havemann) unrichtig, was ich darauf zurückführe, dass beide offenbar von den Protokollen des Lübecker Domkapitels (wonach die richtige Datierung der Rückkehr Heinrichs und dann auch des Landtags erfolgen muss) keine Kenntnis hatten.

Guinsensis --217.236.104.30 10:50, 6. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Sittenstrenger Sohn Ernst[Quelltext bearbeiten]

Das Urteil, Heinrichs Söhne seien im Gegensatz zum Vater "sittenstreng" gewesen, findet sich bis heute in der Literatur. Man muss das differenziert sehen. Es dürfte mitgespielt haben, dass beiden Söhne als Begründern eines landesfürstlichen Luthertums vor allem in der Vergangenheit ein solches schmückendes Prädikat gern beigelegt wurde. Herzog Otto hatte sich gegen den Willen seines Vaters Heinrich 1519 heimlich mit einer nicht ebenbürtigen Celler Hofdame verlobt und sie später auch (zunächst heimlich) geheiratet, obwohl er deshalb der Regentschaft entsagen musste. Rat hatte er sich zu diesem Vorgehen sogar in Wittenberg geholt (nicht bei Luther, wie es oft heißt). Das will einiges sagen. Bei Herzog Ernst war es nicht ganz so dramatisch. Immerhin widersetzte sich auch er einer gleichfalls vom Vater arrangierten Eheverabredung ("Fürstin zu Navarra") und heiratete 1528 eine lutherische mecklenburgische Prinzessin, natürlich auch gegen den Wunsch seines Vaters. Beiden Söhnen wird ein glückliches Eheleben nachgesagt. Allerdings sind die Ausführungen Herzog Ernsts in seinem Brief vom 27.04.1528, in dem er sich kritisch mit dem Eheleben seines Vaters auseinandersetzt und diesen auffordert, zu einem christlichen Eheleben zurückzukehren, überwiegend politisch motiviert. Hiermit wollte er die Landstände von seiner gegen den Vater gerichteten Politik überzeugen, das dürfte ziemlich klar sein. Immerhin sprechen seine Worte in dieser Hinsicht eine eindeutige moralische Sprache. Auch Wrede sagt in seinem bekannten Buch (1887) Seite 79, Herzog Ernst sei „einer der sittenstrengsten Fürsten seiner Zeit“ gewesen. Es ist nun allerdings verdächtig, dass auch die neuere Literatur (mit ganz wenigen Ausnahmen) dieses idealisierte Bild weiterhin transportiert, obwohl man auch anderes weiß. Herzog Ernst bekannte auf dem Sterbebett (1546), dass er zwei bzw. sogar drei illegitime Kinder hatte (Albrecht Eckhardt, Der Lüneburger Kanzler Balthasar Klammer und sein COMPENDIUM JURIS. Quellen und Darstellungen der Geschichte Niedersachsens Band 63 (Hildesheim 1964), Seiten 45-46). Allerdings ist wohl anzunehmen, dass diese Kinder erst nach dem Ableben seiner Ehefrau (1541) gezeugt worden sind. Immerhin, sie waren damals noch unversorgt, und die ganze Sache passt nicht so recht zu dem sittenstrengen Fürsten.

Guinsensis --217.236.106.129 10:54, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Angebliche 2. Reise nach Frankreich[Quelltext bearbeiten]

Herzog Heinrich flüchtete zu Weihnachten 1520 nach Frankreich und kam am 30.03.1528 zurück, zunächst auf das Schloss Winsen, von wo er sich am 10.04.1528 ins Lüneburger Asyl begab. Danach ist er nicht wieder nach Frankreich zurückgekehrt. Adolf Wrede schreibt in seiner bekannten Dissertation (Göttingen 1887) auf S. 78 Anm. 3: "Der nochmalige Aufenthalt in Frankreich, den Havemann p. 103 annimmt, ist gar nicht bezeugt. Er könnte nur in die Zeit von December 1528 (Heirat Heinrichs nach dem Tode Margarethas) bis zum Juni 1529 (Verzichtsurkunde) fallen. Ich habe keine Spur davon gefunden." Ich füge hinzu: ich auch nicht. - Ihre Darstellung zum Scharnebecker Landtag ist nach wie vor falsch. Heinrich wollte nicht die Regierung wieder übernehmen. Vielmehr sagt er in seinem Brief vom 30.04.1528 ausdrücklich, dass er diese seinen Söhnen übertragen habe. Wohl wollte er seinen vermeintlichen oder auch tatsächlich noch vorhandenen politischen Einfluss dahingehend geltend machen, dass die Reformationspolitik seines Sohns beendet bzw. rückgängig gemacht werden sollte. Sein Sohn wollte ihn dagegen wegen der Reichsacht des Landes verweisen lassen, was der Landtag (am 09.04.1528) jedoch ablehnte. Nichts anderes wurde auf diesem Landtag verhandelt. Eine eingehende Diskussion aller einschlägigen Quellen und Befunde findet sich in meinem Buch: https://www.st-marien-winsen.de/wp-content/uploads/Die-lutherische-Reformation-in-Winsen-an-der-Luhe.pdf.

Guinsensis --2003:D1:673C:1693:856C:26CC:3969:DDDA 16:11, 14. Jan. 2021 (CET)Beantworten