Diskussion:Heinrich Wilhelm von Holtzbrinck (Landrat)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von LeoDavid in Abschnitt Jahr der Adelung
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Jahr der Adelung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht das die Familie 1766 geadelt wurde. Laut diesem Zeitungsartikel war das aber 1694. Gibt's da eine Quelle für? Zur Ergänzung: Laut Artikel war es Georg Hermann von Holtzbrinck, der geadelt wurde. - spitzahorn Hier steht "preußischer Adel 17.06.1766 für den Vater", hier (S. 18) steht das am 7.6.1767 eine zweite Adelung stattfand. Zahlendreher? Ich fände die Nennung der ersten Adelung sinnvoll.

Der Großvater, ein geb. Lent(e), war der Neffe und Universalerbe (der als solcher schon den Namen des Erblassers annehmen musste) des polnischen Kronpostmeisters Holtzbrinck, der (laut Straubel) 1696 (sic !) geadelt wurde. Daher erhielt Heinrich Wilhelm von Holtzbrincks Vater, der auch noch als Lent(e) geboren wurde, 1767 mit seinem Bruder ein "Adelsrenovationsdiplom" mit dem Namen von Holtzbrinck. Vgl. Rolf Straubel, Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15, Teil 1, München 2009, S. 437, „am 17.6. 1767 bzw. am 25.6.1767 zusammen mit seinem Bruder“. Das war faktisch eine Bestätigung bzw. eigentlich Neu-Adelung der Familie von Holtzbrinck des Mannesstammes Lent(e), deren Vorfahre mütterlicherseits (Holtzbrinck) bereits 1694 (gemäß GHdA) geadelt wurde (denn der Adel vererbt sich nur im ehelichen Mannesstamm - wenn er wie hier anders weitergegeben werden sollte, bedurfte es der Genehmigung eines zuständigen Monarchen, also Kaiser oder zur Adelung berechtigter Landesfürst). Im Übrigen vgl. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band V, Band 84 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1984, ISSN 0435-2408, S. 334-335: Reichsritterstand mit „Edler von“ für den polnischen General-Kronpostmeister Holtzbrinck 17.12.1694 (sic !). Der Sohn seiner Schwester Anna Margarethe Holtzbrinck, verheiratet seit 1691 mit Johannes van Lent, Georg Wilhelm van Lent (1694–1762), nimmt nach dem kinderlosen Tod seines Onkels als dessen Erbe den Namen „v. Lent gen. Holtzbrinck“ an. Königlich preußische Adelsbestätigung durch „Allerhöchste Kabinettsorder“ vom 7.6.1757, Diplom zu Berlin vom 25.6.1767 (für dessen Söhne Heinrich Wilhelm (Vater des im Artikel behandelten), und Ludwig „v. Holtzbrinck“. Gruß, LEODAVID 04:06, 21. Mär. 2018 (CET)Beantworten