Diskussion:Heinz Mayer (Jurist)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 80.108.129.198 in Abschnitt Körner-Preis mit 27 ??
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Körner-Preis mit 27 ??[Quelltext bearbeiten]

Grade abgeschlossen, erhielt er den Körner-Preis (um danach - wenn auch kurz - in der Verwaltung tätig zu werden??)? Wofür erhielt er den Preis? Gibt es hierzu Infos? (nicht signierter Beitrag von 80.108.129.198 (Diskussion) 01:31, 1. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Privatgelehrter[Quelltext bearbeiten]

Wenn es nicht in die Einleitung passt (Privatgelehrter) dann vielleicht weiter unten. Nur weil er eine Habil hat, heißt es ja nicht, dass er ein Privatgelehrter ist. "Ein Privatgelehrter ist eine in der Regel akademisch gebildete Person, deren Forschung privat motiviert und finanziert ist. " --Luckyseven77 (Diskussion) 21:07, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Dann müsste aber beschrieben werden, welche Forschung er betreibt. Nur weil er sich selbst im Einleitungssatz seiner Website so bezeichnet (das Wort taucht sonst nirgendwo unter heinz-mayer.com auf), ist das noch keine enzyklopädisch verwertbare Tätigkeitsbeschreibung Mayers. Grüße --h-stt !? 14:59, 30. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Wie er schreibt betätigt er sich als Vorsitzender einer Kommission zum Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Volksanwaltschaft. Es kann davon ausgegangen werden, dass er seine Forschung und andere Fähigkeiten als Privatgelehrter einbringt. --Luckyseven77 (Diskussion) 20:29, 30. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Das ist aber keine Forschung. Jedenfalls ist da nichts inhaltliches erkennbar. Zumal er sich nur selbst so benannt hat. Daher gehe ich mal davon aus, dass er den Begriff nicht im technischen Sinne benutzt hat und eine Einordnung als Privatgelehrter hier in der Wikipedia daher nicht passt. Grüße --h-stt !? 16:51, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten