Diskussion:Helmut Kunz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:F17:35C0:6884:7529:5223:B051 in Abschnitt NSDAP-Zugehörigkeit der Richter
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NSDAP-Zugehörigkeit der Richter[Quelltext bearbeiten]

Die Relevanz der NSDAP-Zugehörigkeit der Richter in Münster (a) - zudem dramaturgisch überhöht über das angeblich gleiche Beitrittsdatum wie Kunz (b) - erschließt sich mir nicht. Es gab in dieser Zeit kaum ein Gericht, an dem nicht die Mehrheit der Richter vor 1945 der NSDAP angehört hatte. Bei (a) stellt sich die Frage, ob das als Besonderheit hervorgehoben werden muss, weil es Standard war, bei (b) fragt sich, ob es historisch nicht bemittelte Leser in die Irre führt. --2A02:908:F17:35C0:6884:7529:5223:B051 19:41, 13. Dez. 2022 (CET)Beantworten