Diskussion:Hemmschwellentheorie

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Jordi in Abschnitt Das ist komplett falsch!
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Das ist komplett falsch![Quelltext bearbeiten]

Die Hemmschwellentheorie besagt nicht, dass der Täter mindestens mit Eventualvorsatz handeln muss. Das muss er in jedem Fall, wenn er wegen vorsätzlicher Tötung bestraft werden soll - mit oder ohne Hemmschwellentheorie. Die Hemmschwellentheorie ist vielmehr eine Auslegungsregel, die besagt, dass es - was wiederum durch die Kriminologie widerlegt ist - bei Tötungsdelikten eine besondere Hemmschwelle gebe. Ein Gericht könne also nicht leichtfertig von dolus eventualis ausgehen, sondern müsse hinsichtl. der Feststellung desselben diese Hemmschwelle beachten.

Vielleicht hat ja mal jemand Zeit, diese Seite zu überarbeiten und noch ein paar mehr Hintergründe einzufügen. -- 89.61.225.63 11:53, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Die Formulierung war in der Tat unlogisch, hab das mal klarer ausgedrückt.--Jordi (Diskussion) 00:00, 16. Feb. 2020 (CET)Beantworten