Diskussion:Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 176.198.173.21
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Hallo, ich bin gerade beim Durcharbeiten der Grundsätze des Beamtentums. Mir ist aufgefallen, dass die §§ zum Teil nicht mehr stimmen. (nicht signierter Beitrag von JanRehschuh (Diskussion | Beiträge) 23:19, 18. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Ich war so frei, im Kontext über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem das Streikverbot für Beamten mit der EMRK nicht in Einklang steht, die Behauptung "nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" entfernt. Eine Richtervorlage ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nämlich gar nicht möglich. Da hat wohl jemand den EGMR mit dem EuGH verwechselt. (nicht signierter Beitrag von 176.198.173.21 (Diskussion) 02:10, 25. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Müßte in den Ausführungen zum Spannungsverhältnis DEU Rechts und EMKR nicht 'hoheitliche Tätigkeiten' durch 'Angehörige der ... Staatsverwaltung' (Originaltext EMKR Art. 11 II) ersetzt werden? Bin mir nicht ob die beiden Formulierungen sinngemäß (juristisch und/oder nach landläufigem Verständnis) deckungsgleich sind. Sehe Potential für Mißverständnisse und Verwirrung (Link: http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf )