Diskussion:Hermann Weinkauff

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wiguläus in Abschnitt NSDAP-Mitgliedschaft
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Treudienst-Ehrenzeichen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nur einen internen Link für Treudienst-Ehrenzeichen gesetzt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Spez (DiskussionBeiträge) )

Hubert Schorn[Quelltext bearbeiten]

Es ist mir unverständlich, wie Sie unter den Literaturangaben Hubert Schorn nennen können, ohne zumindest zu ergänzen, dass es sich bei Herrn Schorn um einen der profiliertesten Apologeten der Richterschaft des Dritten Reiches handelt. Seine Pauschalrechtfertigung, die deutschen Richter seien die Opfer ihrer rechtspositivistischen Ausbildung gewesen und trügen insofern keine Schuld an den furchtbaren Taten der nationalsozialistischen Justiz entspricht nicht im geringsten der Wahrheit, dies beweisen u.a. die erschreckende "Kreativität" der ergangenen Urteile, die vor allem im Rahmen der Rassenschande-Justiz selten Halt vor dem restringierenden Gesetzeswortlaut machten, sowie die Aussagen führender Rechtswissenschaftler dieser Zeit, beispielsweise behaupteten Ernst Forsthoff und Carl Schmitt schon 1932 das Ende des Positivismus und die Unbrauchbarkeit dieses "typisch jüdisch-liberalistischen Moral- und Rechtsdenkens" (zitiert nach Ingo Müller, Furchtbare Juristen, S. 222 mwN). Wenn sie einen dreisten Lügner und Geschichtsverdreher wie Hubert Schorn, der in seinem Werk u.a. behauptet, dass "im Dritten Reich viele Richter den Konflikt zwischen Gesetz und Recht erkannten und dementsprechend gegen das Gesetz handelten", dies sogar "in der überwiegenden Mehrheit" unbedingt als Literaturhinweis zitieren müssen, dann erwarte ich von Ihnen zumindest eine Klarstellung hinsichtlich der Natur dieses Werkes. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.177.107.248 (DiskussionBeiträge) )

Belege[Quelltext bearbeiten]

Vor allem im Abschnitt "Werk" (eigentlich besser "Leistungen" oder "Rechtsauffassung" betitelt) fällt das Fehlen jeglicher Belege besonders unangenehm auf. Daher habe ich einen entsprechenden Hinweis eingesetzt. Diesen bitte erst dann entfernen, wenn die Belegstellen eingearbeitet sind! Glücklicher wäre es zudem vielleicht auch, sich einmal von der rein juristischen Formel der "Wehrlosigkeitsthese" ("wehrlos" und damit "nicht verantwortlich" waren gemäß dieser Logik ja schließlich Staatsdiener jeglicher Couleur) zu lösen und eher Begriffe wie Opportunismus oder Mitläufertum zu verwenden. -- J.-H. Janßen 23:09, 1. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

NSDAP-Mitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, Hermann Weinkauff sei 1933 in die NSDAP eingetreten ist falsch. Das Werk von Klee ist durch die neueren Forschungsergebnisse von DAniel Herbe, Hermann WEinkauff Der erste Präsident des BGH (2008) überholt und korrigiert worden. Diese unwahre Behauptung sollte daher in Wikipedia nicht aufrecht erhalten werden. --torpaulus (22:13, 26. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Klee beruft sich auf Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Ich habe nur dem Recht gedient. Die Renazifizierung der Schleswig Holsteinischen Justiz nach 1945. Nomos, Baden-Baden 1993, ISBN 3-7890-2935-1, S. 210. --Gudrun Meyer 22:59, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die noch älteren, unbelegten Angaben von Godau-Schüttke von 1993(!) sind durch das Werk von Daniel Herbe (2008), der erstmals neue Quellen, insbesondere die Personalakten Weinkauffs im Bundesarchiv Koblenz und Berlin auswerten konnte, ebenfalls überholt und widerlegt. Eine so folgenreiche und falsche Behauptung wie die angebliche Mitgliedschaft in der NSDAP diskreditiert Weinkauff zu Unrecht. Die entsprechende Stelle mit dem Beleg von Klee (der sich auf die ungeprüfte Behauptung Godau-Schüttkes bezieht)sollte gelöscht werden, da sie nicht den aktuellen Forschungsstand zu Weinkauff widerspiegelt, wonach Weinkauff zu keinem Zeitpunkt Mitglieder der NSDAP war. --paulustor

Arges Problem. Häufig beruht die „neueste Forschung“ darauf, dass eine Person nicht in der zentralen Mitgliedskartei im Berliner Bundesarchiv (Berlin Document Center) oder im Bundesarchiv Koblenz zu finden ist, weil ein Teil der zentralen Mitgliedskartei vernichtet wurde und nur bei etwa 80–90% der Mitglieder der direkte Nachweis erhalten geblieben ist. Dieses Nicht-Vorhandensein in der Kartei wird dann häufig als Nicht-Mitgliedschaft ausgelegt, obwohl aus anderen Dokumenten aus der Zeit oder Fotos das Gegenteil hervorgeht. Eine Nicht-Mitgliedschaft Weinkauffs müsste bitte vor einer Änderung verifiziert werden. --Gudrun Meyer 01:14, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ihr "arges" Problem trifft aber auf den Fall Weinkauff nicht zu. Die Autoren, die die Mitgliedschaft Weinkauffs in der NSDAP unbelegt behaupteten, haben keinerlei Beweise vorgelegt. Belegt ist aber die Nichtmitgliedschaft durch Daniel Herbes Dissertation, der nachgewiesen und belegt hat, dass alle staatlichen Stellen, die Weinkauff nach 1945 überprüft haben: Entnazifizierungsbehörde der Amerikaner, Bayerisches Staatsministerium, Bundespräsidalamt- zu dem selben Ergebnis gekommen sind: Für Weinkauffs Mitgliedschaft in der NSDAP gibt es keinen Beleg, auch keine Fotos, etc. Im Gegenteil, Herbe legt mit Belegen in seinem Werk dar, dass Persönlichkeiten wie Adenauer, Dehler, Becker, u.a. sich für ihn als einen durchgehenden Gegner des Naziregimes starkgemacht haben. Ich halte es für höchst unseriöses und unwissenschaftliches Arbeiten, wenn Wikipedia diese wissenschaftlichen Ergebnisse ignoriert und statt dessen unbegelegte (im übrigen veraltete) Behauptungen von Godau-Schüttke und Klee in einer öffentlichen Bibliothek aufnimmt. --paulustor (nicht signierter Beitrag von Torpaulus (Diskussion | Beiträge) 14:45, 29. Jul 2010 (CEST)) Godau-Schüttke hält in einer neueren Veröffentlichung des Jusitzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2004 "Zwischen Recht und Unrecht - Lebensläufe deutscher Juristen" auf Seite 121 die Behauptung aus dem Jahr 1993, Weinkauff sei in die NSDAP eingetreten, ausdrücklich nicht mehr aufrecht! Er schreibt nun im Lebenslauf von Weinkauff: "Eintritt in den BNSDJ und in die NSV, jedoch nicht in die NSDAP". --torpaulus (12:21, 4. Aug. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich verfolge die Diskussion auch 'ne Weile: Frage 1: Ist das ein wortwörtliches Zitat? Frage 2: Sagt er dies auch in seinem Hauptwerk zum Thema: Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof. Justiz in Deutschland. Berlin 2005, ISBN 3922654665? Wenn dem so ist, sollte der "Eintritt in den BNSDJ und in die NSV, jedoch nicht in die NSDAP" eingetragen werden und vielleicht auch auf die bisherige irrtümliche Kennzeichnung hingewiesen werden, die sich durch den fehlenden Zugang zu den Personalakten ergeben hat.--Wiguläus 15:59, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn niemand was dagegen hat, ändere ich den Text dahingehend, dass Weinkauff nicht in der NSDAP war. Ich hab den Godau-Schüttke 2005 eingesehen. In der Personalakte steht anscheinend nix darüber drin.--Wiguläus 18:07, 14. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Diskussion bezieht sich bisher ja auf Klee u. Godau-Schüttke. Weinkauff wird aber auch in Ingo Müller: Furchtbare Juristen angesprochen. S. 201: „Weinkauff, Parteimitglied seit 1933, war Träger des silbernen Treudienst-Ehrenzeichens.16“ Und in Anmerkung 16: „Vgl. den Auszug der Personalakte bei F. K. Kaul, (Anm. 6), S. 297 f.“ Nach Anmerkung 6: F. K. Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Bd. 4 (1971). Hat jemand Zugriff darauf? In dem oben genannten Buch von Daniel Herbe wird Friedrich Karl Kaul mehrfach in Zitaten genannt, online bei Google Books werden aber nicht alle Seiten mit Treffern angezeigt.--Ivla 13:17, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Den Kaul (Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971) habe ich vor mir liegen. Kaul hätte es sich sicherlich nicht entgehen lassen, der BRD eins auszuwischen, denn die DDR hat die personellen Kontinuitäten in der Justiz betont: Braunbuch. Bei vielen anderen Mitgliedern sind Parteimitgliedschaften eingetragen, bei Weinkauff nicht. Godau-Schüttke (G-S) ist Richter und hat als 1. die Akten lesen und auswerten dürfen (teilweise, manche Akten sind wegen Versorgungsansprüchen weiterhin gesperrt) und hat nichts zu einer Pg.-Eigenschaft gefunden. Ich persönlich fand Herbs Dissertation nicht überzeugend, aber wo er Recht hat, hat er Recht: Weinkauff war anscheinend kein Parteigenosse. Gegeneinwand nach G-S ist halt, ein Parteieintritt ist für eine Verstrickung im Regime nicht ausschlaggebend, sondern die Beteiligung an Unrechtsurteilen. Und da hat Weinkauff halt mitgemacht. Ich möchte den G-S 2005 in den nächsten Wochen einarbeiten.--Wiguläus 16:23, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Danke. (zu Kaul/Braunbuch: schon klar, deswegen hatte ich verlinkt.) Die NSDAP-Mitgliedschaft nehme ich jetzt schon raus, nachdem die letzte mögliche Quelle dafür nichts dazu enthält. Herbe habe ich nur online kurz angesehen, dass keine Akte existiert ist natürlich kein Beweis, wie Gudrun schon angemerkt hat. Hat Godau-Schüttke 2005 explizit frühere Angaben korrigiert? --Ivla 17:04, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Im Buch 2005, S. 37 verneint er die Mitgliedschaft: "Für Weinkauff war also der Eintritt [in die Partei] keine zwingende Voraussetzung für eine Beförderung. Er begnügte sich mit einem Beitritt in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ)". Eine ausdrückliche Korrektur fehlt; insofern muss ich auf die bestellte NRW-Veröffentlichung von 2004 warten.--Wiguläus 18:17, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ehrendoktor Heidelberg[Quelltext bearbeiten]

Hermann Weinkauff hat nach den Forschungsergebnissen von Daniel Herbe, Hermann Weinkauff - der erste Präsident des BGH (2008) bereits im Jahr 1951, nicht wie in Wikipedia aufgenommen 1961 seine Ehrendoktorwürde der Uni Heidelberg erhalten. --torpaulus (22:13, 26. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Forschungsergebnisse hätte es da gar nicht gebraucht, das steht so auch auf der im Artikel verlinkten Seite des Bundesgerichtshofs und im Wer ist wer? von 1963. Artikel entsprechend geändert. --Ivla 21:21, 2. Jan. 2011 (CET)Beantworten