Diskussion:Herrenhaus (Österreich)

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Mediatisiert?[Quelltext bearbeiten]

Die als "mediatisiert" eingetragenen Adelsfamilien waren meiner Meinung zum Großteil (ausgenommen Thurn und Taxis) nicht mediatisiert, weil sie - siehe Mediatisierung - vor 1803 keine ausschließlich dem Römischen Kaiser unterstehenden Landesherren stellten. Mediatisierte Fürsten waren mit der Familie Habsburg, was z. B. Heirat betraf, gleichrangig. Das waren z. B. die Lobkowitz mit Sicherheit nicht. --Wolfgang J. Kraus 14:26, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Sitzungssaal: Plastiken?[Quelltext bearbeiten]

Zwischen den sechs ionischen Säulen standen Marmorplastiken von griechischen Philosophen und Schriftstellern.

Ich sehe diese Marmorplastiken auf keinem der beiden Fotos des Sitzungssaals, die dem Text beigegeben sind. Zwischen den Säulen sehe ich außer den Türen gar nichts. --Wolfgang J. Kraus 12:49, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Siehe hier [1]. -- Marzahn 17:57, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Danke! Das Bild ist von 1930. Ich habe schon vermutet, dass die im Text erwähnten Statuen nach 1902 angebracht worden sind. So ist es offenbar. Aber es bleibt für Leser seltsam, dass wir im Text etwas schreiben, was in den zugehörigen Bildern nicht vorhanden ist. Schön wär's, wenn wir Bilder hätten, die eben nach Aufstellung der Statuen aufgenommen worden sind, aber noch vor 1918. --Wolfgang J. Kraus 20:27, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Absolut. Ich habe in der Allgemeinen Bauzeitung nach Bauplänen gesucht, habe aber noch nichts gefunden [2]. Am liebsten wäre mir auch ein Foto vor 1918, da müsste man im (nichtdigitalen) Bildarchiv der Nationalbibliothek suchen, was für mich leider nicht möglich ist. -- Marzahn 21:20, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Sessionen[Quelltext bearbeiten]

Unter Legislaturperiode (heute: Gesetzgebungsperiode) wurde die Zeit von einer Wahl des Abgeordnetenhauses bis zur nächsten verstanden. (Diese galt auch für das nicht gewählte Herrenhaus.)

Die Dauer einer Legislaturperiode war mit der Dauer einer Session identisch, wenn der Reichsrat nicht vertagt wurde. (Dies war in sieben der ingesamt zwölf Legislaturperioden der Fall.) Wurde er nach einer Vertagung wieder einberufen, so begann eine neue Session. In der IX. Legislaturperiode, die nur drei Jahre dauerte, wurde viermal vertagt, so dass insgesamt fünf Sessionen anfielen. Die politische Unruhe zeigte sich darin, dass in der fünften Session dieser LP. nicht etwa die restlichen drei Jahre bis zum normalen 6-Jahre-Wahlturnus eingehalten wurden, sondern nach acht Monaten statt der nächsten Vertagung gleich eine Neuwahl angesetzt wurde. --Wolfgang J. Kraus 20:46, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:34, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten