Diskussion:Herrschaft Schalksburg

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Erbteilung 1288[Quelltext bearbeiten]

1288 gingen die Herrschaft Schalksburg und die Herrschaft Mühlheim im Wege der Erbteilung an den jüngeren Sohn Friedrichs V., nämlich an Friedrich den Jungen genannt von Merckenberg, so: Rudolph Stillfried-Alcántara, Traugott Maercker, Hohenzollerische Forschungen: Schwaebische Forschung, Band 1, Berlin 1847, S. 136. Hier im Artikel steht 1283. Was stimmt?--Muesse 23:56, 31. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Lt. Schöntag, 2005 (Seite 54) gewährte Graf Friedrich V. bereits zu Lebzeiten seinen beiden Söhnen Mitregentschaftsrechte. Friedrich V, dem Merkenberger bereits ab 1282/83 im südlichen Teil (Herrschaft Schalksburg), Friedrich, genannt der Ritter ab Mai 1288 in der Herrschaft Zollern-Zollern. Stillfried-Alcántara/Maercker gingen offensichtlich nur vom zweiten Datum aus. Auf jeden Fall war die Teilung der Herrschaft bereits vor dem Tod des Vaters am 24. Mai 1289 vollzogen. --Wuselig 01:22, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Vielleicht müßte zwischen Mitregentschaftsrechten als Anbahnung und einer eigentlichen Erbteilung als verbindlicher Letztentscheidung unterschieden werden? Aber ich vermute mal, dass auch bei Schöntag nicht mehr zu finden ist, da wäre jetzt die Quellenlage interessant. Vielen Dank jedenfalls, das übernehme ich dann noch so in Hohenzollern-Hechingen, magst Du dort einmal kontrollieren, verbessern und ergänzen? Sorry übrigens, dass ich nicht an der Abstimmung teilgenommen hatte, ggf. künftig notfalls Email schreiben. Grüße--Muesse 07:44, 1. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]