Diskussion:Herwig Gössl

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von WAH in Abschnitt Bischofsernennungen in Bayern
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Bischofsernennungen in Bayern[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung, der Papst habe den neuen Erzbischof "auf Vorschlag des Domkapitels" ernannt, ist zumindest höchst missverständlich. Bamberg unterliegt dem bayerischen Konkordat, welches die freie und ungebundene Ernennung der Bischöfe durch den Papst vorsieht. Zwar obliegt es dem Domkapitel, eine Liste mit geeigneten Nachfolgekandidaten beim Apostolischen Nuntius einzureichen. Diese Liste ist freilich ebenso streng vertraulich wie jene, welche in regelmäßigen Abständen der amtierende Diözesanbischof zu übermitteln hat. Ob der Name Gössl auf einer dieser Listen stand und wenn ja auf welcher, weiß folglich außer den unmittelbar am Verfahren Beteiligten niemand. Und was den Papst anbelangt, so ist dieser zwar gehalten, einen Kandidaten aus einer der Listen (nicht unbedingt der örtlichen Liste!) zu ernennen, welche von einer bayerischen Diözese einergereicht wurde. Das ist aber nicht kontrollierbar, da die Listen wie gesagt streng geheim sind. Kurzum: Ein bayerischer Bischof wird vom Papst in eigener souveräner Macht ernannt, ein Vorschlagsrecht oder eine sonstige Beteiligigung welcher Art auch immer gibt es da nicht. --84.184.117.112 17:34, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Ich habe den Passus rausgenommen, vielen Dank für den Hinweis! So etwas kann man aber gerne auch selbst machen: Sei mutig! Gruß --WAH (Diskussion) 17:47, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten