Diskussion:Herzogtümer in Schlesien

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Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von Wietek in Abschnitt Auflösung 1813?
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Polnischsprachige Bezeichnungen der Herzogtümer[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für angebracht, in der Tabelle auch die polnischsprachigen (ggfs. auch tschechischsprachigen) Bezeichnungen zur Orientierung anzugeben. Wikia Szlachta, 27. 2. 2018

Auflösung 1813?[Quelltext bearbeiten]

Dass die schlesischen Herzogtümer 1813 „aufgelöst“ worden seien, ist wohl so nicht richtig. Nicht nur die Mediat-Herzogtümer und Standesherrschaften bestanden mindestens bis 1849 fort. Auch als ständische Organisationseinheiten („Landschaften“), als Gewährsträger von Kreditinstituten und ähnlichem bestanden die Herzogtümer fort - richtig ist allerdings, dass sie als Subjekte der landesherrlichen inneren Verwaltung und Gerichtsbarkeit - mit Ausnahme der Mediat-Herzogtümer - keine Rolle mehr spielten. --Hvs50 (Diskussion) 11:13, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Die Angaben hierzu sind in den verschiedenen Quellen nicht eindeutig, bzw. die angegebenen Jahreszahlen schwankend. Vielleicht kannst Du den Absatz nachvollziehbar neu formulieren? --Wietek (Diskussion) 12:32, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Mal sehen; aber ich habe noch ein kniffliges Problem: In den schlesischen Adreßbüchern und preußischen Staatskalendern ist nicht von Herzogtümern, sondern immer nur von Fürstentümern die Rede (Ausnahme: Krossen, das ja von der Neumark aus mitverwaltet wurde. Außerdem steht in einzelnen Artikeln, dass Friedrich II. nicht nur den Titel eines souveränen, obersten Herzogs von Schlesien führte, sondern auch noch den Herzogstitel der diversen Teilherzogtümer. Belege dafür kenne ich nicht, sind auch dort nicht angegeben. Was weiss Wietek dazu? --Hvs50 (Diskussion) 15:03, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ist schon lange her, dass ich mich damit intensiv befasst habe, trotzdem ein Versuch: Fürstentümer sind jene Herzogtümer, die nach dem jeweils letzten Piasten an den böhmischen Landesherrn heimgefallen sind. Allerdings werden einzelne auch als Erbfürstentümer bezeichnet. Bei Schweidnitz-Jauer ist der Fall eindeutig, das fiel 1368 erbrechtlich an Wenzel IV. über seine vorher verstorbene Mutter Anna von Schweidnitz. Das Herzogtum Breslau gelangte 1335 ebenfalls erbrechtlich an Böhmen, 1344 die herzogliche Hälfte von Glogau und 1532 das Herzogtum Oppeln (wohl mit allen seinen früheren Teilherzogtümern). Dass der preuß. König die Herzogstitel übernommen hat ist wahrscheinlich, kenne aber keinen aussagekräftigen Belege. Im Falle der Grafschaft Glatz weiß ich, dass er an xter Stelle auch als Graf von Glatz titulierte. --Wietek (Diskussion) 15:36, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Letzteres ist ja auch klar, weil Glatz nicht Teil Schlesiens, sondern Böhmens war und deshalb besonders im Titel erscheint. Bei den Teil-Herzogtümern dürfte das damit zusammenhängen, dass der Landesherr sich Herzog in (oder gar von) Schlesien zu Glogau, zu Jauer oder zu Schweidnitz nennen durfte, aber die einzelnen Territorien keineswegs Herzogtümer, sondern eben nur Teil des Herzogtums Schlesien waren - und als solche „nur“ Fürstentümer. Deshalb auch Herzogtümer nicht von 12xx bis 1813, sondern eben bis zum jeweiligen Ableben des letzten eigenen Titelträger. Und - wie beim Herzogtum Sagan - wieder ab Neuverleihung der Herrschaft. So ähnlich ist das wohl auch bei den Wettinern Ernestinischen Stammes in Thüringen. --Hvs50 (Diskussion) 16:28, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten
  • Die ständigen Veränderungen durch die IP 131.188.3.227 unter Verwendung überholter, weitgehend nicht dem heutigen Wissensstand entsprechender Literatur können jeweils nur mit einem riesigen Zeitaufwand gesichtet werden.[1] Ich bin dazu jedenfalls nicht mehr bereit. --Wietek (Diskussion) 17:10, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten