Diskussion:Hessische Katastervorbeschreibungen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Flora Weichlein
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Der Artikel „Hessische Katastervorbeschreibungen“ wurde im Juni 2016 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 23.07.2016; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Das sieht doch schon recht gut aus. Vielleicht noch ein Abschnitt zur Würdigung des Quellenwerts? Sie könnten eigentlich auch in den Artikelraum gehen.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 18:14, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

§30 müsste Fruchtgenuss = Nießbrauch heißen. Fruchtgemäß gibt keinen Sinn. --Hannes 24 (Diskussion) 14:17, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Zitate bitte kennzeichnen. §1 -§44 ist zitiert? --Hannes 24 (Diskussion) 14:20, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für die Hinweise, Hannes 24. §30 heißt es "Fruchtgemäß", da es sich auf eine Maßeinheit bezieht. In der Katastervorbeschreibung zu Borken heißt es hierzu:
§30 Fruchtgemäß
Ist hierselbst durchgängig das Homberger Gemäß in usu und hält ein solches Viertel 1 Viertel 4 Metzen Casselisches Maß.(Heinrich Albrecht (Bearb.): Borken 1777 (Hessische Ortsbeschreibung, Bd. 4). Marburg/Witzenhausen 1962, S. 29.)--Flora Weichlein (Diskussion) 14:44, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten