Diskussion:Hilfsfrist

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Thomytempo in Abschnitt ORBIT-Studie
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Hilfsfristen - mal konkret[Quelltext bearbeiten]

Wie wäre es denn, wenn die üblichen Hilfsfristen mal zusammengetragen werden, damit der Leser überhaupt weiss, von welcher Zeitspanne hier die Rede ist. Wenn ich mich recht entsinne, liegt der deutsche Durchschnitt bei ca. 8 Minuten. Was ist die maximale Zeit? In RLP sind es für den RD 15 Minuten, FW k.A. Inwiefern hat die Pol eine Hilfsfrist? Alles Sachen, die man noch schreiben sollte. --Flothi 20:09, 4. Nov 2005 (CET)

Erreichungsgrad[Quelltext bearbeiten]

Muss der Erreichungsgrad nur im Durchschnitt, für ein gesamtes Bundesland erreicht werden? Oder gilt diese für jeden Ort einzeln? 18:31, 20. Jan 2006

Meines Wissens nach gilt es für jeden Ort im Kreis/Bezirk. --Flothi 20:24, 20. Jan 2006 (CET)

Hilfsfrist - Hessen[Quelltext bearbeiten]

- Die Hilfsfrist in Hessen betraegt 10 Minuten.

- Die Artikel Aussage "Im Brandschutz müssen dagegen in der Regel mehrere Fahrzeuge und eine gewisse Anzahl Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen." ist falsch. Die Feuerwehr muss nicht nur erscheinen, sondern innerhalb der Hilfsfrist bereits "wirksame Hilfe einleiten". Es gibt jedoch leider keine Definition von wirksamer Hilfe.

siehe: Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) § 3 Aufgaben der Gemeinden (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

- Die Hilfsfrist muss IMHO pro Gemeinde erreicht werden. Kann dazu leider kein Gesetz finden :(

Die Feuerwehr muss in Hessen an jeder Stelle der Gemarkung innerhalb der Hilfsfrist "wirksame Hilfe" einleiten.

Ich bin der Meinung, dass die Abfrage des Notrufes und die Dispositionszeit nicht in der Hilfsfrist sind. Diese beginnt erst mit der Alarmierung der Kräfte.

Ich werde versuchen a.s.a.p. Belege nachzureichen.

Hilfsfrist und Eingreifzeit ?[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt ist wird bei der Feuerwehr diese Zeit als Eingreifzeit bezeichnet. Dabei wird dann noch unter 1. Eingreifzeit (Eintreffen des Erstangriffstruppes z.B. 1 x HLF + 1. DLK, je nach örtlicher Gegebenheit - Festgelegt im Brandschutzbedarfsplan der Stadt ...) und der 2. Hilfsfrist (Eintreffen der Ergänzungseinheit z.B. zweites HLF) unterschieden.

Beim Rettungsdienst heißt sie Hilfsfrist (Festgelegt in der ... Landesrettungsdienstplanverordnung). Hier gibt es dann auch noch den sogenannten p95- Wert (Erreichungsgrad), der festlegt, dass bei 95% aller hilfsfristrelevanten Einsätzen das zuersteintreffende Rettungsmittel die Hilfsfrist einhalten muß. Das ist nun aber auch wieder regional unterschiedlich, da diese Festlegungen Ländersache sind. --Ffeuer 15:34, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wiederherstellung der Version vom 7. Januar 2007?[Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle Version enthält meiner Meinung nach verschiedene "geklaute" Teile. Wie ich sehe, sind die Bilder bereits bei Commons wegen unzureichender Lizenzangabe zum Löschen vorgemerkt. Das erste Bild ist abgezeichnet, Vorlage von FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH ([1]), das zweite stammt von der AGBF ([2]).

Aus dem gleichen AGBF-Dokument sind Textpassagen übernommen worden. Weitere Textpassagen finden sich wortwörtlich hier: [3], stammen also möglicherweise von der Firma Rödl & Partner oder von der Stadt Münster.

Ich würde daher vorschlagen, die vorherige Version [4] wieder herzustellen.

-- Redoute 20:21, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Das erste Bild ist sicherlich eine URV. Das zweite Bild mag in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt sein (Schöpfungshöhe). Welche Textpassagen denn? -- Forrester 22:41, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Danke für's Vorbeischauen! Die betreffenden Texte sind jetzt gelöscht und nur noch in der Versionsgeschichte zu finden. -- Redoute 21:18, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Jetzt alles meine![Quelltext bearbeiten]

Hallo, das war mein erster Wikipedia Beitrag, hab nicht gedacht dass das mit den Urheberrechten hier soo genau geht, aber werde es zukünftig beherzigen. Deswegen habe ich alles was ich nicht persönlich formuliert habe wieder gelöscht, das Bild mit den Schadensergeigniss habe ich abgeändert und stellt jetzt keine Urheberrechtsverletzung mehr dar, das Bild mit den Zeitabschnitten habe ich selbst entworfen. Das Bild mit der Rauchgaskurve habe ich auf unzähligen Homepages zu diesem Thema bereits gesehen, es ist mit Sicherheit nicht Urheberrechtlich geschützt.

Zur Alten Version möchte ich nicht zurück, da ich diese für konfus halte. Hoffe hiermit alle Probleme beseitigt zu haben! (nicht signierter Beitrag von Hansi-E (Diskussion | Beiträge) )

Erst mal vielen Dank für die prompte Reaktion und konstruktive Zusammenarbeit! Aus meiner Sicht ist das Problem damit gelöst. Ich werde das Ganze nachher sprachlich etwas glätten und einige Wikilinks auflösen.
Inhaltlich stört mich, dass die AGBF-Definition als allgemeingültig für Feuerwehr und Rettungsdienst dargestellt wird. Sie ist im Brandschutz "Allgemein anerkannte Regel der Technik", aber es gibt zum Beispiel in den Brandschutzbedarfsplänen der nordrhein-westfälischen Gemeinden Modifikationen dazu, in Hessen scheint es wieder ganz anders zu sein (siehe oben). Die einzelnen Teilzeiten und ihre Sollwerte sind erst recht nicht überall verbindlich (wieso geht eigentlich die AG_BF_ von der Sirenenalarmierung Ehrenamtlicher aus?). Im Rettungsdienst ist die Definition sowieso anders.
Beim Googlen bin ich übrigens noch auf abweichende DIN-Definitionen des Begriffs Hilfsfrist gestoßen, die mir völlig unbekannt waren. Die beiden Definitionen finden sich zum Beispiel in [5] auf Seite 5, sollte man soweit möglich wohl auch einarbeiten. Ich bin auch da nicht sicher, ob man die beiden Sätze einfach zitieren darf - schließlich wollen die DIN teuer gekauft werden.

-- Redoute 21:15, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, für mich ist es auch nicht nachvollziebar warum Hilfsfrist in NRW so und in Hessen anders geregelt ist, dazu müsste ich in die Köpfe der Politiker schauen können. Zur definierung der Hilfsfrist sollte man weder das eine noch das andere Gesetz heran ziehen, zudem die alle verschieden sind! Die Feuerwehr Gesetze basieren eh auf den Gutachten der AGBF. Im Rettungsdienst kenne ich mich nicht so gut aus, bei AGBF gibt es zu diesem Thema auch Empfehlungen, siehe Rettungsdienst. Der Brandschutz muss durch Ehrenamliche Helfer sichergestellt werden, oder denkst du daß in Deutschland flächendeckend Berufsfeuerwehren eingesetzt werden. --Hansi-E 22:45, 26. Jul. 2007 (CEST)


Ich finde den vorigen Stand des Artikels zu "feuerwehrlastig" und etwas verkürzt. Deshalb habe ich den Artikel ergänzt und mich bemüht, ihn etwas neutraler und auch etwas systematischer zu gestalten, so dass er Rettungsdienst und Feuerwehr sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen gleichermaßen gerecht wird. Wie es bei der Polizei aussieht, weiß ich nicht. Wäre aber schön, wenn hier jemand entsprechende Ergänzungen einbauen könnte. Einige der Erläuterungen zu den AGBF-Schutzzielen sollten meiner Meinung nach in einen noch nicht vorhandenen Artikel "Schutzziel" (bisher gibt es nur den Link dorthin) gepackt und dort ausführlicher beschrieben werden. Ich habe versucht, Deine Grafik und die doch recht kaputte AGBF-Grafik in einem einheitlicheren Layout umzusetzen. Da selbst erstellt ohne Probleme beim Copyright.Ich hoffe, es gefällt so. --brunobruehl 19:07, 03. Aug. 2007 (CEST)

Hilfsfrist der Rettungsdienste verschiedener Bundesländer[Quelltext bearbeiten]

Wie kommt man von "Höchstwert zur Einhaltung der Landesnorm bei Notfällen: flächendeckend und bedarfsgerecht" (für Hamburg) auf einen konkreten Wert von 8-10 Minuten? --SkyHard (Diskussion) 15:34, 17. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Abbildung[Quelltext bearbeiten]

Hallo ich fände es gut wenn jmd. in der Abbildung "Hilfsfrist (Zeiten).svg" die Zeiten 13 min (Erträglichkeit im Rauch) bzw. 18min (erhöhte Flash-over Gefahr) ergänzen könnte. Damit kann man nämlich ganz gut darstellen, wie insbesondere die AGBF auf die Zeitvorgaben ihrer Hilfsfrist-Definition kommt. 92.194.46.71 19:38, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Wirksame Hilfe Hessen[Quelltext bearbeiten]

Die Wirksame Hilfe wird in Hessen so definiert, dass nach Ablauf der Hilfsfrist von 10 Min eine Staffel an der Einsatzstelle Tätig wird.

FwOV §4 (3) Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entsprechend den taktischen Erfordernissen zeitnah nachzuführen.(nicht signierter Beitrag von Berlin1234567 (Diskussion | Beiträge) 10:21, 13. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Des Weiteren gilt die Hilfsfrist in Hessen nicht ab Eingang des Notrufes, sondern ab Alarmierung, siehe HBKG §3 (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

Wärmedämmung[Quelltext bearbeiten]

Hi allerseits,

ich denke nicht das es mehr Flashover aufgrund von Wärmedämmung gibt, sondern durch andere Brandlasten (PVC Böden, Kunstoffmöbel evt) und evtl dichtere Fenster. Flashover erwähnt das auch nicht. Ich würde die Klammern mit der Wärmedämmung ganz raus nehmen. greetz vanGore 18:26, 15. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Ja, das Herausnehmen der eingeklammerten Anmerkung unterstütze ich.
Die Wärmedämmung ist nur ein Problem. Die gegenüber früheren Jahrzehnten generell höhere Brandlast mit mehr Möbeln, Elektronik, Kunststoffen plus gefühlt häufigerem Horten von Gegenständen stellt eine Gesamtheit dar. Das müsste einerseits im Artikel und andererseits in der realen Bedarfsplanung mehr Niederschlag finden. Dafür wäre eine gute Quelle im enzyklopädischen Sinne hilfreich. --Mornsbar (Diskussion) 11:50, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten

hab ich raus. greetz vanGore 18:37, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten

ORBIT-Studie[Quelltext bearbeiten]

Hallo eine Frage zum Abschnitt Definition: Leiten sich die gültigen Hilfsfristen tatsächlich aus der ORBIT-Studie ab? Das geht aus dem Artikel nicht wirklich hervor. Wenn ja wäre die Diskussion der Studienlage wahrscheinlich in einem Abschnitt "Kritik" besser untergebracht. Wenn die Orbit-Studie nicht die Grundlage ist, dann halte ich die Diskussion hier für fehlplatziert. Die Ausführungen sind zwar interessant, aber ein Artikel zur Hilfsfrist ist da denke ich nicht der richtige Ort, wenn es keinen direkten Bezug gibt. (nicht signierter Beitrag von Thomytempo (Diskussion | Beiträge) 17:18, 28. Mai 2021 (CEST))Beantworten