Diskussion:Hochschulfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von C4Q5B2Z7 in Abschnitt Hochschulfreiheitsgesetz Sachsen
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Der Abschnitt "Gefahren" ist für mich gänzlich unverständlich. Kann den der urspr. Autor/jmd. der ihn versteht bitte neuschreiben? Ansonsten wäre ich dafür, ihn zu löschen. --Awakening 20:58, 14. Sep 2006 (CEST)

Klingt für mich danach, dass die neue Freiheit gefährlich ist, wenn weniger Geld kommt. Das würde die Hochschulen mehr Mittel nehmen, da sie eigenverantwortlich handeln. Außerdem muss das Gesetz erstmal anlaufen. Weniger Unterstützung durch den Staat führt auch zu weniger Drittmitteln etc.

Hochschulfreiheitsgesetz Sachsen[Quelltext bearbeiten]

Das Hochschulgesetz in Sachsen heißt seit 2012 auch Hochschulfreiheitsgesetz, vielleicht sollte darauf auch noch verwiesen werden. (nicht signierter Beitrag von 95.91.93.2 (Diskussion) 23:59, 21. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Ich denke, dass diese Seite verschoben werden sollte. An dieser Stelle sollte dann eine Begriffsklärung bleiben. --C4Q5B2Z7 (Diskussion) 10:03, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten