Diskussion:Horizontale Kooperation

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Horizontale Kooperation ist nicht das Gleiche wie EU-Gesetzgebung, sondern das Gegenteil![Quelltext bearbeiten]

Davon abgesehen, dass der erste Satz von hier geklaut zu sein scheint, stimmt in diesem Artikel einiges nicht: Es wird der Anschein erweckt, dass die horizontale Kooperation etwas mit der Gesetzgebung der EU zu tun hätte (etwa durch die Links auf Ordentliches Gesetzgebungsverfahren oder Rechtsetzung der EU). Das Gegenteil ist aber der Fall: Horizontale Kooperation bedeutet, dass gelichberechtigte Partner, in Bezug auf die EU die Mitgliedstaaten, zusammenarbeiten, ohne dass die höhere Ebene (also die EU) tätig wird. Das betrifft also etwa Fälle wie den Bologna-Prozess oder auch die Begleitmaßnahmen zu EU-Rechtsakten, die nicht auf Gemeinschaftsebene geregelt sind. --El Duende 12:32, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Danke für den HInweis. Werde versuchen, dies im Text klarer zu formulieren. Hilfe wird natürlich gerne akzeptiert. Lg, --Greenfields 12:01, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten
So klingt das schon viel besser! Grüße,--El Duende 18:17, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten