Diskussion:Horst Bartnig

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Martin Sg. in Abschnitt Schnelle Löschung eines Fotos
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Schnelle Löschung eines Fotos[Quelltext bearbeiten]

@Martin Sg.: Du hast gestern sehr schnell das Foto "Horst Bartnig Atelier 2011 RK01.jpg" in dem Artikel "Horst Bartnig" gelöscht, nachdem Du ebenfalls erst gestern in den Wikimedia Commons eine Diskussion über die Löschung einiger Bilder angestoßen hast. Sollte man vor einer solchen Aktion nicht eine Frist verstreichen lassen, um eine Diskussion zu ermöglichen? Ich hatte mir selbstverständlich die Genehmigung des Künstlers eingeholt, bevor ich die Fotos in den Wikimedia Commons eingestellt habe. Er teilte mir mit, dass er kein Mitglied der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ist und ich deshalb keine Anfrage dort machen müsse. Reicht es nun, wenn ich die Einwilligung von Horst Bartnig schriftlich per E-Mail einhole? An welche Stelle der Wikimedia Commons soll ich die E-Mail dann weiterleiten? Urheberrechte zu beachten finde ich grundsätzlich wichtig und richtig. Aber ich bin der Meinung, dass die gegenwärtige stark restriktive Handhabung der Urhebergesetze in der Wikipedia den lebenden Künstlern schadet, da ihre Werke so nicht bekannt gemacht werden können. Eine sinnvolle Alternative, die ich schon mit einigen Künstlern besprochen habe, könnte ich mir vorstellen, aber das ist hier nicht das Thema. Gruß --Roderich Kahn (Diskussion) 10:26, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Das Bild, Roderich Kahn, ist vorerst nur auskommentiert, d. h. noch im Quelltext vorhanden aber unsichtbar; um die Löschentscheidung auf Commons abzuwarten. Dort erfolgte ja keine Schnelllöschung, sondern ein Löschantrag, welcher Möglichkeit zu gewünschter Diskussion beinhaltet. Unter Commons:OTRS/de ist genau beschrieben, wie für eine (einzig so gültige) Freigabe vorzugehen ist. --Martin Sg. (Diskussion) 11:50, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten