Diskussion:Horst Janssen

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Seit einigen Wochen steht im Quellcode dieser nicht ganz unwichtigen Biografie <!-- ''Die Zeit bis zum Tod folgt'' -->. Kann das jemand ergänzen? Stef74 01:05, 10. Sep 2005 (CEST)

Das ist eine Frage, die hier auf die Diskussionsseite gehört. Aus dem Artikel hierher verschoben. --Elian Φ 01:10, 10. Sep 2005 (CEST)
Und nun noch von mir umgewandelt in einen "Überarbeiten"-Hinweis. --Birger (Diskussion) 00:14, 11. Sep 2005 (CEST)
Zur genaueren Erläuterung: Zur Zeit ist im Artikel das Leben von Horst Janssen nur bis 1952 im Fließtext dargestellt. Was danach bis zu seinem Tod 1995 geschah, müsste noch ergänzt werden. Grüße, --Birger (Diskussion) 00:19, 11. Sep 2005 (CEST)
Bin heute erst auf diesen Artikel gestoßen. Falls ich Zeit und Neigung dazu habe, werde ich die eine oder andere Ergänzung einfügen. Auf alle Fälle sollten seine künstlerisch-inhaltlichen als auch schriftstellerischen Schwerpunkte genannt sowie das Literaturverzeichnis ergänzt werden. Ein Hinweis auf den Film Ego Janssen fehlt auch noch. Wäre gut, wenn derjenige, der den Artikel über lange Strecken verfasst hat (IP-Nr.), sich mal wieder einklinken und darum kümmern würde. Janssen hätte es verdient! -- H.Albatros 21:41, 29. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Soll es hier auf diese Seite oder eher zu Joachim Fest? oder zu beiden?

Austerlitz -- 88.75.213.75 12:25, 12. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Abkürzungen[Quelltext bearbeiten]

Sowohl in WP:Literatur sind Herausgeber als solche bezeichnet und nicht als Abkürzung, als auch in der Wikitextprüfung. Insofern finde ich die Rücksetzung nicht ok.--Duschan1944 (Diskussion) 22:01, 10. Dez. 2014 (CET) PS: In der Warburgstrasse befand sich eine frühere Wohnung Janssens und kleine Ausstellungen wurden in der Regel damals gegenüber gezeigt, in der Buchhandlung Laatzen. Dazu existieren Plakate.--Duschan1944 (Diskussion) 22:08, 10. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

"vom Vormundschaftsgericht adoptiert"[Quelltext bearbeiten]

Bittewas? --Björn 18:29, 9. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ja, so schreiben es einige seriöse Quellen. Es gab vermutlich keinen personifizierten Vormund mehr. Es ist nicht bekannt, dass die kranke Martha das Sorgerecht hatte. Henning Albrecht bleibt in dem Bereich unscharf. --Artmax (Diskussion) 17:14, 12. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Hallo Artmax, mit der Seriösität dieser Quellen kann es nicht sehr weit her sein. Ein Gericht entscheidet allenfalls darüber, ob eine natürliche Person eine andere als Kind annehmen darf, adoptiert indes niemals selbst. Adoption bedeutet, dass rechtlich ein Verwandtschaftsverhältnis fingiert wird. Ein Verwandtschaftsverhältnis zu einem Gericht kann es nicht geben. Gruß, --Björn 09:00, 14. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Die Quellen sind auch eher kunsthistorisch und nicht juristisch seriös. Wir haben es hier mit dem nationalsozialistischen Kindschaftsrecht zu tun. Da kenne ich mich nicht so gut aus, ist aber ein interessantes Gebiet. Tatsache aber ist, dass zu einer ledigen Mutter immer (und zwar ab Geburt) ein Amtsvormund bestellt wurde. Der wurde von dem Großvater - per Adoption - wohl abgelöst und lebte mit dem Tod des Großvaters wieder auf. --Artmax (Diskussion) 18:04, 15. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Wer hat Prof. Gustav Hassenpflug gehasst? und ähnlich ist es, wenn man etwas nachblättern soll. da gehört dann zumindest ein Beleg dazu, denn hier kann ich leider nicht blättern.--史安南 - Shi Annan (Diskussion) 22:33, 26. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]