Diskussion:Hubarbeitsbühne

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E3:5F27:D300:E562:ACD3:DC20:672F in Abschnitt Geschichte?
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Diese Gardemann bühne mit der internetadresse ist wohl nix anderes als Werbung, also Weg damit!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.55.110.180 (DiskussionBeiträge) 19:51, 30. Nov. 2008 )

Aus dem Artikel verschobener Kommentar[Quelltext bearbeiten]

Lt. der neuen Gesetzgebung ist die Schulung vorgeschrieben. Siehe hierzu BGG bzw. GUV 966 die seit Sommer 2010 gilt. Wir schulen aber schon seit 2004 nach der DIN EN 280 95/63/ECC, zudem besteht die Pflicht seit 2009 sich an Auslegerbühnen zu sichern durch das anleinen und Geschirr gegen Absturz zu tragen.

Ausbildungszeiten: 1 bis 2 Tage je nach Bühnenart.

Verbindliche Vorschriften für die Ausbildung der Arbeitsbühnenbediener sind u.a. ArbSchG, BetrSichV, BGV A1, BGV D 29, BGR 500 Kapitel 2.10, BGG 966, BGI 720, BGI 5131 diese und andere Vorschriften kann jederman unter www.arbeitssicherheit.de nachlesen.

Autor: Drewer, Olli FaSi und Ausbilder der Ausbilder. (nicht signierter Beitrag von SiFa-Olli (Diskussion | Beiträge) 10:09, 15. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Nein, Vorgeschrieben ist es in Deutschland nicht. Eine Unterweisung ist vorgeschrieben, das ist aber eine formlose Geschichte.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 19:01, 2. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte?[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand was zur Geschichte dieser Erfindung schreiben? --2003:E3:5F27:D300:E562:ACD3:DC20:672F 00:00, 8. Mai 2021 (CEST)Beantworten