Diskussion:Hundesteuer

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Höhe der Steuer
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Erste Diskussions-Beiräge 2005-07[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird Die Hundesteuer denn bei Kampfhunden erhöht?

Die Hundesteuer ist eine direkte Steuer - Steuerpflichtiger ist der Hundehalter (nicht der Hund) und dieser zahlt auch die Steuer, oder?? --Omi´s Törtchen 11:02, 11. Aug 2005 (CEST)

Gestrichen: Die Hundesteuer ist eine sogenannte Luxussteuer - die praktisch nur noch in der BRD erhoben wird. Dies gibt es in keinem anderen Land. Die Aussage ist falsch, denn 1) Den Begriff der Luxussteuer gibt es nicht - die Hundesteuer ist 1800-schießmichtot zwar als Luxussteuer eingeführt worden (Preußen) - heute aber eine Aufwandsteuer; 2) Auch in anderen Ländern gibt´s noch Hundesteuern (Niederlande, Österreich, Schweiz, Finnland [[1]]) --Omi´s Törtchen 09:28, 16. Aug 2005 (CEST)

Gestrichen: Die einzige Stadt, die bislang keine Hundesteuer erhebt, ist Hörstel. Wäre interessant, wenn's wahr wäre, aber Eschborn erhebt z.B. ebenfalls keine Hundesteuer. Eine Liste aller Kommunen, die darauf verzichten, halte ich jedoch für sinnfrei Flups 11:27, 10 November 2005 (CET).

Ist das in den anderen Ländern, welche die Hundesteuer erheben, auch Zweck, dass die Anzahl der Hunde in den entsprechenden Gemeinden in Grenzen zu halten, oder dient diese dort zur Beseitigung der Hinterlassenschaften? Interessant ist für mich die Aussage "die Anzahl der Hunde in den jeweiligen Gemeinden in Grenzen zu halten" - so gesehen wäre auch eine Ausdehnung auf Kaninchen und Katzen möglich, die sich ja noch stärker vermehren, oder? --Holger 13:52, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Erhöhte Steuer für als gefährlich geltende Hunderassen[Quelltext bearbeiten]

Ich hab den Einzelfall [2] mal rausgenommen, der Link der zu dem Urteil führen sollte zeigt nur eine 404, ausserdem war es je nur ein Einzelfall, der auf den Wohnort bezogen war, andere Gemeinden erheben durchaus auch über 1000 Euro pro Jahr für einen Kampfhund, zB Nürnberg mit 1056 Euro http://www.stadtfinanzen.nuernberg.de/steuern/kommunal_hundesteuer.html --fubar 20:45, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Warum ist das eigentlich verfassungsgemäß? AFAIK sollte ich doch überall in .DE gleichbehandelt werden... --87.182.117.214 02:23, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

jede Gemeinde kann die Hundesteuer in eiger Kompetenz regeln. Abweichungen von Gemeinde zu Gemeinde sind daher nicht verfassungswidrig. --Frank Reinhart 18:40, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

www.bellux.de[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel verlinkt auf bellux.de. Hat bellux von uns abgeschrieben (dann kein Problem) oder umgekehrt (dann Copyrightproblem)? --Snevern 14:23, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

mmmm? welcher Artikel verweist auf bellux? wo? musst schon was genauer werden - wo ist der beanstandtet Teil? Grüße aus der Eifel Caronna 16:25, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Entschuldigung - mea culpa. Ich bin den Weblinks, die am Ende des Artikels stehen, gefolgt, und dabei auf bellux.de gestossen. Aber tatsächlich gelangt man erst dorthin, wenn man den zweiten Weblink http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundesteuer.html anklickt und dort wiederum einen Ort und ein Bundesland für die Abfrage der Hundesteuer-Datenbank eingibt (der Abfragebutton führt auf die Ergebnisseite von www.bellux.de).
Und dort wiederum, nämlich auf http://bellux.de/hundesteuer.php, finden sich wörtlich lange Passagen, die exakt so im WP-Artikel stehen. --Snevern 19:28, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Da WP unter GFDL steht, ist das auch ok so.--Rotkaeppchen68 02:12, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Lies mal den ersten Satz des Abschnitts, Rotkaeppchen: es ist eben nur dann in Ordnung, wenn die von uns abgeschrieben haben - und nicht umgekehrt. --Snevern 08:53, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Absatz über gerichtliche Prüfung in Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Absatz habe ich aus dem Artikel hierher verschoben:

Derzeit wird die Hundesteuer in Niedersachsen in einem 2009 angestrengten gerichtlichen Musterverfahren hinsichtlich verschiedener verfassungsrechtlicher Aspekte angegriffen (Ungleichbehandlung mit anderen Haustieren, willkürliche Differenzierungen in den Gemeinden bzw. Pauschalierungen ohne Berücksichtigung der Hundegröße, mangelnde Kontrolle, Hinderung artgerechter Haltung durch Strafsteuer für weitere Hunde); nach Klageabweisung in erster Instanz vor dem VG Lüneburg am 6.5.2010 (Az. 2 A 105/10 und 2 A 118/09) wird zur Zeit die Berufungszulassung zum OVG Lüneburg betrieben, danach ist nach Presseberichten von den Klägern auch Verfassungsbeschwerde angekündigt.<ref>Landeszeitung Lüneburg v. 5.5.2010, S.1 und S.3, und vom 7.5.2010, S.5; Winsener Anzeiger v. 5.5.2010, S.1 und S.8; im Internet: http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/ein-urteil-zum-wimmern/.</ref>

Sobald es rechtskräftig ist, gehört es hinein; vorher halte ich es nicht für relevant. --Snevern (Mentorenprogramm) 19:38, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Dem NDR hat es für eine Reportage gereicht, Radio ffn Niedersachsen auch, auch den Züchtervereinen und dem Tierschutzbund, aber die Wikipedianer haben bekanntlich sehr eigene, meist für die arbeitende Normalbevölkerung schwer nachvollziehbare Vorstellungen davon, was in dieser Welt "relevant" wäre. Wenn man zu lange am Computer sitzt, verschieben sich die vermeintlichen Realitäten vermutlich. Mir solls egal sein, ich weiß es ja ... --91.60.73.54 19:43, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Ich nehms zurück, der verursachende Wikipedianer ist Akademiker und Mentor, als solcher ist er entschuldigt. --91.60.73.54 19:46, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ha ha. NDR und Radio ffn sind Medien für aktuelle Berichte, keine Enzyklopädien. Züchtervereine und Tierschutzbund informieren ihre Mitglieder auch über kommende Attraktionen - soll heißen: demnächst wird es wahrscheinlich ein (rechtskräftiges) "Musterurteil" geben, so stay tuned. Die Wikipedia dagegen als Enzyklopädie bildet Wissen und Fakten aus der realen Welt ab. Sobald es ein Faktum geworden ist ("In einem Musterprozess wurde entschieden, dass die Hundesteuer (nicht) gegen geltendes Recht verstößt" - Nichtzutreffendes bitte streichen), wird es voraussichtlich auch für uns bzw. unsere Nutzer/Leser interessant sein. Laufende Gerichtsverfahren, deren endgültiger Ausgang noch nicht feststeht, nach meiner persönlichen Meinung eben nicht. Man kann da durchaus anderer Meinung sein - einer der Gründe, warum ich es hier zwischengelagert habe statt es zu löschen. Wenn dir, IP 91.60.x.x, was daran liegt, würde ich mich freuen, wenn du das Verfahren weiter beobachtest und zu gegebener Zeit hier mitteilst, wie es ausging. --Snevern (Mentorenprogramm) 21:05, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten
"...nach meiner persönlichen Meinung---" - warum so bescheiden? Diese Deine persönliche Meinung wird vollständig durch WP:WWNI gedeckt „8. Wikipedia ist kein Nachrichtenportal oder Veranstaltungskalender und dient nicht der aktuellen Berichterstattung....“. Volle Zustimmung! -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 23:34, 8. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Herr oder Frau IP 91.60.x.x behauptet, es handle sich um ein verwaltungsgerichtliches Musterverfahren, also nach § 93a VWGO, was voraussetzt, dass mindestens 20 derartige Verfahren beim Gericht anhängig sind und das Gericht einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Da sich aus dem Weblink (Landeszeitung) solches nicht ergibt, muss ich die Behauptung anzweifeln. Es wird der IP ja ein Leichtes sein, den Beschluss des Gerichts (anonymisiert? meinetwegen) einzubringen. Den Winsener Anzeiger beziehe ich nicht. Ich verkneife es mir, die Bemerkungen zur "arbeitenden Normalbevölkerung" zu kommentieren. --Peewit 22:39, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Hundesteuer keine Realsteuer[Quelltext bearbeiten]

Die Hundesteuer ist keine Realsteuer. Das wird auch aus dem Beitrag über die Realsteuer klar. Es finden lediglich gleiche Gesetze Anwendung, da dies in den Kommunalordnungen der Bundesländer so geregelt ist. --195.37.112.226 09:21, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Hatte ich irgendwo so gelesen. Habs korrigiert. Aufwandsteuer steht im Grundgesetzkommentar (Maunz/Dürig), Band 3 S. 28. Da sollte es wohl richtig sein. Außerdem taucht es auch dort im Artikel auf. Anka Wau! 17:24, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Hundesteuer ist eine Lenkungssteuer mit dem Ziel die Hundehaltung einzudämmen, dies sagt z.B. das Steuer Lexikon des Bundesfinanzministeriums: {http://www.finanzforscher.de/lexikon/hundesteuer} --Juris Consultus (Diskussion) 14:08, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nach dieser Definition müsste es in Eschborn (Hessen) geradezu wimmeln von Hunden (überproportional viele Hunde im Vergleich zum Rest der Republik), denn Eschborn ist seit 1. Januar 2011 die einzige Stadt in Deutschland, die keine Hundesteuer mehr erhebt (zumindest auf die Hunderassen, die als nicht gefährlich gelten. Wie es bei Kampfhunden aussieht, ist mir nicht bekannt). Hörstel, auch als einst als hundesteuerfreie Zone bekannt, erhabt seit 1.1.11 Hundesteuer, aus finanziellen Gründen, wie sie selbst schreiben. --H.A. (Diskussion) 08:53, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten


"Erfinder" der Hundesteuer der Dresdner Scharfrichter Polster 1746[Quelltext bearbeiten]

Quelle: Aus einem zweibändigen Werk über Scharfrichter pp., gelesen im Archiv Lünen. Müßte die Autoren noch feststellen und genauen Titel. Bände sind jedoch neueren Datums. (hopman --95.222.93.226 18:58, 14. Mär. 2014 (CET)) Jetzt hab ich es gefunden: Unter Wiki: Scharfrichter. Buch heißt: Henker, Schinder und arme Sünder, 1970 von Glenzdorf und Treichel.Beantworten

Danke für Deinen Hinweis. Ich habe zwar nicht das Buch gefunden, aus dem Du die Information hast, aber ein anderes:
In Band 2 der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden von Otto Richter (Dresden 1891) findet sich auf S. 203 der Hinweis, dass Scharfrichter Polster im Sommer 1764 (sic!) die Einführung einer Hundesteuer vorschlug.
Was die Quelle natürlich nicht hergibt ist, ob er damit der erste war oder ob es anderswo vielleicht früher Hundesteuern gab. Anka Wau! 20:47, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Nur zur Ergänzung: In dem Buch steht: "Die Hundesteuer ist eine 'Erfindung' des Dresdener Scharfrichters POLSTER. Er schlug 1746 (sic!) die Registrierung aller Hunde und ihre Besteuerung vor, um so die übermäßige Zahl dieser Vierbeiner einzudämmen. Hundehalter mit geringem Einkommen würden die Steuer nicht zahlen können und ihre Hunde abschaffen müssen, argumentierte Polster. Doch stieß sein Vorschlag auf taube Ohren." -Ende des Zitats- (wau wau: hopman --95.222.93.226 11:54, 24. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Man kann natürlich rein schreiben, dass Polster das 1746 vorschlug und damit scheiterte. Dass er wirklich der erste war, dem das eingefallen ist, bräuchte aber einen unabhängigen Beleg. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:53, 24. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Muß man sich immer um des Kaiser's Bart streiten? Wenn es da schon so steht, dann sollte es wohl zunächst ausreichen, dass er der "Erfinder" war. Aber dafür noch einen unabhängigen! Beleg!! anzufordern?? Wahrscheinlich hatte im alten Rom schon vor 2000 Jahren jemand diese Idee gehabt... m.f.G.(hopman --95.222.93.226 20:01, 24. Mär. 2014 (CET)) Aber ganz so wichtig ist es auch nicht, wer der "Erfinder" war.Beantworten

Wie gesagt, ich würde was in der Art rein tun ("eine frühe Erwähnung" oder so). Die Idee ist ja nun wirklich nicht so wahnsinnig weit her geholt, dass man mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Typ wirklich der erste war. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 22:03, 24. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Nur für das Jahr haben wir nun schon zwei sich widersprechende Angaben. Anka Wau! 23:52, 24. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Gibt es irgendwelche Quellen zu Polsters Lebensdaten? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 00:32, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Sind die Lebensdaten für die Eingabe notwendig? Ich glaube, in dem Buch: Henker, Schinder und arme Sünder. Da finde ich bestimmt noch was. m.f.G. und wauwau (hopman) (nicht signierter Beitrag von 95.222.93.226 (Diskussion) 13:49, 25. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Sie könnten nach dem Ausschlussprinzip helfen, die Jahreszahl ermitteln. Vorsicht aber: Scharfrichter Polster in Dresden ist keine eindeutige Beschreibung, davon gab es mehrere. Anka Wau! 17:02, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Schlimmstenfalls können wir auch "Mitte des 18. Jahrhunderts" schreiben. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:01, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Mitte des 18. Jhdts. ist okay; ich glaube jedoch, dass 1746/1764 nur ein Zahlendreher ist. (hopman) (nicht signierter Beitrag von 95.222.93.226 (Diskussion) 08:44, 26. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Hab ich jetzt mal so rein getan. Wäre nett, wenn Du bei Deiner Quelle noch Band und Seite ergänzen könntest. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 17:59, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten
erstmals... ist so ne Sache, die Geschichte ist lang und der deutsche Sprachraum groß. statt erstmals würde ich schreiben schon Grüße aus der Eifel Caronna (Diskussion) 18:34, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Deshalb steht auch im Artikel nichts von erstmals. Anka Wau! 18:40, 26. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Danke, hätte nicht gedacht, dass ich damit so ein großes Fass aufmache. Steht in Band 1, Seite 90. (hopman --95.222.93.226 20:24, 26. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Einführung der Hundesteuer in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich es richtig sehe, wurde im Kanton Zürich 1812 die Hundesteuer eingeführt. Kann bitte mal jemand den Kontext prüfen (Link)? Anka Wau! 18:29, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Formulierung zu Holstein[Quelltext bearbeiten]

Derzeit heißt es: „Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein wurde bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer durch den König Christian VII. eingeführt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern.“ Hier findet sich aber die Information, dass am 20. März 1870 in Dänemark (nicht nur in Holstein) eine Hundesteuer eingeführt wurde. So liest sich das anders. M. E. sollte das geändert werden. Anka Wau! 19:04, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Hundesteuer ist nicht gleich Hundesteuer[Quelltext bearbeiten]

Oben fanden sich diverse Hundesteuern als Steuern für Hundehalter. Bereits 1782 gibt es aber einen Eintrag in einer Enzyklopädie zum Stichwort Hundssteuer/Hundesteuer (Link), aus dem hervorgeht, dass es bereits früher Hundesteuern in anderer Form gab, nämlich als Steuer, die die Untertanen zur Unterhaltung der herrschaftlichen Jagdhunde zahlen mussten. Bei uns klingt es so, als hätte es derartige Abgaben nicht unter dieser Bezeichnung gegeben. Anka Wau! 19:19, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Hier findet sich der Text vom Bundesfinanzministerium, auf den wir uns bei Geschichte offenbar beziehen. Das Original habe ich nicht gefunden (und auch keine vernünftige Quellenangabe, so dass man im Archiv suchen könnte). Anka Wau! 19:34, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

HAG Wien seit 1922?[Quelltext bearbeiten]

ist für mich am link nciht ersichtlich, sondern 1984 oder lese ich falsch, beziehungsweise gibt es einen link, der 1922 erwähnt?--Abadonna (Diskussion) 14:51, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Abschnitt zur Hundesteuerhinterziehung fehlt[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte mich gerade darüber kundig machen (Schließlich zahlen viele Halter gar nichts, weil sie das Tier nicht anmelden.). AberSleider steht da nichts. Sollte jemand Daten zur Hundesteuerhinterziehung haben, wäre es nett, wenn er sie hinzufügt. --Raoul65 (Diskussion) 08:05, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

das ist nicht der Rede Wert gegenüber der normalen Steuerhinterziehung des ganz normalen Verbrauchers; Erst recht der der Großverdiener. Caronna (Diskussion)
Interessant finde ich es dennoch. Und Hinterziehung ist Hinterziehung. Hier ist es eben eine spezielle Form, da Hundesteuer ja nicht Teil der Steueerklärung ist. Gruß --Raoul65 (Diskussion) 09:33, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
stimme dir da nicht zu, der Aufwand der Ermittlung steht in keinem Verhältnis zu dem Einnahmen. Selbst die Hundesteuer selbst soll angeblich zu großen Teilen durch den Verwaltungsaufwand aufgefressen werden. Caronna (Diskussion)
Keine Ahnung, wie viel Aufwand die Hundebesteueung macht. Fakt ist aber leider, dass unglaublich viele Hundehalter ihre Tiere nicht anmelden. Ein echter Missstand. Gruß --13:25, 23. Sep. 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Raoul65 (Diskussion | Beiträge))

Bitte mit Belegen wiederkommen, ohne ist Diskussion zwecklos. Anka ☺☻Wau! 13:52, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:23, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hundesteuer in anderen europäischen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Ich habe da meine Zweifel ob in diesem Abschnitt alles korrekt ist(z.B. Ungarn, etc.) Hat jemand hierfür Belege. Ich glaube es gibt in mehr Ländern Hundesteuer als gedacht. Hab ein wenig das Gefühl, dass diese Aussagen gefärbt sind von denen, die dafür kämpfen dass sie abgeschafft wird. Ungarn hat diese zwar mal abgeschafft aber mittlerweile wieder eingeführt, zumindest den Gemeinden erlaubt eine zu erheben, was wohl passiert. http://www.fellnasen-service.de/index.php?page=Thread&threadID=1764 Asonsten sieht es wirklich so aus, dass es diese Steuer nur in Deutschland gibt, was aber nicht stimmt. Sinvoll wäre vielleicht ein umfassederes Bild und mit allen Ländern Europas(z.B. ne Grafik), um nicht populistische Argumenten aufgrund von Wikipedia Nahrung zu geben. Habe hier etwas gefunden, was ich aber für nicht korrekt halte(z.B. Polen) http://www.wir-gegen-hundesteuer.de/wgh_hundesteuer_eu.htm (nicht signierter Beitrag von PaulSautter (Diskussion | Beiträge) 14:03, 5. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Natürlich gibt es auch in andern Ländern eine Hundesteuer, nur heißt sie dort anders und/ oder ist [für uns Deutsche] nicht gleich als eine solche zu erkennen. So muss man zum Beispiel in den USA in den meisten Gemeinden seinen Hund [oder Hunde] registrieren lassen, wofür eine jährliche Gebühr fällig wird/ gezahlt werden muss.

GB/England[Quelltext bearbeiten]

Oben steht, dass "in Großbritannien eine staatliche Hundesteuer ... 1987 abgeschafft" wurde. Unten steht "England im Frühjahr 1990". Ist beides richtig? --NearEMPTiness (Diskussion) 17:49, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Nicht rechtskräftig[Quelltext bearbeiten]

Lässt sich die Aussage "mit seinem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 25. Juli 2013" vereinfachen? --NearEMPTiness (Diskussion) 17:51, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten

das BVerwG hat es schon 2014 entschieden. --Carl B aus W (Diskussion) 20:20, 17. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Höhe der Steuer[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich richtig verstehe, entsteht die Steuer "je Hund"? Ist also nicht abhängig von irgendwas anderem (ausser "gefährlich" oder "Gebrauchshund). Wie hoch ist denn die Hundesteuer? Niedrigste, Höchste, Durchschnitt, Gesamt in DE, AT, CH, Übersichtskarte der Verteilung, ...? Wie gross ist der Anteiol der Verwaltungskosten? Wie hoch ist der Anteil der "hundhaften" Verwendung? Tütenspender, Klo-Eimer, Leerung/Wartung/Reinigung, Hundewiese/-Spielplatz, Hundetränke? ... Gruss, --Markus (Diskussion) 11:11, 19. Okt. 2021 (CEST)Beantworten