Diskussion:IBS International Business School/Archiv

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alte Sachen

Habe den Text über das Gerichtsurteil gelöscht, da der Abschluss zum Erlangen eines Batchlors bzw. Masters zugelassen ist. Es fehlt der IBS lediglich die staatliche Anerkennung (wie bei vielen anderen privaten Bildungsträgern auch) --Philcomputing 18:22, 21. Dez 2005 (CET)


Bei der IBS handelt es sich um eine private Hochschule, die nicht staatlich nicht anerkannt wird. Eine Anerkennung wird derzeit angestrebt. Die "Werbung" für das Buch würde ich entfernen. Habe das Buch überflogen und hate dieses "Werk" für polemisch und nicht objektiv geschrieben. --Philcomputing 14:56, 20. Dezember 2005 (CET)

dann nimm es halt raus, ich denke auch nicht, daß es unbedingt drinstehen muß, der Titel ist mir schon zu reißerisch. --elya 15:32, 20. Dez 2005 (CET)
habe ich gelöscht --Philcomputing 06:52, 21. Dez 2005 (CET)
Ich würde an deiner Stelle lieber das Buch lesen und es nicht nur überfliegen. Vielleicht kannst du dann ja auch die nach wie vor offene Frage in Bezug auf die Abschlüsse (siehe unten) beantworten?
Warum hat denn jemand das Buch von Frau Schwertfeger wieder rein? Außerdem ist die Aussage die hier getroffen wird falsch. Diese bezieht sich die IBS im ganzen und das Buch nur auf eine Filliale der IBS. Ich hab es nämlich gelesen...

Was ist denn der Träger der Schule? Ist das eine Privatschule? Zugangsvoraussetzungen? Studiengebühren? Das sind so Fragen, die mich interessieren würden. Es dürfte auch ein bißchen weniger werblich formuliert sein ;-) --elya 22:16, 14. Apr 2005 (CEST)


Was genau bedeutet eigentlich dieser Abschnitt auf der Seite der Schule? http://www.ama-ibs.de/lippstadt/ibs/studium/ba.php

"Der Studienabschluss zum Bachelor of Arts Honours (BA Hons) in Business Management ist vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen nach Hochschulgesetz staatlich bestätigt."

Mir fällt auf, dass hier das Wort "bestätigt" und nicht etwa "anerkannt" steht. Wo genau liegt der Unterschied? --84.135.209.158 09:53, 6. Okt 2005 (CEST)

Das solltest Du am besten direkt beim Ministerium nachfragen. Eine Infoseite zum BA-Studiengang findest du dort auch. --elya 21:49, 6. Okt 2005 (CEST)
Könnte sich das Wort "anerkannt" vielleicht auf §113 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes, das Wort "bestätigt" dagegen auf §118 (insbesondere Absatz 2) beziehen?

http://www.mwf.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HG.html

Dir ist schon klar, daß Du hier in eine Enzyklopädie gelandet bist, und nicht in einer Rechtsauskunft? Entscheidungen, die Deine berufliche Zukunft betreffen, solltest Du nicht hier diskutieren, sondern mit den Ansprechpartnern der Institute, der Universitäten, des Ministeriums und ggf. mit dem Rechtsanwalt Deines Vertrauens. Grüße, --elya 08:09, 7. Okt 2005 (CEST)


Wie kommst du darauf, dass das etwas mit meiner beruflichen Zukunft zu tun haben sollte? Ist überhaupt nicht der Fall. Ich will lediglich zur Vervollständigung der Enzyklopädie beitragen und dafür wäre es gut, wenn man diesen Sachverhalt klären könnte.
Sorry, hörte sich für mich so an ,-) - allerdings halte ich es für den falschen Weg, werbliche Aussagen der Website zu interpretieren und daraus Aussagen für die WP zu treffen - sicherer dürfte es tatsächlich sein, bei den Behörden nachzufragen, ob die Schule zu einem ordentlichen Abschluß führt oder nicht. Wenn Du's rausfindest, wäre es schön, wenn du es ergänzt, ich habe bei diesem Institut nicht so den Forschungs-Ehrgeiz... (für mich sagen die Schadenersatzprozesse eigentlich genug über die Seriosität aus) Grüße, --elya 18:17, 7. Okt 2005 (CEST)

Bemängelung

aus dem Artikeltext hierher verschoben--Wiggum 23:35, 27. Okt 2005 (CEST) Die ab dem 11. September eingefügten Änderungen gegenüber der letzten vorherigen Version vom 2. Juli sind unrichtig und irreführend. Der Abschluss Internationaler Betriebswirt ist kein staatlicher Abschluss und ist es seit Gründung der IBS auch nie gewesen. Nichtdestoweniger haben einige der über 1.000 Internationalen Betriebswirte in den vergangenen 20 Jahren den MBA an Universitäten im europäischen Ausland und den USA erlangt. Die IBS Lippstadt hat z. B. eine Kooperationsvereinbarung mit der Alliant University San Diego, USA.


Die zurzeit möglichen Abschlüsse Bachelor of Arts Honours in Business Management (BA Hons) der University of Sunderland (UK), Master of Business Administration (MBA) der University of Surrey (UK) und Doctor of Business Administration (DBA) der University of Surrey (UK) sind vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW staatlich nach §118 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt.


Der deutsche Staat kann ebensowenig einen britischen akademischen Grad "anerkennen", wie es der britische Staat umgekehrt mit einem deutschen akademischen Grad kann. Deshalb spricht das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW von "bestätigt" oder "festgestellt". Für diesen Verwaltungsakt erläßt das Ministerium einen Feststellungsbescheid. Dieser wurde jeweils für die oben genannten Abschlüsse erteilt.


Liegt dieser Feststellungsbescheid vor, dann sind diese akademischen Grade nach §119 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen führbar. Die IBS verleiht also diese akademischen Grade nicht, sondern die genannten britischen Universitäten vergeben sie. Deshalb sind die BA- bzw. MBA - Absolventen mit diesen Abschlüssen auch zum weiteren Studium an anderen Hochschulen berechtigt.

Es gab Verfahren auf Rückzahlung von Studiengebühren. Diese Verfahren sind alle aus dem Jahr 2002. Die überwiegende Zahl der Verfahren wurde mit Vergleichen abgeschlossen. Die oben genannten heutigen BA, MBA und DBA Abschlüsse beruhen auf Kooperationen, die es im Jahre 2002 noch gar nicht in dieser Form gab.

Es ist der Wikipedia nicht würdig, dass der Eindruck in diesem Artikel erweckt wird, als würde die International Business School heute mit Abschlüssen werben, die einer Überprüfung nicht standhalten. Ich bitte deshalb die Community um Wiederherstellung der letzten Version vom 2. Juli, um Schaden von den Absolventen und Studenten der International Business School abzuwenden. Matmind 12:10, 27. Okt 2005 (CEST)

  • Kann der BA denn auch außerhalb von NRW geführt werden?

- Ich zitiere mal Bärbel Schwertfeger (S. 199): "Am 14. Mai 2002 bestätigte das Düsseldorfer Ministerium der IBS, dass sie >>auf Abschlüsse der in Großbritannien anerkannten Ausbildung >Bachelor of Arts (Hons)< und >Master of Business Administration< der University of Licoln sowie die Verleihung dieser Grade durch die University of Licoln vorbereitet<<. Das heißt im Klartext: Acht Fernkurse genügen für den Bachelor und damit den ersten Hochschulabschluss und wer die Prüfung besteht, darf seinen Bachelor-Titel in Nordrhein-Westfalen, aber wie das Ministerium betont auch nur dort führen." Aus Urheberrechtsgründen kann ich jetzt nicht weiter zitieren, aber der Artikel fährt mit der Bemerkung fort, die Kultusministerien der Länder hätten diese Entscheidung nicht gerade positiv aufgefasst und in Hessen sähe man die Sache anders. Nun ist das Buch ja auch schon etwas älter. Kann mal jemand den aktuellen Stand in dieser Sache erklären?

  • Nach wie vor keine Antwort, dafür wurde aber im Artikel der Literaturhinweis zum Buch von Bärbel Schwertfeger (immerhin eine Journalistin, die u.a. für das Handelsblatt, die Zeit und die FAZ tätig ist) gelöscht. Mir reicht's. Da offenbar an der Aufklärung kein Interesse besteht, ist ein Neutralitätsbaustein angebracht.

- Versteh das Problem ehrlich gesagt nicht ganz. Nur weil dir hier keiner etwas erklärt hat, ist der Artikel nicht neutral? Sehe ich anders. Es ist alles eigentlich auf der Seite dargelegt. Aber vielleicht kann ich dir einige Fragen auch noch so beantworten: Der Bachelor of Arts (Hons) der University of Sunderland darf in Deutschland (ohne Uni-Zusatz) geführt werden. Dies nicht nur in NRW sondern auch in allen anderen Bundesländern.(mir liegen entsprechende Informationen des Wissenschaftsministeriums Hessen sowie Berlin vor). Zum Thema Buch von Frau Schwertfeger muss gesagt werden, dass die meisten Informationen (bezüglich IBS) veraltet sind. Hier hat sich einfach die Rechtslage verändert.

- Neutralitätsbaustein würde ich dann wieder rausnehmen. Macht wie gesagt für mich keinen Sinn...

- Ich finde den Artikel sachlich. Es werden lediglich die unterschiedlichen Angebote der IBS aufgezeigt. Andere Artikel zu Privaten Hochschulen (z.B. OTA Hochschule oder ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin) sind ähnlich aufgebaut und wurden nicht bemängelt. Zusätzlich ist der Verweis auf das Gerichtsurteil enthalten, der die IBS sehr kritisch beleuchtet. Man sollte dir Neutralität herausnehmen. -- Philcomputing 18:06, 19. Jan 2006 (CET)

- Danke! -- Elitebayer 14:39, 25. Jan 2006 (CET)

Klagen und Prozess entfernt

Warum so radikal? --tox 18:43, 21. Dez 2005 (CET)

ich habe es wieder reingesetzt, es entspricht den Tatsachen und ist relevant. Im Rahmen des jetzt ausgebauten Artikels hat es meiner Meinung nach auch nicht mehr das Gewicht wie vorher. --elya 19:02, 21. Dez 2005 (CET)

Ergänzung zur Historie:

Im Jahr 2002 warb die IBS einige Zeit mit international anerkannten bzw. international bekannten Abschlüssen. Da das Bachelor-Studium der University of Lincoln (UK), das einige Studenten an der International Business School in Kooperation mit der University of Lincoln (UK) damals studiert haben, zu diesem Zeitpunkt im Frühjahr 2002 jedoch in Deutschland noch nicht vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung nach NRW Hochschulgesetz §118 bestätigt war (was aber kurz darauf geschah), strengten einige dieser Studenten Verfahren gegen die Schule auf Rückzahlung von Studiengebühren an. 2005 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die International Business School Bad Nauheim in einem Berufungsfall auf Rückzahlung der Studiengebühren und Schadenersatz an einen Studenten verurteilt.

Abschlüsse

Nachfolgenden Abschnitt aus Artikel rausgenommen, da nicht dargestellt wird, was die Abschlüsse der englischen Unis mit der Schule zu tun haben. Dass ich beispielsweise an der TU München einen Diplom machen kann, brauche ich ja auch hier nicht zu erwähnen.

Die zurzeit möglichen Abschlüsse Bachelor of Arts Honours in Business Management (BA Hons) der University of Sunderland (UK), Master of Business Administration (MBA) der University of Surrey (UK) und Doctor of Business Administration (DBA) der University of Surrey (UK) sind vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW staatlich nach §118 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen [1] bestätigt. Diese akademischen Grade sind nach §119 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen führbar. Die IBS verleiht also diese akademischen Grade nicht, sondern die genannten britischen Universitäten vergeben sie. Deshalb sind die BA- bzw. MBA - Absolventen mit diesen Abschlüssen auch zum weiteren Studium an anderen Hochschulen berechtigt.

Bitte begründen, was dieser Text hier zu suchen hat. --KUI 09:15, 9. Nov 2005 (CET)

Nachtrag: Der Abschluß "Internationale/r Betriebswirt/in (IBS)" ist ein privater, der an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland nicht anerkannt wird. Im Ausland haben Absolventen bereits zum Master of Business Administration (MBA) mit diesem Abschluß weiterstudiert. heisst es im Artikel. Jupp, auch Absolventen der ABC-Schule in XYZ haben nach dem Erwerb der Allgmeinen Hochschulreife bereits im Ausland einen Abschluss erreicht. --KUI 09:17, 9 November 2005 (CET)

staatliche Anerkennung IBS Berlin?

Ich werde aus dem Hickhack um die staatliche Anerkennung der IBS Berlin nicht ganz schlau. Ist sie nun momentan staatlich anerkannt oder nicht? Der Artikel sollte das unbedingt klar zum Ausdruck bringen. --Robert Rotunde 12:20, 22. Feb. 2009 (CET)

Nur die IBS in Berlin ist anerkannt und das hängt möglicherweise damit zusammen, dass zum einen die Zulassungsanforderungen in Berlin niedriger sind und andererseits die Studiengänge der IBS Berlin anders aufgebaut sind. Die Studiengänge der IBS in Lippstadt und Nürnberg sind nicht anerkannt (s. Einzelnachweis 1) und werden auf auf den lokalen Webseiten auch nicht mehr so bezeichnet. --82.135.64.127 07:46, 10. Mär. 2009 (CET)