Diskussion:ICAO-Brandschutzkategorie

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2A00:20:7040:2984:2D3F:18FF:FF77:1717 in Abschnitt „Reaktionszeit“ drei Minuten oder zwei Minuten?
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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:01, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Kann jemand die Quelle hierfür "Bei Erfordernis der Brandschutzkategorie 3 oder höher gelten die Bestimmungen des ICAO-Anhangs 14." nennen? Bzw die Formulierung sinnvoll gestalten, da bereits "Kategorie 3" der ICAO Nomenklatur entspricht...

„Reaktionszeit“ drei Minuten oder zwei Minuten?[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Artikel beträgt die zulässige Reaktionszeit für einen Feuerwehreinsatz „an jeder Stelle des Flughafengeländes“ maximal drei Minuten. Deshalb wurde am Frankfurter Flughafen für den Bereich der Landebahn Nordwest eine separate Feuerwache installiert, die Feuerwache 4: Diese jedoch muss bereits nach zwei Minuten an einer dort möglichen Einsatzstelle eintreffen. So steht es jedenfalls im Artikel Flughafenfeuerwehr Frankfurt am Main. --84.190.205.182 12:13, 7. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

... to achieve response times of two minutes and not exceeding three minutes ... --2A00:20:7040:2984:2D3F:18FF:FF77:1717 10:05, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

FRA, MUC .... und ganz weit hinten Leipzig/Halle Airport[Quelltext bearbeiten]

Schon lustig, einen der kleineren Verkehrsflughäfen in Deutschland als (ja, freilich zutreffendes) Beispiel für die ICAO Klasse 10 zu nennen. Leipzig/halle ist ein bedeutender Frachtflughafen, als Verkehrsflughafen ist er Lichtjahre von den echten Drehkreuzen wie Frankfurt und München aus der Klasse ICAO 10 entfernt. Die Erwähnung scheint mir daher geradezu lächerlich - ist das beabsichtigt? (nicht signierter Beitrag von 87.161.110.253 (Diskussion) 18:51, 15. Sep. 2021 (CEST))Beantworten