Diskussion:IPv6

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Matthäus Wander in Abschnitt IAID und DUID fehlen
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Überschrift: Gründe für neues Internetprotokoll - Umbenennung[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag: Alt: "Gründe für ein neues Internet-Protokoll" Neu: "Gründe für die neue IP Version" (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD7:6472:1A:F149:AEA0:532C:9456 (Diskussion | Beiträge) 22:21, 14. Jul 2016 (CEST))

ds-lite[Quelltext bearbeiten]

ds-lite verlinkt auf diesen Artikel, hier kommt es aber nicht vor. Wer kennt sich da aus und kann das ergänzen?--91.20.181.199 20:33, 4. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Es wird doch erklärt: IPv6#Dual-Stack_Lite_(DS-Lite) (auch schon im Sep. 2019). --Matthäus Wander 15:36, 1. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Grundlegender Fehler: Adresrlänge bet 2 hoch 512, nicht 2 hoch 128[Quelltext bearbeiten]

Es tritt ein nahezu katastrophaler Fehler mehrmals (!) in diesem Artikel auf: Die Adresslänge des IPv6-Protokolls beträgt meiner Meinung nach 2 hoch 512 (gleichbedeutend mit 512 Bit)

Ausführlich: Die Adresslänge im IBv6 beträgt: 4 x 16 Bit (4 Hexadezimalzahlen) (multipliziert mit 8 [dargestellt durch die 8 Blöcke, die durch Doppelpunkte voneinander getrennt sind]) Ergebnis 512 Bit

Deshalb ist die Zahlengröße des IPv6 ungefähr 1,34 hoch 154 und nicht wie beschreiben ungefähr 3,40 hoch 38. Die Adresslänge ist also wesentlich länger!

Das müsste meines Erachtens schnellstmöglich korrigiert werden. (In der englischsprachigen Wikipedia ist das auch falsch.)

--Jörg Lietmeyer (Diskussion) 21:26, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

 Info: Eine Hexadezimalzahl hat 4 Bit, nicht 16.
  • Sie heißt Hexadezimalzahl, weil 0–9, A–F 16 diskrete Werte annehmen kann; nicht weil sie 16 Bit lang wäre.
  • 24=16
Du schreibst: „Die Adresslänge im IBv6 beträgt: 4 x 16 Bit (4 Hexadezimalzahlen)“ – nö, nicht ×16.
VG --PerfektesChaos 21:33, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Erklärung/'Berechnung' zu 8 (Grundlegender Fehler)[Quelltext bearbeiten]

alter Standard (IPv4) 256.256.256.256 2ex8.2ex8.2ex8.2ex8 --> 4 x 8 Bit = 32 Bit gesamt


IPv6: 4 x 16 (x8) = 512 Bit

Kontrolle: 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 : 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 : 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 : 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 --> eine von 8 Notationen = 64 Bit Ergebnis: 4 x 4 Bit 4 x 4 Bit 4 x 4 Bit 4 x 4 Bit = 64 Bit

also:

       2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 : 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 : 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4 : 2ex4/2ex4/2ex4/2ex4	=	64 Bit
dann das ganze 8fach für die 8 Blöcke

------ ergibt: 512 Bit



Erklärung:

- ex	Exponent
- :	Schreibweise eines Viererblocks in der IPv6-Schreibweise

--Jörg Lietmeyer (Diskussion) 21:40, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Und nochmal, siehe einen Abschnitt drüber:
  • Dein Fehler ist:
    4 x 16 (x8)
  • Es gilt: 4 Hexadezimalziffern (von denen jede 4 Bit; Werte 0-9,A-F) mal 8 Gruppen.
  • 4 × 4 × 8 = 128.
Eine Hexadezimalzahl hat 4 Bit und kann 1610 unterschiedlche Werte einnehmen.
VG --PerfektesChaos 21:54, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

2 hoch 128 IP-Adressen ist richtig[Quelltext bearbeiten]

Entschuldigung an alle vielmals. Es ist richtig, 2-faches errechnen ergab wirklich 2 hoch 128 Adressen.--Jörg Lietmeyer (Diskussion) 00:16, 21. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Datenschutz und Tracking[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt:

Da es so niemals zu einer Verknappung kommen kann, sind technische Vorrichtungen wie bei IPv4 überflüssig geworden, wodurch ein Internetnutzer teilweise alle paar Stunden eine andere IP-Adresse zugewiesen bekam. Bei IPv6 haben Privatpersonen praktisch eine feste IP-Adresse, die für Webtracking ein Segen ist. Jede IPv6-Adresse kann sehr zuverlässig einem Haushalt oder sogar Mobiltelefon zugeordnet werden. Dadurch kann z. B. eine Suchmaschine oder Onlineshop Personen identifizieren und Informationen über sie verknüpfen, ohne sich Zugriff auf fremde Rechnersysteme zu verschaffen. Dies erforderte ursprünglich so genannte „Tracking Cookies“. Mit genügend Verbreitung von IPv6-Adressen wird dieses Verfahren obsolet.

gehört entweder umgeschrieben, oder mit mehr Quellen unterlegt. Meiner Ansicht nach eignet sich eine IPv6 Adresse alleine nicht für Trackingzwecke, obwohl sie bei Statischer Vergabe (mit aktivierter Privacy Extension) einen Anschluss eindeutig identifiziert. Ich habe in der Vergangenheit mit Personen gesprochen die im Bereich des "Trackings" Arbeiten und die haben mir alle bestätigt, dass die IP Adressen aus den folgenden Gründen nicht für Tracking geeignet sind, nachrangig genutzt werden oder nicht genutzt werden:

  • Kann keine Mobilen Geräte wie Notebooks, Smartphones, Tablets, ... eindeutig Identifizieren, also Geräte die die Möglichkeit haben sich von unterschiedlichen Standorten sich mit dem Internet zu verbinden.
  • Es gibt einfachere Möglichkeiten, die nicht vom eigenen Load Balancer oder CDN "verschleiert" werden. Viele Webseiten und Webdienste provider nutzen ein CDN und hier geht die IP gerne mal "verloren", dadurch dass entweder die Anfrage durch Server des CDNs/LoadBalancers geleitet (und Überschrieben wird (außer es wird Direct Server return genutzt)) wird oder das CDN den Content mittels Caching server direkt zurück liefert und die Anfrage nie am eigentlichen Server ankommt.
  • Ein sehr beliebtes Tracking mittel war "Schriftarten" die der Browser als installiert übermittelt. Prüfen kann man dies z.B. via https://amiunique.org/fp (nicht signierter Beitrag von Agowa (Diskussion | Beiträge) 00:16, 7. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

--Agowa (Diskussion) 00:22, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten


Einzelnachweis 52. Link ist ungültig ich denke folgende Adresse verweist auf den Artikel: https://www.heise.de/ct/artikel/IPv6-Privacy-Extensions-einschalten-1204783.html (nicht signierter Beitrag von 217.194.64.102 (Diskussion) 11:54, 1. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Den Satz "(RFC 4193 gibt jedoch keine konkrete Implementierung der Zuweisung von global eindeutigen Site-IDs an)"
halte ich für unsinnig:
Grundsätzlich wird die site ID vom assignee vergeben, niemals berechnet.
Warum?
RFC6177, RFC3177, RFC3587 definieren den letzten hex -Bolock des Netzwerkanteils als site oder Subnet ID. Damit ist klar, dass der Teil, der in diesen RFCs public, network number oder Global Routing Prefix genannt wird, keinesfalls in den scope von RFC4193 mit der Erzeugung einer eindeutigen pseudo-random Global ID fallen darf.
In der ursprünglichen IPv6 spec (RFC 3513) war es klar, dass nur /48 Adressen zugewiesen werden (was dann aufgeweicht wurde). Damit versteht sich von selbst, dass die Festlegung einer site oder Subnet ID im Netzwerkanteil, also dem Teil zwischen 48 und 64 (4 nibbles zu 4 bit also 16 bit oder 2 Byte), niemals jemand anderes als der "Inhaber" vornehmen kann und soll.
Deshalb ist der Satz in sich unsinnig. RFC 4193 darf da gar keine Festlegung treffen.
(nicht signierter Beitrag von 2A01:C23:6D39:DBFF:60E4:DB07:9717:F69F (Diskussion) 14:11, 27. Jun. 2022 (CEST))Beantworten

IAID und DUID fehlen[Quelltext bearbeiten]

Evtl. mag ja mal jemand mit mehr Kenntnissen als ich diese beiden Adressen beschreiben? --153.92.86.163 15:04, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Das passt besser unter DHCPv6. --Matthäus Wander 18:23, 19. Jul. 2023 (CEST)Beantworten