Diskussion:Ignaz Christoph Lorber von Störchen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gmünder in Abschnitt Geistlicher Rat
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Geistlicher Rat[Quelltext bearbeiten]

Der Titel Geistlicher Rat war Priestern vorbehalten. Oder handelt es sich um die Mitgliedschaft in einem Geistlichen Rat? --Rabanus Flavus (Diskussion) 10:20, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Eine gute Frage. In keiner der Lexika steht etwas von einer Priesterweihe. Dann muss es sich nach Ausschluss wohl um die Mitgliedschaft in einem solchen Gremium handeln? Oder gab es im Bambergischen eine andere Verleihungspraxis? Zu dieser Zeit gab es ja einiges skuriles. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 10:28, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten