Diskussion:Individualreise

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 84.134.96.78
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@ Dr. Meierhofer --> 1Mal fiqqn weiterschiqqn (nicht signierter Beitrag von 84.134.96.78 (Diskussion | Beiträge) 11:49, 17. Mär. 2010 (CET)) Landesübliche Usancen stellen KEINEN Unsinn dar! Wenn ein Österreicher in Deutschland ein Hotelzimmer bestellt, so gibt es in Deutschland KEIN von vorne herein vereinbartes kostenloses Rücktrittsrecht, in Österreich sehr wohl. Wenn also ein Österreicher in Deutschland bucht, darf er nicht damit rechnen, jene Usancen vorzufinden, die er in Österreich kennt.Beantworten

Gleiches gilt analog bei Buchungen von Ferienhäusern oder Mietwohnungen. Wenn diese nicht über inländische Reisebüros oder Reiseveranstalter gebucht werden, gilt nicht das Verbraucherrecht des Herkunftslandes des Konsumenten.

Ich fände es daher vernünftiger, hier eine verständliche Formulierung für jedermann zu belassen

Dein Beispiel bezieht sich nicht auf "Usancen", sondern auf die Frage, welche nationale Rechtsordnung anwendbar ist. Ob der Österreicher bei seiner Deutschlandreise ein umfassendes Rücktrittsrecht hat, hängt letztlich davon ab, ob deutsches oder österreichisches Recht anwendbar ist. Und dies wiederum hängt nicht von der Einstufung als Pauschal- oder Individualreise ab. Wenn er bei einem deutschen Veranstalter ein Pauschalarrangement bucht, hat er wegen des deutschen Rechts kein umfassendes Rücktrittsrecht. Wenn er umgekehrt bei einem österreichischen Reiseveranstalter ein Hotelzimmer (=Einzelleistung, daher Individualreise) in Hamburg bucht, gilt österreichisches Recht und er hat dann das von Dir zitierte Rücktrittsrecht.
Unter "Usancen" sind vielmehr Dinge wie die Verkehrssitte zu verstehen, was eben "üblich" ist. Sie sind etwa maßgeblich, wenn zu beurteilen ist, ob ein (Reise)mangel vorliegt. In einem Hotel in Wien oder München mag eine Kakerlake auf dem Waschbecken etwa ein Mangel sein, in einem Dorf im brasilianischen Regenwald dürfte dies evtl. anders zu beurteilen sein. Aber auch hier kommt es nicht darauf an, ob der Betreffende sein Regenwaldhotel als Einzelleistung oder im Rahmen eines Pauschalpakets gebucht hat.
Mag sein, dass Deine Formulierung "für jedermann verständlich" war. Jedenfalls ist sie aber unpräzise und irreführend (um das garstige Wort "falsch" zu vermeiden ;-)).--Dr. Meierhofer 11:47, 30. Apr 2006 (CEST)

@ Dr. Meierhofer

das von Ihnen hier und auch bei Reiseveranstalter zitierte Urteil trifft allerdings nach verschiedenen Auffassungen in Deutschland, u. a. RRA 5/2003 NICHT für JEDER individuell zusammengestellte Reise zu. Auch Prof. Führich interpretiert dieses Urteil in Richtung Dynamic Packaging.

Ich meine daher, dass die Anführung dieses Urteils hier zu Verwirrung unter Laien führen könnte. Daher die Weglassung zweckmässiger wäre. Gruß Peter 30apr06 11:02

Habe dem Einwand durch Relativierung der Aussage ("unter Umständen") Rechnung getragen. Wer die Details wissen will, kann ja auf der Website des EuGH nachschlagen. Eine völlige Weglassung dieses zentralen reiserechtlichen Urteils halte ich für nicht angebracht. Ich gehe auch davon aus, dass die Wikipedia nicht nur auf Laien zugeschnitten sein sollte. Im Übrigen enthielt zumindest die Altfassung des Artikels "Reiseveranstalter" bereits einen - wenn auch sehr unpräzisen - Hinweis auf das Urteil.--Dr. Meierhofer 11:47, 30. Apr 2006 (CEST)
Danke, ich sehe, wir denken in die richtige Richtung und da sind ja Diskussionen gerade gut für den gegenseitigen Gedankenaustausch. Ich bin zwar, leider, kein Jurist wie du, aber ich beschäftige mich schon seit gut 20 Jahren sehr intensiv mit Reiserecht (kann auf meiner Homepage nachgelesen werden). Bin daher auch dankbar, wenn Reaktionen von dir auf Artikel, Ergänzungen u.ä. von mir kommen - Ziel ist es ja auch von mir, hier fundierte Beiträge zu erstellen bzw. zu verbessern. Einen schönen Sonntag noch aus Anif bei Salzburg Peter 30apr06 12:07


Wirtschafliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

könnte der Urheber dieser Zahlen bitte auch die Basis angeben, von der die Prozentzahlen gerechnet sind: von der Gesamtbevölkerungszahl Deutschland oder von der Gesamtanzahl Verreisender --> welche Quelle?

Dks Gruß Peter 30apr06 11:05

Die Prozentsätze beziehen sich auf Gesamtzahl der Reisen; habe soeben eine entsprechen Textergänzung vorgenommen. Quelle: Tourismus in Deutschland 2004 - Zahlen, Daten, Fakten Ein Bericht des Deutschen Tourismusverbands --Dr. Meierhofer 11:47, 30. Apr 2006 (CEST)