Diskussion:Ingrid Fischbach

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Mogelzahn in Abschnitt Lehramt Sek I
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Die Frau hat keine Ahnung[Quelltext bearbeiten]

Bundestagsdebatte am 25.09.2008 Thema Kinderförderungsgesetz

Frau F. kritisierte die in Berlin regierende Die Linke, weil diese einen Volksentscheid zur Erhöhung der Kinderbetreuungsplätze abgelehnt habe.

Die Abgeordnete Lötzsch der Links-Fraktion erwiderte darauf, dass der o. g. Plesbeszit aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt wurde und eine Verfassungsklage dagegen angestrengt würde.

Frau F. kommt zwar aus NRW, aber die Gemeindeordnung NW, legt auch konkrete Grenzen fest in denen ein Plesbeszit nicht statthaft ist. Diese Regelungen verbieten u. a. ein Plesbeszit, wenn dadurch der Haushalt faktisch neugeschrieben werden würde. § 26 Absatz 5 Satz 1 Nr. 3 Gemeindeordnung NW

Sowas ist einfach nur peinlich, wenn man sich mit Kommunalpolitik beschäftigt nicht mal die grundlegensden Rechtsquellen zu kennen.

--78.54.221.171 10:18, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Lehramt Sek I[Quelltext bearbeiten]

Wie kann jemand der Sek I fakultas hat an einer weiterführenden Schule unterrichten die im Sek II bereich ausbildet? --78.54.221.171 10:22, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Weil es an Gesamtschulen regelhaft Gymnasial- und VR-Lehrer gibt. --Mogelzahn (Diskussion) 22:02, 18. Okt. 2022 (CEST)Beantworten