Diskussion:Inländerbehandlung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Ildottoreverde in Abschnitt Stimmt das?
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Stimmt das?[Quelltext bearbeiten]

Ich kann die Logik in diesem Absatz nicht nachvollziehen:

Sobald ein Staat gestattet, dass Dienstleistungen von inländischen Privatunternehmen erbracht werden dürfen, müssen staatliche Aufwendungen und Zuschüsse auch privaten Anbietern aus dem Ausland zur Verfügung stehen. Problematisch kann dies vor allem im Bereich Hochschulen, Gefängnisse, Kindergärten usw. sein. So ist es theoretisch möglich, dass US-amerikanische Privathochschulen dieselben Zuschüsse verlangen wie eine staatliche deutsche Universität.

Das spricht für mich dafür, dass eine US-amerikanische Privathochschule dieselben Zuschüsse einfordern kann wie eine deutsche Privathochschule, aber nicht wie eine staatliche. Missversteh ich das? --Ildottoreverde (Diskussion) 19:42, 6. Feb. 2015 (CET)Beantworten