Diskussion:Innenministerkonferenz

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Wer Lust und Zeit hat kann ja mal versuchen, mittels der Informationsfreiheitsgesetze irgendwelches belanglose Zeug von der IMK anzufordern. Die sowieso veröffentlichten Beschlüsse kann man natürlich nicht anfordert, und die als Verschlusssache eingestuften wohl auch nicht, aber es wäre interessant zu sehen, ob für diese Bund-Länder-Mischverwaltung das Landesgesetz des jeweiligen den Vorsitz habenden Landes gilt (dann gäbe es derzeit keinen allgemeinen Informationsanspruch, da in Bayern ein Informationsfreiheitsgesetz nicht existiert), oder auf was sie sich berufen. --C.Löser Diskussion 22:16, 16. Jan 2006 (CET)

Auf Anfrage teilte mir der BfDI mit, dass die IMK keine hinreichend verfestigten Strukturen aufweist, um Anspruchsgegner bzgl. eines Informationszugangs zu sein. Ein Informationsanspruch kommt aber ggü. den einzelnen Innenminstern der Länder (und dem des Bundes) in Betracht, in denen Informationsfreiheitsgesetze bestehen, sprich Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und NRW. --C.Löser Diskussion 11:51, 3. Feb 2006 (CET)
Die Innenministerkonferenz hat zu dieser Frage jüngst ein Gutachten erstellen lassen, http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-06-24_26/anlage23.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (nicht signierter Beitrag von 192.124.238.2 (Diskussion) 16:14, 27. Mai 2016 (CEST))[Beantworten]

Ich habe mir mal erlaubt, die Tagesordnung vom Juli 2004 rauszuwerfen. --/me 03:33, 24. Jun 2006 (CEST)