Diskussion:Innergemeinschaftlicher Erwerb (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mundanus in Abschnitt Internationalisierung
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Umsatzsteuer - bzw. Einfuhrumsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Handel[Quelltext bearbeiten]

Umsatzsteuer - bzw. Einfuhrumsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Handel - gibt es den nicht ausschließlich nur zwischen zwei gewerblich handelnden Handelspartnern, die beide eine überprüfte USt.-IDNr. besitzen müssen, also ausdrücklich dann nicht, wenn ein Privatmann von einem gewerblichen Händler etwas kauft? (Ausnahme: wenn die Ausfuhr aus einem Mitgliedsland in ein Drittland erfolgt, z.B. in die Schweiz). Für private Käufer gilt m.W. aktuell lediglich eine Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze von derzeit 150,- EUR, die Einfuhr höherwertiger Ware unterliegt dann wieder der Besteurung. Also ist innergemmeinschaftlicher Handel nicht, wie der Artikel fälschlich verstanden werden könnte, generell steuerbefreit. - Ist meine Annahme richtig? Kennt sich jemand damit genau aus :-) ? (nicht signierter Beitrag von 93.201.160.218 (Diskussion | Beiträge) 17:54, 8. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Fragende Zustimmung. Holger --84.190.68.223 16:31, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Innergemeinschaftlicher Erwerb[Quelltext bearbeiten]

Ist unser Artikel nach dieser Quelle im Hinblick auf den innergemeinschaftlichen Erwerb noch gültig? --JARU Postfach Feedback? 00:45, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Link funktioniert nur für registrierte Benutzer, aber der Artikel ist jetzt jedenfalls auf dem neuesten Stand. --Schlauchen ebt 09:32, 6. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Bestimmungslandprinzip[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Mit Hilfe dieser umsatzsteuerlichen Regelungen wird erreicht, dass Lieferungen unter Unternehmern grundsätzlich im Staat des Erwerbers versteuert werden (Bestimmungslandprinzip)." Vorschlag: "Mit Hilfe dieser umsatzsteuerlichen Regelungen wird erreicht, dass Lieferungen unter Unternehmern grundsätzlich im Staat des Empfängers versteuert werden (Bestimmungslandprinzip)." -> Das passt dann auch zu der Quelle 1, die unten genannt wird --78.43.125.216 23:01, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Internationalisierung[Quelltext bearbeiten]

Das Problem der Deutschlandlastigkeit wird man meiner Meinung nach nur lösen können indem man den Artikel nach Innergemeinschaftlicher Erwerb (Deutschland) verschiebt. Irgendwelche Einwände?--mundanus Disk. 21:31, 8. Feb. 2015 (CET)Beantworten