Diskussion:Innerparteiliche Demokratie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 79.254.26.197 in Abschnitt Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Innerparteiliche Demokratie existiert nicht. 217.228.31.250 21:59, 15. Feb 2005 (CET)

Innerparteiliche Demokratie![Quelltext bearbeiten]

Bitte fügen Sie hier alle Informationen zu INNERPATEILICHEN DEMOKRATIE in Deutschland ein.

Hier ein Vortrag von de Maiziere [1] mit dem Titel Thema: Das Postulat innerparteilicher Demokratie in der

Austerlitz -- 88.72.9.164 11:40, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Urteil des Hamburger Verfassungsgericht vom 4. Mai 1993[Quelltext bearbeiten]

Am 4. Mai 1993 gab es ein Gerichtsurteil des Hamburger Verfassungsgerichts zur innerparteilichen Demokratie einer großen deutschen Volkspartei, in dem höchstrichterlich festgestellt wurde, daß diese Partei den vom Grundgesetz und Parteiengesetz her gestellten Anforderungen an innerparteiliche Demokratie nicht genügt. Die Hamburger Bürgerschaftswahl von 1991 wurde für rechtswidrig erklärt. Hat vielleicht irgendjemand das Aktenzeichen des Gerichtsurteils, und eine Fundstelle, damit man das in den Artikel einbauen kann? (Fundstelle evt. DVBL. 1993,1070 ff ?) --91.52.173.65 08:29, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Absatz des Abschnitts "Innerparteiliche Demokratie und Parlamentsfraktionen" wird zwischen Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin unterschieden. Beide Links leiten jedoch auf denselben Artikel weiter. Dort werden beide Begriffe als Synonyme verwendet. Ich bitte jemanden da etwas Klarheit zu schaffen. (nicht signierter Beitrag von 79.254.26.197 (Diskussion) 14:21, 7. Mär. 2013 (CET))Beantworten