Diskussion:Insolvenzgericht

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 141.90.9.45
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Habe mir ein paar redaktionelle Änderungen erlaubt. U. a. kennt das Gesetz den Begriff "aktueller" Gerichtsstand nicht. Es ist vielmehr der sog. "allgemeine" Gerichtsstand, der sich nach der Wohnung bzw. den Firmen- bzw. Behördensitz einer Person richtet. Siehe insoweit die §§ 13 ff. ZPO. Der Rest meiner Überarbeitung waren ein paar Kommafehler und Fehler nach DIN 5008 (Schriftwerk, z. B. die Zeichenabstände zwischen dem §-Zeichen und der Nummer dazu. Es wird also nicht "§2" geschrieben, sondern "§ 2" - sind zwar nur Kleinigkeiten, aber die sollen ja auch stimmen. --141.90.9.45 09:34, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten