Diskussion:Insolvenzquote

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Aktueller Stand
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Weiterleitung nach Insolvenzrisiko ist unsinnig[Quelltext bearbeiten]

Die Insolvenzquote (oder kurz Quote) ist ein absolut geläufiger Begriff im Insolvenzrecht. Dazu gibt es wirklich viel zu sagen. Die pauschale Weiterleitung auf Insolvenzrisiko ist schlicht Unsinn. --Denalos (Diskussion) 08:54, 13. Mai 2016 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

Ist inzwischen nicht mehr existent. Gruß -- Die Geduldige?!11:56, 20. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Quellenangaben hinzufügen[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass als Quellenangaben eigentlich nur die Gesetze in Frage kommen, BGH-Urteile zur Nichtzulässigkeit der Überweisung von Restbeträgen an die Justizkasse könnten interessant sein, müssten jedoch recherchiert werden. Mögen doch bitte andere Teilnehmer sagen, was hier noch fehlt, oder noch besser, die fehlenden Sachen gleich nachtragen. --Denalos (Diskussion) 11:20, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Berechnung der Quote mit beliebig vielen Nachkommastellen ?[Quelltext bearbeiten]

Das ist meines Erachtens Theoriefindung. Wer hat sich das ausgedacht? Üblicherweise wird immer auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. Außerdem gibt es Kaufmännisches Runden, das hier offenbar vergessen wurde. Bitte mal die Rechnung daraufhin überprüfen. --House1630 (Diskussion) 11:21, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Rechtspfleger neigen dazu, die Insolvenzquote mit einem Taschenrechner nachzurechnen, und genau das geht eben nicht.

Auf den üblichen Quotenberechnungsblättern, die beim Gericht eingereicht werden, wird die Quote mit vier, sechs oder acht Nachkommastellen angegeben, das hängt von den Anforderungen der Gerichte und insbesondere der Rechtspfleger ab. Vom kaufmännischen Runden haben Rechtspfleger in der Regel auch noch nichts gehört. Lange Rede kurzer Sinn, eine einfache Quotenberechnung mit einfacher Herangehsnweise a la Excel oder Taschenrechner funktioniert zumeist nicht. Ich habe sicherlich über 100 Schriftwechsel zwischen Rechtspflegern und Insolvenzverwaltern gesehen, bei denen genau dies das Thema war, darüber alleine kann man schon Abhandlungen schreiben. Die im Artikel aufgeführte Berechnung ist mathematisch sauber und nicht angreifbar, und vor allem, sie wird genau dergestalt sowohl von Rechtspflegern als auch Insolvenzverwaltern akzeptiert. In entsprechenden Hochschulkursen wird auf genau diese Problematik auch eingegangen. Ich bin daher so frei und entferne das QS und bitte darum, es nicht wieder zu setzen, da sowohl die Mathematik als auch die gelebte Realität dafür spricht. Die Berchnung des Beispiels erfolgte übrigens mit Wolfram Mathematica. --Denalos(quatschen) 23:42, 30. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Aktueller Stand[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz ist völliger Unsinn gewesen: "Bis zum Jahr 2014 war es gesetzlich geregelt, dass in Verbraucherinsolvenzverfahren eine jährliche Verteilung zu erfolgen hatte. Dies führte zu dem sehr unerwünschten Effekt, dass häufig Verteilungen durchgeführt wurden, bei denen die Gläubiger nur einzelne Cents erhielten." Was in Satz 2 steht, wird kein vernünftiger Insolvenzverwalter machen. Zudem habe ich Zweifel, ob das Jahr 2014 stimmt, das muss m.E. viel weiter zurückliegen. Seit der Novellierung gibt es auch nicht mehr nur eine Quote für alle Gläubiger, sondern es gibt Forderungen mit unterschiedlichem Rang, für die jeweils eine eigene Quote berechnet wird. Das ganze Berechnungsmodell, das hier beschrieben ist, müsste gelöscht und neu geschrieben werden. --Kulturkritik (Diskussion) 11:03, 12. Jul. 2021 (CEST)Beantworten