Diskussion:Insolvenzrecht (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Orchester in Abschnitt Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010
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Liquidation[Quelltext bearbeiten]

Es steht:Das Konkursverfahren hat traditioneller Weise die Liquidation des insolventen Rechtsträgers zum Ziel. Ich weiß, es hat juristisch nicht wirklich etwas verloren, aber wäre nicht folgende Ergänzung günstig zur Erklärung (sprich Omalike)

Die Liquidation muss aber speziell bei Unternehmen nicht mit Schließung und Zerschlagung des Unternehmens einhergehen. Wenn der Erlös einer Liquidation im Verkauf eines laufenden Unternehmens höher ist, so kann er auch in Betrieb veräußert werden. .--K@rl 23:15, 15. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

geringfügig[Quelltext bearbeiten]

Ein Kunkurs wird als geringfüghig bezeichnet, wenn das zur Konkursmasse gehörende vermögen vorausscihtlich weniger als 50.000 € beträgt. [1] (nicht signierter Beitrag von Helium4 (Diskussion | Beiträge) 16:48, 7. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

HINWEIS[Quelltext bearbeiten]

Per 1.7.2010 tritt das Insolvenzänderungsgesetz 2010 Inkraft. Wesentliche Änderungen sind zB der Wegfall des Ausgleichs, die Konkursordnung wird in Insolvenzordnung, der Masseverwalter in Insolvenzverwalter, Gemeinschulder in Schuldner, Konkursverfahren in Insolvenzverfahren, etc geändert und diverse Neuerung betreffend der Unternehmensfortführung wurde im Gesetz verankert. (vom Artikel hierhin verschoben -- Astrobeamer Chefredaktion Mach mit! 19:23, 20. Jun. 2010 (CEST))Beantworten

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Aufgrund des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 hat sich das Insolvenzrecht in Österreich wesentlich geändert (Wegfall von Ausgleichsordnung und Umbenennung der Konkursordnung). Könnte jemand diese aktuellen Änderungen in den Artikel einbringen? Gruß--Orchester 16:31, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten