Diskussion:Instanz (Recht)

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Für mich als Laien ist der Unterschied zwischen Rechtsweg und Rechtszug nicht verständlich. Kann das mal bitte jemand in die beiden Artikel einarbeiten? Oder ist tatsächlich das gleiche gemeint? --Abe Lincoln 00:19, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Auch zu Zuständigkeit (Recht) gibt es Überschneidungen. --Abe Lincoln 00:27, 26. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Einleitungsabschnitt[Quelltext bearbeiten]

Ist dieser Text richtig. Auch wenn ich mich schon eine Zeitlang im Recht rumtreibe, sind mir diese Begriff (beispielsweise vorgesetzter Gerichtsstand, Hinterrichter, Vorderrichter) völlig neu. Kann da mal jemand eine Quelle nennen:

Die Verfahrensordnungen gewähren beschränkte Überprüfung der Beschlüsse, Verfügungen, Urteile als auch der Untätigkeit nachgesetzter Gerichte (nachgesetzter Gerichtsstand) von den diesen vorgesetzten Gerichten (vorgesetzter Gerichtsstand) durch Beschreiten des zuständigen Rechtszugs. Das Hintergericht (Hinterrichter) überprüft die Entscheidung des Vordergerichts (Vorderrichter). Die Anfechtbarkeit von Gerichtsentscheidungen ist nach deren Art, nach Zeitablauf, Wertgrenze, Gegenstand, beschränkt. Die in Rechtskraft gediehenen (erwachsenen, übergegangenen) (unanfechtbaren) Gerichtsentscheidungen sind von den Macht- und Rechtsunterworfenen als unabänderlich hinzunehmen. Sie sind in der Sache von der hohen Hand insoweit abgefunden.

Michael Metschkoll (Diskussion) 16:03, 21. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Unvollständiger Satz[Quelltext bearbeiten]

Betr. ". Berufung zum Oberverwaltungsgericht.": Hier scheint ein Prädikat zu fehlen. --51.154.213.107 16:46, 20. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]