Diskussion:Institut für Lehrerbildung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2A02:8070:7B9:3700:A8C2:CE9C:FA01:B60D in Abschnitt Reihenfolge
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IfL war nie eine FH[Quelltext bearbeiten]

"Die Institute erhielten nach und nach auch die Namen bekannter Persönlichkeiten, wie etwa die Fachhochschule Institut für Lehrerbildung "Walter Wolff" in Weimar,"

Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Das IfL war eine Fachschule und keine Fachhochschule. Fachhochschulen gab es in der DDR nie. Gleichwertig zur FH war in der DDR die Ingenieurhochschule (IHS).

Die fehlende 12. Klasse als Zugangsvoraussetzung und die nichtbesuchte Hochschule führte ja gerade zum Problem der Anerkennung der Unterstufenlehrer in den Altländern.

Ich nehm diesen Fauxpas mal raus.

--87.172.191.230 13:41, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Allerdings waren Ingenieurhochschulen der DDR ebenfalls keine FHs, sondern das Studium eher mit einer Technischen Universität vergleichbar ;-) FHs gabs in der DDR schlichtweg nicht, so wie es in der BRD keine Ingenieur-Fachschulen im klassischen Sinne mehr gab (die ebenfalls wie beim IfL kein Abitur als Zugangsvoraussetzung hatten). Man kann halt nicht alles miteinander vergleichen. Und ob der Abschluß "Diplomingenieur(FH)" eine so glänzende Idee war, wenn es den klassischen Ingenieur ohne Diplom gar nicht mehr gibt, sei mal dahingestellt. --91.63.166.44 16:08, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten
ad "fehlende 12. Klasse als Zugangsvoraussetzung": die POS war 10-klassig, es fehlten also in diesem Sinne die 11. und (nicht allein) die 12. Klasse. --johayek (Diskussion) 13:49, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Das ist nicht korrekt. Die Ingenieurhochschulen hatten bis zu ihrem "Scheitern" 1977 dieselbe Aufgabenstellung (Ausbildung von akademischen Ingenieuren, die die Wissenschaft zur Anwendung bringen sollen und Ablösung der Ingenieurschulen) und auch das ähnliche Niveau wie die westdeutschen FHen. Promotions-/Habilittationsrecht gab es damals auch nicht. Der Abschluß HS.-Ing. (Hochschulingenieur) der Ingenieurhochschulen wurde dementsprechend auch als direkt gleichtwertig dem westdeutschen Dipl.-Ing. (FH) festgestellt (Nicht verwechseln mit Nachdiplomierung (Rechtswohltat), sondern Rechtsanspruch mit allen Hochschulrechten!) Auch die Dauer und die Zugangsvoraussetzungen waren ähnlich den Fachhochschulen. (siehe dazu Einigungsvertrag Art. 37 Abs. 1, Fallgruppen 3 und 4, sowie Festschrift der TU Chemnitz mit Historie der IHS Zwickau, sowie Protokoll der 3. Hochschulreform der DDR aus dem Jahre 1969).

Fast alle Fhen in der Ex-DDR gingen aus IHSen und teilweise THen hervor. An der TH Leipzig (heute HTWK) wurde hierzu der Studienplan der IHS Leipzig (Vorgänger der TH) wieder aktiviert.

Was Sie sicher meinen, sind die Fragmente nach Scheitern der IHSen nach 1977, die (z. B. Mittweida) zwar noch IHS hießen, aber den Status einer TH mit Promotionsrecht und Abschluß Dipl.-Ing. bekamen. Dort wurden die Abschlüsse evaluiert und je nach Level als FH- oder TH-Diplom eingestuft (TH Zwickau)

Daß der Abschluß Ing. keine Zukunft hat, war schon 1969 in Ost und West absehber. Im westeuropäischen Ausland wurde er schon damals nicht mehr als Ingenieur gesehen, weil es eine Fachschulausbildung mit zu geringer Vorbildung (Klasse 10) war. Nicht umsonst versuchte auch die DDR in 2 Wellen den Fachschulingenieur abzuschaffen. Die erste Welle war die Einführung der Ingenieurhochschulen mit Abschluß HS.-Ing., die leider am Abiturientenmangel durch fehlende Bildungsexpansion scheiterte. Eine zweite Welle begann 1988 mit Wiedereinführung des Technikers an den Fachschulen. Bis 1992 war das Auslaufen der Fachschulausbildungen zum Ingenieur geplant.

Absolventen von Fachschulen heißen heute nicht mehr Ing. (Fachschulingenieur), sondern Staatlich geprüfter Techniker (mit extern geprüfter FH-Reife). Der Unterschied zwischen einem Dipl.-Ing. (FH)/HS.-Ing. und dem Ing. der Fachschule ist nicht unbeträchtlich. Exakt sind es 3 Jahre. Zum Abschluß Ing. war eine Stundenzahl von 3800h veranschlagt, für das FH-Diplom hingegen sind es 7200h zzgl. der Zeit für das (Fach)abi.

Leider wurde es versäumt, während der Wiedervereinigung die Titel nach Ausbildungsstand exakt einzuordnen, so daß heute auch der Ingenieur der Fachschulen nach 3jähriger Berufstätigkeit berechtigt ist, den Dipl.-Ing. (FH) als staatl. Titel zu tragen, obwohl er nie die Ausbildung des echten FHlers genossen hat. Damit ist es "gelungen", in Ostdeutschland das wahre Leistungspotential des FHlers zu vertuschen, der oftmals nur dem Fachschulingenieur gleich gesetzt wird, obwohl er als Hochschulabsolent die wesentlich tiefere Ausbildung genossen hat und dementsprechend einsatzfähig ist.

--87.172.222.232 16:31, 12. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für den Beitrag! Der FH-Ingenieur wird ohnehin viel zu tief angesiedelt (nein, ich bin keiner). Was man noch ergänzen sollte - auch in Hinsicht auf den Artikel: Der DDR-Ingenieur (Fachschule) mußte einen passenden Facharbeiterabschluß vorweisen können. Das müsste man in die Gesamtbildungszeit reinrechnen. Im Gegensatz dazu war das am IfL nicht gefordert (ebenso wie bei den medizinischen Fachschulen). Insofern war hier Fachschule nicht gleich Fachschule, obwohl ich mich manchmal durchaus frage, ob der heutige Grundschullehrer mit Universitätsabschluß tatsächlich besser auf seinen Beruf vorbereitet ist oder nicht ;-) --87.185.177.51 12:54, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Nicht in allen Bundesländern kommt der Grundschullehrer mit Universitätsabschluss in den Beruf – in gewissen Bundesländern kommt der Grundschulleher aus der Pädagogischen Hochschule. --johayek (Diskussion) 13:53, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Abitur als geplante Zugangsvoraussetzung[Quelltext bearbeiten]

Die Bildungspolitiker der DDR orientierten sich (in der 80-er Jahren) an den Entwicklungen in Ungarn. Dort wurde inzwischen das Abitur und nicht mehr den Abschluss der POS als Studienvoraussetzung für den Zugang zum ungarischen Pendant des IfL verlangt. (Ich kann es nicht belegen und ich habe es auch nicht auch erster Hand, aber doch zumindest von einer IfL-Absolventin.) --johayek (Diskussion) 13:34, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Problem der (Nicht-)Anerkennung in den alten Bundesländern[Quelltext bearbeiten]

Kann es sein, dass sich da im Jahr 2016 angesichts des Lehrermangels an Grundschulen und Unterstufen doch etwas tut und nach all den Jahren IFL-Abschlüsse als Einstellungs-Voraussetzung anerkannt werden? (Habe das so aufgeschnappt.) Kennt da jemand passende amtliche Verlautbarungen? --johayek (Diskussion) 16:42, 21. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Vergleich mit der BRD[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach gibt es keine vergleichbare Institution in der BRD, da an den Instituten für Lehrerbildung nur Unterstufenlehrer ausgebildet wurden. Zumindest stimmt in der Enleitung weder die aktuelle, noch die vorhergehende Version vom 31.August 2018. --Rita2008 (Diskussion) 18:41, 10. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Doch, die Pädagogischen Institute, an denen Vorschul- und Grundschulpädagogik gelehrt wurde, Realschulabschluss langte dafür. Mit der Hochschulreform 1968/1969 wurden die PIs dann Teil der universitären Fakultäten (Abitur!). Das scheint mir sehr vergleich mit den DDR-IfL zu sein. --2003:E3:D3CF:F200:293B:1AE8:DB77:56A 19:55, 11. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ist den fürVergleichbarkeit eher der ZUgang oder nicht das Ausbildungsspektrum wesentlich? --Rita2008 (Diskussion) 18:15, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Erfurt[Quelltext bearbeiten]

Müsste die Pädagogische Hochschule Erfurt/Mühlhausen hier nicht auch erwähnt werden? --Rita2008 (Diskussion) 17:55, 7. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Reihenfolge[Quelltext bearbeiten]

Ein offensichtlicher Grund dafür, daß die Einrichtungen nicht in alphabetischer RReihenfolge aufgelistet sind, fehlt, wenn ich nicht irre?(nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:7B9:3700:A8C2:CE9C:FA01:B60D (Diskussion) 07:38, 7. Apr. 2019 (CEST))Beantworten