Diskussion:Internationaler Bootsschein

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von F.Schäfer in Abschnitt Gültigkeit
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wo ist das problem? Ist doch alles belegt???

-- Leineabstiegsschleuse 09:14, 16. Feb. 2010 (CET)

welche Informationen meint ihr denn genau? Dann besorge ich dafür gerne noch einen beleg, inhaltlich ist alles ok...

-- Leineabstiegsschleuse 13:59, 16. Feb. 2010 (CET)

Alternativen[Quelltext bearbeiten]

Bei Alternativen muss rein, dass mit ausländischen und weltweit rein, sonst verwirrend (nicht signierter Beitrag von Leineabstiegsschleuse (Diskussion | Beiträge) 10:08, 3. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Dem ADAC-Merkplatt zum IBS sagt in der Aktuellen Ausgabe, dass dieser inzwischen auch in Frankreich anerkannt wird. Gibt es da noch gegenteilige Informationen ? --F.Schäfer 21:35, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

So weit ich weiß, wird der IBO in Frankreich geduldet, aber nicht ofiziell anerkannt. Daher würde ich sagen wiegt din Info des BSH höher... -- Leineabstiegsschleuse 13:13, 4. Mai 2010 (CEST)