Diskussion:Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von SchnitteUK in Abschnitt Völkerrechtliche Bindung der BRD
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Woher kommt das Datum "16.12.1966"? - In [1] ist zu lesen "19. Dezember 1966". Sebastian Raible 3. Jul 2005 11:44 (CEST)

Artikel 3[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel 3 fehlte in der Übersicht. Er ist jedoch ein sehr wichtiger zentraler Artikel (muss ich das noch erklären?). --Amnesty.tina 13:13, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Groß-/Kleinschreibung[Quelltext bearbeiten]

Lässt sich die Großschreibung der Adjektive mit der Namenskonvention begründen? Korrekt wäre nach amtlicher Rechtschreibung "Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte"; die verbreitet anzutreffende Großschreibung ist wohl auf den angelsächsischen Usus zurückzuführen.

Die Frage betrifft noch weitere Artikel, u. a.

inkl. der entsprechenden Wikisoure-Quellen sowie eine Reihe dazugehöriger Artikel wie

Danke allen Rechtschreib- und Namenskonventionsfreaks fürs Mitdiskutieren!

--Krick03 12:21, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

In der Übersetzung, die das AA verbreitet, sind die Adjektive kleingeschrieben, siehe [2]
Welche Variante wir nehmen, ist mir schnuppe, Hauptsache es wird einheitlich gehandhabt. --Johannes Rohr 13:30, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten
P.S.:So richtig in Diskutierlaune bin ich nicht. Mach's einfach. --Johannes Rohr 13:31, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Verbot von Studiengebühren[Quelltext bearbeiten]

Das vermeintliche Verbot von Studiengebühren ist eine Auslegung des Quelltextes. Der Entsprechende Absatz lautet nach Wikisource wie folgt:

(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts [...] c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß;

Durch die Bereitstellung von Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Studiengebühren, würde theoretisch der Zugang jedermanns entsprechend seiner Fähigkeiten zu einem Studium nicht eingeschränkt. Ein explizites "Verbot" ist hier nicht gegeben.


Für mich klingt diese Art der Auslegung sehr merkwürdig... Es steht in dem zuvor zitierten Absatz ausdrücklich, dass dafür gesorgt werden muss, dass das Studium unentgeltlich wird ("insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit"). Das heißt für mich nicht, dass es für jedermann finanzierbar sein soll, sondern dass es nichts kosten soll. Zumindest kann es ja wohl nicht im Sinne dieses Absatzes (egal, wie man ihn "auslegt") sein, Studiengebühren neu einzuführen, wie z.B. in Niedersachsen geschehen. --Rolfzottel 15:25, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Naja, die Ausgestaltung des UN-Sozialpaktes ist natürlich eine Auslegungsfrage, und die "Gebührenländer" nennen ja die Finanzierungsmodelle als vereinbar mit dem Pakt. Der Studierendenverband in der BRD hat mit der GEW eine Klage vor dem UN-Ausschuss eingereicht, wodurch möglicherweise die Bundesrepublik und die Gebühren erhebenden Länder zumindest eine Rüge zu erwarten hätten - siehe dazu [3]. Ggf. könnte man diese Aktion in den Artikel mit aufnehmen - immerhin ist das m.E. eines der wenigen Male seit der Ratifizierung des Vertrages durch die BRD, dass öffentlich darauf Bezug genommen wird.

Dass Gebühren keine Entgelte sein sollen, kann doch wohl niemand ernsthaft behaupten. Auf englisch lautet der entsprechende Abschnitt übrigens "and in particular by the progressive introduction of free education." --91.15.65.216 15:02, 12. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Mir ist ein juristischer Aufsatz zum Thema Völkerrechtswidrigkeit der Studiengebühren (auch "Studienbeiträge") bekannt, der sie bejaht. Weiterhin fehlt ein Nachweis, dass das BVerfG a.A. ist. Explizit hatte es diesbezüglich keine Aussage gemacht, als das Hochschulrahmengesetz gekippt wurde. --93.104.100.93 15:50, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Völkerrechtliche Bindung der BRD[Quelltext bearbeiten]

1. Die BRD gibt es als solchen Begriff nicht (Bundesrepublik) 2. Hat die Bundesrepublik Deutschland keine völkerrechtlichen Verträge. Bi- und multilaterale Verträge, aber keine völkerrechtlichen. 3. "Gesetzliche Bindung" (nicht signierter Beitrag von 87.123.137.71 (Diskussion | Beiträge) 00:59, 21. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

--Zu 1.) Die Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" wird z. B. in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verwendet. Insofern ist die Behauptung, es gäbe diesen Begriff nicht, nicht korrekt. Inwiefern allerdings die Formulierung im Grundgesetz eine völkerrechtliche Bedeutung hat, kann ich aus dem Stehgreif nicht beurteilen. Zu 2.) Bi- und multilaterale Verträge zwischen der BRD und anderen souveränen Staaten sind völkerrechtliche Verträge, da sich das Völkerrecht ja gerade auf Angelegenheiten zwischen Staaten als wichtigste Akteure im Völkerrecht bezieht. Der IPwskR ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den die BRD ratifiziert hat. 217.225.251.111 (10:48, 30. Mär. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Ein sehr merkwürdiger Beitrag. Natürlich gibt es eine Bundesrepublik Deutschland. Die Abkürzung BRD hierfür war lange, und ist es teilweise noch heute, aus politischen Gründen unerwünscht und daher nicht amtlich; trotzdem ist sie eine gängige Abkürzung. Und selbstverständlich hat besagte Bundesrepublik völkerrechtliche Verträge. Die können bilateral oder multilateral sein, aber trotzdem völkerrechtlich. SchnitteUK (Diskussion) 18:15, 3. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Wer sind die Unterzeichner für die Nationen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
weiß jemand wer den Vertrag unterzeichnet hat?
Wäre sicherlich ein guter Abschnitt, allerdings
interessiert mich gerade, wer für den Iran unter-
zeichnet hat.

Jangirke 04:19, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten


--Im Bereich "Weblinks" ist ein Link zum Ratifikationsstatus zu finden. Dort sind neben allen Unterzeichnerstaaten auch diejenigen aufgeführt, die den Vertrag ratifiziert haben. Der Iran hat sowohl signiert(4 Apr 1968), als auch bereits ratifiziert (24 Jun 1975). Wer nach iranischem Recht dafür zuständig ist, geht jedoch aus dieser Tabelle nicht hervor. 217.225.251.111 (10:48, 30. Mär. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Quelle kann nicht angezeigt werden[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

folgende Fußnote kann nicht angzeigt werden "Jakob Schneider: Die Justiziabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte" (http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/488/d16_v1_file_40a3523de385e_Schneider_2004.pdf). Kann der Autor eventuell die richtige Adresse bereitstellen? -- Weisdewad 14:44, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten